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Anzeige wegen Fahrerflucht

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von bibineustadt, 10. Oktober 2008.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Nein, ist es nicht. Das hängt sehr von den jeweiligen Umständen ab.

    Hier ist eine Sammlung von Urteilen, damit du dir ein Bild davon machen kannst, dass deine Annahme verkehrt ist.
    http://www.aufsichtspflicht.de/knowhow/rechtsprech/verkehr.htm

    Hier daraus ein paar relevante Urteile dazu:
    • Es liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, wenn die Eltern einem aufgeweckten ca. 5 1/2 j. Kind mit einem Fahrrad das Befahren des Gehwegs gestatten.
    • Ein knapp 9-jähriges, normal entwickeltes Kind, das im Freien spielt, muß sich nicht im unmittelbaren Aufsichtsbereich aufhalten, der ein jederzeitiges Eingreifen des Aufsichtspflichtigen ermöglicht. Vielmehr ist der Aufsichtspflicht Genüge getan, wenn sich der Aufsichtspflichtige über das Tun und Treiben in groben Zügen einen Überblick verschafft.
    • Es stellt keine Aufsichtspflichtsverletzung des Betreibers eines Kinderheimes dar, wenn es 13- oder 14-jährigen Kindern gestattet wird, sich tagsüber unbeaufsichtigt außerhalb des Kinderheimes auf den Straßen aufzuhalten. Dies gilt auch dann, wenn bekannt ist, daß die betreffenden Kinder früher fremdes Eigentum beschädigt haben.
    Es ist immer stets eine Einzelfallentscheidung, die die jeweiligen Umstände und den Entwicklungsstand des Kindes einbeziehen. Pauschale Aussagen wie deine sind schlicht falsch.
    Sei nachsichtig mit ihm. Er kann nicht anders, als seine vorgefasste Meinung mit allen Mittel zu verteidigen.

    Ja, tust du. Hängt von dem Entwicklungsstand des Kindes ab. Siehe dazu die Urteilssammlung.

    Der Junge in dem hier diskutierten Fall ist übrigens 13 Jahre alt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2008
  2. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Das gilt für Kinder bis 8 oder 10 Jahre.

    Der hier ist 13 und darf bzw. muss sogar schon mit seinem Fahrrad auf der Straße fahren und nicht mehr auf den Gehweg.
    Auch ohne Aufsicht.

    Somit darf er sicherlich auch ohne Aufsicht einen Gehweg benutzen ;).

    Vor allem in 2 Jahren könnte er mit nem Mofa die Straßen unsicher machen ;).
     
  3. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Diese "Einzelfallentscheidungen" können aber auch dazu führen, dass viele Kinder in Deutschland keinen Respekt mehr

    * vor Ihren Eltern
    * vor fremdem Eigentum
    * vor den Gefühlen von anderen haben.

    Die Entwicklung eines Kindes misst sich daran, dass es zwischendurch auch seine Grenzen auslotet und - dass muss ganz deutlich gesagt sein - auch, soweit erforderlich, in seine Schranken verwiesen werden können. ( Verpackt in ein ordentliches Maß von Erziehung, was nichts mit irgendwelchen überzogenen Maßnahmen zu tun hat !)
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2008
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ähm... Und was hat das damit zu tun, ob die Eltern für das Handeln der Kinder aufgrund einer Aufsichtspflichtverletzung haftbar gemacht werden können?
     
  5. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Meines Erachtens nach ein bisschen was mit Vorbild-Charakter und so. Wenn du deinen Kindern nicht vorlebst, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten sollen, woher sollen sie es dann kennen ?

    Und je früher das "eingeübt" wird, desto weniger Probleme gibt es; frei nach dem Motto "Was Häns'chen nicht lernt ..."

    Aber streng genommen wird dir ein Richter natürlich automatisch recht geben. Der Autofahrer wird auf seinem Schaden sitzen bleiben. Egal ob er nun etwas dafür kann oder nicht. Einzig und allein aus der Tatsache, dass er mit seinem Fahrzeug im Strassenverkehr unterwegs ist, übernimmt er quasi die Verantwortung für jeden "schwächeren" Verkehrsteilnehmer (Fußgänger,Radfahrer;Rollerblader;Kinder, etc.)
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ja, aber was hat das mit der Haftungsfrage der Eltern zu tun? Sorry, ich blick' es nicht.
     
  7. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Mal eine Frage: gibts auch Urteile aus der Neuzeit?
    Im übrigen sprach ich von einem 7-jährigen Kind, nicht von einem 13-jährigen. Und ja, ich weiß, dass das mit dem hier vorliegenden Fall nichts gemein hat.

    Und wieder einmal muss ich die Frage stellen, warum Du nichts besseres zu tun hast, als immer wieder persönliche Angriffe zu starten.
    Du maßt Dir an über meine Meinung zu urteilen oder über den Umstand, das ich eine habe, welche ich auch vertrete. Interessant und peinlich zu gleich.

    Donn
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2008
  8. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Und warum postest du es dann? :rolleyes:

    @tvfreund
    Es geht doch nicht um die Erziehung.
    Auch ohne das die Eltern überall haften können die Eltern vernünftig erziehen...
     
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Ich bezog mich auf diesen Post.

    Stammte also ursächlich nicht von mir, ich bin nur auf diese Diskussion eingegangen.

    Donn
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anzeige wegen Fahrerflucht

    Vielleicht solltest du dann deine Meinung nicht immer wieder als Tatsache verkaufen, wie in #105.

    Die deutsche Sprache gibt dir zahlreiche Möglichkeiten auszudrücken, dass es sich um eine rein persönliche Einschätzung handelt. Dies nutzt du ja u.a. in vorangegangenen Beiträten. In dem o.g. Beitrag jedoch erweckst du den Eindruck, dass es sich hierbei um eine Tatsache handelt. Und das ist -- wie so oft -- einfach falsch.

    Du sprachst in #90 von einem 7jährigen, weil atze in #79 diese Zahl als Grenze für die Schuldfähigkeit eingeworfen hat.

    In #105 beziehst du dich jedoch wieder auf das spielende Kind mit dem RC-Auto -- das war nunmal 13.

    ... sind deine Versuche, die Worte anderer und die Realität so zu verdrehen, dass du im Recht bleibst.

    Sorry, aber das ist einfach dein Stil. Hast schon so oft unter Beweis gestellt, dass es wirklich vorhersehbar ist. Du behauptest irgendwas, andere sagen, dass das falsch sei und du versuchst dich durch Haarspalterei oder schlichter Verdrehung der Tatsachen dort herauszuwinden. Naja... Wenn's Spaß macht... ;)

    Gag