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Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bibineustadt, 10. Oktober 2008.

  1. Anzeige
    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    @donngeilo

    Fakten und Meinungen nicht verwechseln, auch wenn die Sachlage nicht immer logisch ist.
    Schont Nerven.:)

    Fakt: Die Eltern haften nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

    Meinung: Geschädigte dürfen nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben. Eltern haften für ihre Kinder.
     
  2. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ich hab das vielleicht zu sehr pauschalisiert. Zugegeben. :p

    Aber oftmals wird doch nach dem Crédo "Eltern haften für ihre Kinder" entschieden. Ich kann es zwar kaum nachweisen, aber ich denke sogar, dass der Anteil nach diesebezüglichen Entscheidungen überwiegt.

    Donn
     
  3. AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ausnahmen bestätigen die Regel. Vielleicht gibt es noch vereinzelt Eltern, denen ein gesundes Nachbarschaftsverhältnis mehr wert ist, als das Recht, für den Schaden ihres Nachwuchses nicht aufkommen zu müssen.

    Ich bin mir sicher, dass sich auch viele für genau diese Fälle verantwortungsbewusst haftpflichtversichert haben.
    OHNE Kenntnis der Rechtslage und der daraus folgenden Konsequenzen.;)