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Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bibineustadt, 10. Oktober 2008.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Warum?
     
  2. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Springende Kleinkinder und Kamele sind im allgemeinen aber auch größer als ein RC-Auto, die sollte man schon bemerken, und speziell was Kinder angeht so sollte die Fähigkeit diese schnell zu erkennen und zu beschützen ein angeborener Reflex sein.

    Meine Bedenken beziehen sich auch auf die Größe des Objektes, RC Autos können heute ja kleiner als Handys sein, und ich möchte als Autofahrer nicht gezwungen sein auf Objekte von wenigen Zentimetern Größe achten zu müssen.
    Oder anders gefragt, gibt es eine bestimmte Größe in Zentimetern ab der wir im Strassenverkehr kleine Objekte beachten müssen? Den finanziellen Wert eines Objektes zum Masstab zu machen halte ich jedenfalls für sinnlos.

    (OT: Was sagt eigentlich die Rechtschreibreform dazu, dass wir Zentimeter mit "cm" abkürzen, und nicht mit "zm", oder sind es längst Centimeter und ich habe es nicht bemerkt?;))

    Gruß
    emtewe
     
  3. Isotrop

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Weil ich sicher keinen Auffahrunfall mit Sach und eventuellem Personenschäden durch eine Vollbremsung provoziere, nur weil irgendso ein beknackter Schratz eine Straße (öffentlichen Verkehrsraum) als Spielplatz mißbraucht. Meinen Kurzen würde ich dermassen die Löffel langziehen, wenn er so nen Mist anstellen würde. Hat wohl auch etwas mit der Erziehung zu tun
     
  4. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Na dann nimm doch einfach mal die Faustformel aus der Fahrschule zur Hand.

    Bei Tempo 30 hast du mit einem Bremsweg von 4,46 m und einem Halteweg von 11,14 m zu rechnen, wenn die Strasse trocken und sauber und das Reifenprofil deines Autos in Ordnung ist.

    Bei Tempo 50 erhöht sich das ganze auf einen Bremsweg von 13,85 m und einem Halteweg von 24,58 m.

    Und das setzt noch eine schnelle Reaktionszeit voraus !
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ich wage zu bezweifeln, dass du Zeit dafür hast, den Wert des Objekts zu bestimmen, der vor dir auf die Straße springt. Also ich bremse immer, wenn irgendwas unerwartet vor mir auf die Straße huscht. Da unterscheidet mein Rückenmark nicht, ob das ein RC-Auto, ein Dackel oder was auch immer ist.
    Lustigerweise verwandeln die Bremsassistenten moderner Autos solche reflexartigen Bremsmanöver immer zu einer Vollbremsung.

    Wenn ich bei meinem Wagen die Bremse schnell (!) antippe, dann gibt's 'ne Vollbremsung, bei der das ABS einspringt. Daran musste ich mich erst einmal gewöhnen. ;)

    Ich denke, da wird der Richter auch irgendwo danach entscheiden, inwieweit das Objekt überhaupt als solches erkennbar ist. Es wird dir wohl kaum jemand einen Vorwurf machen, wenn du 'nen Mars-Riegel überfährst.

    In der Boulevardpresse-Meldung war ja nicht weiter erläutert, wie groß das Auto war. Aber darum ging es ja auch nicht. In diesem Fall dürfte der Fahrer ja ohnehin nix zu befürchten haben.
    Die Rechtschreibreform hält sich zu Recht aus physikalischen Einheiten heraus.

    Gag
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Diese Logik ist irgendwie dieselbe wie auf den Fragebögen:

    "Ein Fußgänger mit weißen Stock steht am Farbahnrand womit müssen sie rechnen?"

    Eine der möglichen Antworten:
    "Mit gar nichts. Blinde dürfen ohne Begleitung die Straße nicht überqueren".

    Ich meine.
    Es ist sicherlich richtig das ein Spielzeugauto nichts auf der Straße zu suchen hat.
    Nur hat jeder in der Fahrschule gelernt das man trotzdem auch auf sowas achten muss.
    Bei einem kaputten Zaun oder Dackel wäre das aber trotzdem "Fahrerflucht".
    Genau genommen ist alles zu erwarten.

    Das ist das erste was ein Fahrlehrer den schülern eintrichtert...

    Aber mal davon abgesehen. Ist es hier nur eine anzeige.
    Wenn das Urteil negativ für den Fahrzeugführer ausfallen würde, würde ich die gane Diskussion mehr verstehen.

    @tvfreund
    Man muss ja keine Notbremsung machen.
    Eine normale Bremsung bzw. einfahren in die nächste Parklücke wäre doch auch möglich gewesen.

