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Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bibineustadt, 10. Oktober 2008.

  1. Anzeige
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Naja, es entstand ein Sachschaden.
    Aufgrund der Zeugenaussagen waren die Polizisten zur Anzeige verpflichtet.
    Erstmal korrekt.

    Entscheidend ist, wie das Verfahren ausgeht.:)
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Warum? Nur weil die Sachbeschädigung hier kurioserweise ein Spielzeugauto betrifft?

    Hätte der Fahrer einen Zaun oder Gartenzweg umgefahren, würdest du dann noch von "abenteuerlich" sprechen?

    Gag
     
  3. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Naja, Zäune und Gartenzwerge werden selten ferngesteuert auf einer Strasse bewegt...;)
    So wie ich das verstehe befand sich das Spielzeug ja auf der Strasse, und da hat es nunmal nichts zu suchen.
     
  4. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Naja ob etwas auf der Straße zu suchen hat oder nicht.
    Es ändert doch nichts dadran das er hier etwas kaputt gefahren hat und einfach weg gefahren ist.

    Das ist nunmal ganz offiziell etwas was man als Fahrerflucht anzeigen muss.
    Ob es da zu einem Urteil kommt ist eine andere Sache.
     
  5. Creep

    Creep Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Wie gesagt, dann muß man wegen jeder überfahrenen Plastikflasche erstmal anhalten, um sicherzugehen, was es denn nun gewesen ist. Du kannst Dir vorstellen, wie sich das auf den Verkehrsfluß auswirken wird? Aber vielleicht sollte man so etwas einfach mal durchziehen...
     
  6. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Sicherlich würde sich das negativ auswriken.

    Trotzdem ist das hier nunmal rechtlich gesehen ein unerlaubtes Wegfahren.
    "Habe ich nicht gesehen". "Habe ich nicht bemerkt" etc. sind doch Standardausreden.

    Ein überfahrenes Kinderbein kann sich übrigens auch so anhören wie eine zerquetschte Flasche oder andere "tote" Gegenstände ;).


    Aber mal davon abgesehen.
    Wer vorrausschauend fährt der guckt bei sowas zumindest mal in den Spiegel.
    Und da kann man dann doch normalerweise erkennen um was es sich gehandelt hat.

    Außerdem heißt "Anzeige" ja noch gar nichts.
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Nein. Ein "Verkehrsunfall" ist per Definition erst dann gegeben, wenn Personenschaden oder ein Sachschaden größer als 25 Euro entstanden ist. Das habe ich zumindest eben mal ergoogelt, weil ich das auch nicht wusste: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=7045
     
  8. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Gut, dann lege ich meine Armbanduhr oder mein Handy auf die Strasse, warte bis jemand darüber fährt, und zeige ihn wegen Fahrerflucht an? Das kann ja wohl nicht sein? ;)

    Gruß
    emtewe
     
  9. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Woher weißt Du das? Ausserdem wird das Kind was dran hängt wohl lauthals schreiben, was eine Plastik Flasche wohl eher nicht machen wird. ;)


    Doch bestimmt, hier ist alles möglich. Ein anderes Beispiel ist ja auch, dass man nichts aus einer Mülltonne mitnehmen darf, obwohl jemand anderes es da reingeschmissen hat, mit der Absicht seine Besitzverhältnisse aufzugeben. Trotzdem ist das Diebstahl. Habe ich auch erst vor kurzen gelesen als ich was über Leute gelesen habe, die sich ihr Essen aus dem Mülltonnen der Discounter holen. Man muss dafür erst die Erlaubnis haben, echt krank sowas.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2008
  10. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Wer ein ferngesteuertes Auto nicht im Rückspiegel erkennt, der wird auch das schreien nicht warnehmen...
    Imho geht der Müll aber in den Besitz des Entsorgungsunternehmen über.

    Ähnlich wie bei Sperrmüll.