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Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 12. Februar 2013.

  1. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Kabel ist ein drittklassiger Verbreitungsweg, insbesondere aus Sicht der Kabelkunden. Wie der Kunde jetzt gelernt hat, hat er nichts melden und muss Entscheidungen, auch wenn sie ein massiv verschlechtertes Leistungsprofil (Preis/Leistung) für ihn bedeutet, einfach so hinnehmen.

    - Der Kabelprovider entscheidet die Bildqualität zu halbieren und auf den sogenannten "Plattformstandard" zu bringen!? Der Kunde muss es hinnehmen und darf weiter seinen vollen Beitrag bezahlen.

    - Der Kabelprovider entscheidet TV/Radio Sender raus zu nehmen!? Der Kunde muss es hinnehmen und darf weiter die volle Kohle zahlen.

    - Der Kabelkunde ist auf Gedeih und Verderb dem Kabelunternehmen ausgeliefert und hat keinerlei Handhabe dagegen vorzugehen.

    Wer also kann mit einem solchen Geschäftsgebaren als Kunde zufrieden sein? Ich behaupte, das kann niemand!
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2013
  2. Radiohörer

    Radiohörer Guest

    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Nochmal: Das ist NICHT den Kabelnetzbetreibern geschuldet. Jahrelang, noch zu Telekom-Zeiten haben die Kabelnetzbetreiber Einspeisegebühren zugesprochen bekommen. Warum soll das jetzt anders sein? Ein Gerichtsurteil ist immer wirksam. Hätten die öffentlich-rechtlichen stattdessen die Gelder für Sportrechte, DVB-T und DAB+ gekürzt, hätten wir das alles jetzt garnicht.

    So, ich bin raus!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Februar 2013
  3. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Den Grund für die Klage gibt es ja derzeit nicht mehr, da keiner mehr benachteiligt wird. Und das ist gut so. Besonders für den Wettbewerb unter den Kabeltreibern (obwohl man den als Kabelkunde nicht mit bekommt).

    Nein, hier generieren Unternehmen von Kunden (Kabelzuschauer) Geld und von jenen sind die/alle Ausgaben zu bestreiten. Und das darf nicht so weit führen, dass der Lieferant (Sender) auch noch zur Kasse gebeten wird. Schaue doch mal außerhalb von D, wie da das läuft....
    Und glaube mir, insofern die ÖR erfolgreich vor Gericht sind, ziehen die Privaten dann nach. Sonst wären sie ja benachteiligt, dessen der RStV widerspricht.

    Das jenes nicht ausschließt, dass die Kabeltreiber perspektivisch höhere Gebühren verlangen, versteht sich von selbst. Aber da wird man schon (und hat man ja mit HD schon), Posten finden um das zu kaschieren....
     
  4. FilmFan

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Von jeder nicht, aber es gibt bzw. gab entsprechende Bestrebungen. ;)

    Und warum kann ich meine Webseite nicht kostenlos ins Internet stellen? :rolleyes:

    Und ein TV-Sender nicht ohne Zuschauer. ;)
     
  5. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Bei einem Prozess ist der Ausgang immer zweifelhaft.

    1. Die ÖR benötigen die KNB zum Erreichen von knapp 50 % ihrer Zuschauer.
    2. Gilt das auch umgekehrt, d. h. der "Must Carry"-Status ist in Frage zu stellen.
     
  6. LHB

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Jaja, und Leute wie DU sind dann die Ersten, die sich über die Reduzierung des Programmangebots aufregen! Selbst dann, wenn sie es garnicht schauen! Aber hauptsache, man hat was zum meckern! :rolleyes:
     
  7. globalsky

    globalsky Talk-König

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Sehr interessant Deine Aussage:
    Wenn dem so ist, dann möchte ich Dich daran erinnern, dass viele, die Kabelfernsehen nehmen müssen, somit auch eine unbestellte Leistung haben, die sie eigentlich gar nicht wollen. Blöd ist es halt für die, die nicht auskommen können und auf diesem Weg dann ihre Programme empfangen müssen. Es soll aber tatsächlich einige geben, die müssen Kabel bezahlen, obwohl sie das gar nicht nutzen, es aber über die Nebenkosten verbindlich ist und die dann auf dem Südbalkon oder hinter einem Südfenster eine Satellitenempfangsanlage installieren.

    In den meisten Fällen bestellst Du die Kapazität der Internetseite nicht bei der Telekom, sondern bei einem anderen Provider. Somit kann man das nicht miteinander vergleichen.
     
  8. sarkom

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Na das ist doch aber bei der Haushaltsabgabe nicht anders. Da muss ich auch für Sender bezahlen, obwohl ich die gar nicht möchte...
     
  9. NFS

    NFS Institution

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Ist jetzt etwas off-topic, aber es gibt auch Sender, die niemanden über Satellit erreichen.
     
  10. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Appell vom NDR: KDG soll Leistungskürzungen rückgängig machen

    Das kann man sehr wohl miteinander vergleichen: Ich muß bei der Telekom oder einem anderen Provider eine Leitung anmieten, damit ich meine Inhalte in das Netz stellen kann, die das Netz erst attraktiv machen. Oder glaubst Du, Google zahlt nicht für deren Netzanbindung?