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Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bibineustadt, 10. Oktober 2008.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ja, kannst du machen. Das Verfahren wird aber umgehend eingestellt, da der Fahrer mit Sicherheit nicht in der Lage gewesen sein wird, den "Unfall" zu erkennen.
    Nur dann kannst du dich des "unerlauben Entfernen vom Unfallort" strafbar machen.
     
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Wenn ein 1,5 Tonnen Auto über ein Spielzeugauto fährt, wird wohl nicht mehr viel da sein zum erkennen. ;)




    Aber erst wenn er abgeholt wird. Vorher gehört es noch dem, der den Müll weggeschmissen hat.
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Und genau da sind wir doch wieder beim Thema des Threads, wenn der Fahrer davon ausgeht es wäre eine Plastikflasche gewesen, dann hat er doch auch keinen Unfall erkannt, oder? ;)
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Also ist es doch auch logisch, dass man diesen Besitzer um Erlaubnis fragen muss. Schließlich hat der Besitzer durch das Ablegen der Sachen in den Mülleimer seine Absicht erklärt, sie dem Entsorgungsunternehmen mit dem Auftrag zum Vernichten zu übereignen.

    Die Tage hab ich im Radio gehört, dass in Bawü ein Gesetz verabschiedet werden soll, das "gewerbsmäßiges" Müllsammeln untersagt. Damit soll den "Sperrmüllgeiern" das Handwerk gelegt werden, da diese häufig die Sperrmüllhaufen plündern, dort nach verwertbaren Materialien (z.B. Metale) suchen und den Rest im Chaos hinterlassen.

    Privates Stöbern im Sperrmüll soll aber weiterhin erlaubt bzw. geduldet sein.
     
  5. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Man sollte aber zumindest erkennen können das es keine Flasche war.

    Vor allem wenn einige Meter dahinter ein weinendes Kind dahin rennt ;).
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Du vermischst zwei Dinge.
    Er hat dann einen "Verkehrsunfall", wenn Personenschaden oder kein belangloser Sachschaden entstanden ist. Unabhängig davon, ob er es bemerkt, bemerken kann oder nicht.

    Es geht hier aber um den Straftatbestand des unerlauben Entfernen vom Unfallorts. Dieser kann nur dann erfüllt sein, wenn der Fahrer überhaupt on der Lage gewesen ist, zu erkennen, dass er einen Unfall hatte.
    Denn wie willst du jemandem zumuten, sich nicht vom Unfallort zu entfernen, wenn derjenige überhaupt nicht weiß, dass er einen Unfall hatte? ;)

    Gag
     
  7. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Trotzdem finde ich es nicht toll das Menschen die eh nix mehr haben ne Anzeige wegen Diebstahl drohen kann, wenn die sich nen paar alte Äpfel aus nem Mülleimer fischen.


    Naja. wie dem auch sei, ich war ja nicht dabei und kann das alles schlecht beurteilen. :winken:
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Vor dem Gesetz sind alle gleich. Es gelten keine Sondergesetze für Reiche oder Arme. Zumindest in der Theorie.

    Und in der Praxis glaube ich auch kaum, dass es bei einem solchen Verfahren zur Verurteilung kommt.
     
  9. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Du gehst also von einen gewissen Rest von Verstand aus, vergiss es - Beamte bekommen auch das hingebogen.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Nö. Wenn das Gutachten vor Gericht belegt, dass du den Unfall hättest bemerken können, dann wirste verknackt. Das hat nichts mit "Verstand" zu tun, sondern mit Rechtspraxis.