    In der Innenstadt beträgt der Reaktionsweg nach der faustformel 50 /10 *3 = 15 m.
    Notbremsung Bremsweg: 50/10 *50/10 :2 = 12.5 m. Anhalteweg Also 27.5 m.
    Der Abstand eines 50 km fahrenden autos in der stadt soll etwa 15 meter betragen.
    Ein Hintermann hat also nach der Faustformel mindestens 42.5 m zur Verfügung.

    Also würde nach der Faustformel selbst bei einer normalen Bremsung, die einen anhalteweg von 40 m hat nichts passieren.

    Sicherlich ist eine Notbremsung hier unnötig und eher etwas was noch mehr Schaden verursachen könnte.

    Nur die ausrede "ich konnte keine notbremsung machen" ist sicherlich kein Grund ganz wegzufahren.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. Oktober 2008
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Und weiter? Heißt das, ich soll ungebremst weiter fahren, wenn ein Hindernis vor mir auftaucht, das näher als der o.g. Abstand ist?
    Eine Notbremsung ist immer ratsam, da sie die Aufprallenergie verringert. Es ist ein Unterschied, ob du das Hindernis dann mit 50 km/h oder nur noch 20 km/h Restgeschwindigkeit triffst.

    Zudem halte ich es für gefährlich, wenn man jemandem Rät, eine solche Abwägung vor dem Einleiten eines Bremsmanövers durchzuführen. Jede Zehntelsekunde, die du darüber nachdenkst, ob es sich "lohnt", auf die Bremse zu steigen, verlängert den von dir erwähnten Anhalteweg.
    Gibt ja sogar Leute, die sagen, dass man vorher noch in den Rückspiegel gucken soll...

    Mein Fahrlehrer und der Instruktor meines Fahrsicherheitstrainings waren sich da einig: Volle Kanne auf die Bremse. Mein Fahrlehrer meinte dazu noch: "Wenn du 5 Meter 'zu früh' zum stehen kommst, kannst du dich immer noch ärgern." ;)

    Gag
     
  8. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Dass ist doch selbstverständlich nicht die Lösung. Aber viele Fahrer beherrschen keine Not-/Vollbremsung und dann bricht dass Fahrzeug eher aus. (Vor allem wenn man vorher die eigene Geschwiendigkeit überschätzt hat, da man sich auf ABS und Bremsassistent verlassen hat ).

    Nicht dass wir uns missverstehen; es gieng mir um die Risikoabwägung zwischen Bremsmanöver und Gefährdung.

    Ich versuche es einmal an einem anderen Beispiel : Zukünftig kostet es 70 €uro, wenn man an einem grünen Pfeil vor dem Abbiegen nicht vorher stoppt.
    Die Risikoabwägung ist in diesem Fall, ob die Fahrbahn frei ist und der Hintermann dir mit "Stosstangenlänge"-Abstand folgt. Was machst du in diesem Fall ? provozierst du einen Auffahrunfall in dem Wissen, dass der Hintermann schuld ist, weil er den Mindestabstand nicht eingehalten hat ?
    (Den Ärger und die Schmerzen mit Schleudertrauma, Versicherung, Fahrzeugschaden, etc. nimmt dir keiner mehr ab; unabhängig von den "lachhaft" niedrigen Schmerzensgeldsummen in Deutschland)

    @Penanggalan:

    Das mit der Parklücke kann ich nicht beurteilen. Aus einem "normalen" Fahrtempo heraus lässt es sich aber auch nicht so trivial realisieren. ( Je nach Größe der Parklücke)

    Unfallflucht ist und bleibt Unfallflucht. Das ist ein Straftatbestand und steht so in der Strassenverkehrsordnung. Jeder Verkehrsteilnehmer (Das gilt auch für Fußgänger) hat als Unfallbeteiligter solange am Unfallort zu bleiben, bis die Sachlage geklärt ist !

    Deshalb muß auch die Polizei von Amts wegen ermitteln, sobald sie etwas davon erfährt. Ansonsten macht Sie sich der Strafvereitelung im Amt schuldig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2008
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Schlechtes Beispiel, da man vor einem Haltezeichen gewiss keine Vollbremsung hinlegt.
    Wie das bei dem "grünen Pfeil" so in der Praxis aussieht, kann ich leider nicht beurteilen. Sowas gibt's hier in der Gegend nicht. In Offenbach soll wohl der eine oder andere stehen, aber wer will da schon hin?
    Ergänzung: Steht im Strafgesetzbuch, um die Brisanz dieser Thematik zu verdeutlichen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2008
  10. Eike

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    Ich darf aushelfen. ;) Hier gibts ne Menge Grüne Pfeile:

    Richtig stoppen, "freie Bahn" einsehen. Langsam einbiegen.
    Zu DDR-Zeiten langte letzteres. Jedenfalls in der Praxis. Heute wäre das ein Verstoß.