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Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bibineustadt, 10. Oktober 2008.

  1. Anzeige
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Oh, Danke.
    Gleich mal gespeichert.:)
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ich würde es nicht nur auf die Fahrer beschränken, sondern eher auf die oftmals hinamputierten Planer.

    Das hier ist der Kreisel, von dem ich sprach:
    http://maps.google.de/maps?f=q&hl=d...914&spn=0.010222,0.013454&t=h&z=16&iwloc=addr

    Das Teil hat gleich mehrere Konstruktionsfehler:
    1. Die Mitte ist mit Bäumen bepflanzt. Einem Fahrer ist es daher nicht möglich, den gesamten Kreisel einzusehen. Er sieht nur einen kleinen Kreisausschnitt.

    2. Die Zufahrten sind schräg angelegt, so dass man praktisch "geradeaus" in den Kreisel einfährt. Das führt dazu, dass man den Kopf weit nach links drehen muss, um den Verkehr im Kreisel zu beobachten. Dabei verliert man das, was vor einem passiert, zwangsläufig aus dem Blickfeld. Schau dir die Straßen genau an, die verlaufen tangential zum Kreis. Da muss man sich regelrecht verrenken, um schräg links hinten den Verkehr beobachten zu können.
    Auch führt das dazu, dass viele Autofahrer gar nicht raffen, dass sie in einen Kreisel einfahren, weil die Straße ja scheinbar geradeaus weiter geht, und dann eine Vollbremsung vollführen.

    3. Die Geschwindigkeit im Kreisel ist nur auf 60 km/h beschränkt. Das ist für die kurze Strecke, die man einsehen kann, noch immer viel zu viel.

    Ich stand mal 'ne halbe Stunde an diesem Kreisel am Rand und habe mir das Treiben angeschaut. Innerhalb dieser halben Stunde kam es mindestens zu 5 Vollbremsungen und bestimmt 20 "engen" Situationen, in denen gehupt, gebremst und ausgewichen wurde.
    Hauptproblem war in der Regel, dass die Geschwindigkeit der einfahrenden Fahrzeuge deutlich geringer als die im Kreisel befindlichen waren.
    Leider werden immer mehr Kreisel zur Verkehrsberuhigung gebaut -- nicht um problematische Kreuzungen zu entschärfen.
    Ich habe mit kleinen Kreiseln, die man komplett einsehen kann, eigentlich sehr gute Erfahrungen gemacht.
    Welchen Sinn es haben soll, die Mitte des Kreisels zu verbauen oder gar einen Erdhügel aufzuschütten, habe ich bis heute nicht begriffen.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2008
  3. AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Die Planer gingen davon aus, dass Fahrer bei eingeschränkter Sicht ihre Geschwindigkeit drosseln.

    Irgendwo gibts da sicher Vergleichsstudien zwischen offenen und sichtbeschränkten Versionen.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Das ist in meinen Augen totaler Blödsinn, was die sich da zusammenreimen. Denn die Fahrer im Kreisel, die ja Vorfahrt haben, reduzieren ihre Geschwindigkeit gewiss nicht -- warum auch.
    Dass sie dann von den Einfahrenden zu spät gesehen werden, wissen sie nicht.
     
  5. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Dass ist doch klar. Vom Rationalen Denken und von dem Reflexartigen Handeln ist dies selbstverständlich. Alles andere wäre grob fahrlässiges/vorsätzliches Handeln.

    Wenn ich es recht verstehe, unterscheidet sich bei der ganzen Betrachtung bisher nur ein Punkt zwischen unserem Verständnis.

    Das einzigste, was dir passieren kann, ist dass du auf einem Schaden sitzen bleibst, wenn du bei einem Ausweichmanöver ein anderes Auto beschädigst und die Haftpflichtversicherung der Eltern des Kindes nicht zahlt oder das Kind nicht zu ermitteln ist. ( Materieller Wert ist ersetzbar; aber zu wessen Lasten ? )
     
  6. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Mein Lieblingskreisverkehr, an dem ich mich als Radfahrer zweimal am Tag hätte umfahren lassen können, wurde letzte Woche umgebaut. Jetzt nicht mehr zweispurig sondern einspurig, und ohne extra Einfädelungsspuren. Jetzt sind die Vorfahrtverhältnisse endlich wieder klar, und der Verkehrsfluss scheint sogar besser zu laufen. Nur ich als Radfahrer werde immer noch gerne übersehen... :(
     
  7. Cake

    Cake Senior Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    also erstens muß nicht der autofahrer den schaden am Hund, sondern der Hundehalter den schaden am auto begleichen (sorgfaltspflicht)
    und zweitens kommen verfahren wegen fahrerflucht auch erst bei einem schaden von 150€ durch.
    selbst wenn das rc-auto so teuer war wird es durch die straßennutzung sowieso schon einen erheblichen wertverlust erlitten haben. (vgl. wirtschaftlicher totalschaden)
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Wenn das Kind nicht zu ermitteln ist mag das so sein. Allerdings würde dann meine Vollkasko den Schaden übernehmen.
    Im übrigen würde dann das Kind Fahrerflucht begehen, auch wenn es ihm nicht bewusst wäre. Schließlich war es ja der Verursacher des Unfalls.

    Donn
     
  9. AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Höchstens Unfallflucht, es fuhr ja nicht. :)
    Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig, dann zahlt eh keine Versicherung...
     
  10. Cake

    Cake Senior Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    ich denke vor gericht, wird ihm wohl nicht nachgewiesen werden können, daß er das auto als solches hätte erkennen können, somit ist es für ihn auch keine unfallflucht.
    man kann ja bei jedem gegenstand auf der straße anhalten und die polizei rufen, dann sind die wenigstens beschäftigt.
    @atze:
    wenn du als erziehungsberechtigter deine aufsichtspflicht über einen unter 7 jährigen verletzt, mußt du den schaden trotzdem begleichen.