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Anti-Nazi-Symbole sind strafbar

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von gabbiano, 29. September 2006.

  1. Cord Simpson

    Cord Simpson Senior Member

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    AW: Anti-Nazi-Symbole sind strafbar

    Ich habe mir bislang auch noch kein Beispiel denken können, wo es missverstanden werden könnte.
     
  2. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Anti-Nazi-Symbole sind strafbar

    Du solltest Dich einfach mal mit etwas mit der Fachliteratur (Psychologie) auseinander setzen.
    Zudem ist es übrigens ein Unterschied, wenn Menschen von klein auf der Patriotismus anerzogen wird (und sie bspw. in der Schule/im Beruf dazu gezwungen werden), oder wenn Menschen eben nicht in einer solchen patriotischen Gesellschaft aufgewachsen sind und nun unbedingt patriotisch sein möchten. Ein solches Bedürfnis spricht klar für eine Unzufriedenheit im normalen Leben, da sie sonst keinen Patriotismus benötigen würden.
    Lies Dir wirklich einfach mal ein paar Bücher durch und denk drüber nach.
     
  3. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Anti-Nazi-Symbole sind strafbar

    Nein, warum wurde denn das Hakenkreuz zu einem Verfassungsfeindlichen Symbol?! Weil es rechtes Gedankengut und Ausländerfeindlichkeit symbolisiert, was natürlich als verfassungsfeindlich anzusehen ist!
    Ein durchgestrichenes Hakenkreuz drückt hingegen keinesfalls rechtes Gedankengut und Ausländerfeindlichkeit aus, somit kann von dem Symbol auch keine verfassungsfeindliche Wirkung ausgehen.
     
  4. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Anti-Nazi-Symbole sind strafbar

    Klar, meinte 9/11; war nur schon etwas spät, als ich es gepostet hatte :)
     
  5. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    In diesem Zusammenhang sollte auch mal der Begriff "verfassungsfeindlich" näher definiert werden. Bin ich schon verfassungsfeindlich, wenn ich propagiere, die gesamte Verfassung durch die 10 Gebote nach 2.Mose 20 zu ersetzen? (Ich bin übrigens dafür).

    Oder ist jemand verfassungsfeindlich, wenn z.B. ein Richter das Recht beugt, indem er z.B. jemand wegen der Verbreitung eines Anti-Nazi-Symbols verurteilt; aufgrund eines Gesetzes, dass die Verbreitung von Nazi-Symbolen verbietet?
     
  6. Worldwide

    Worldwide Guest

    AW: Anti-Nazi-Symbole sind strafbar

    Ja, das bist Du. Damit würdest Du nicht nur die Menschen anderen Glaubens schändlichst ausgrenzen, indem Du den christlichen Glauben als einzig wahren hinstellen würdest. Außerdem würdest Du alle Werte und Grundsätze der deutschen Verfassung aufheben.

    [/QUOTE]Oder ist jemand verfassungsfeindlich, wenn z.B. ein Richter das Recht beugt, indem er z.B. jemand wegen der Verbreitung eines Anti-Nazi-Symbols verurteilt; aufgrund eines Gesetzes, dass die Verbreitung von Nazi-Symbolen verbietet?[/QUOTE]
    Ich würde sagen, dass dieser Fall tatsächlich ein Grenzfall ist, aber im Ergebnis zwar als völlig falsches Urteil, aber nicht als Rechtsbeugung anzusehen ist.
     
  7. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

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    AW: Anti-Nazi-Symbole sind strafbar

    Du solltest etwas weniger emotional sein. Wie meist gelingt Dir nicht
    die Dinge sachlich und abstrakt anzugehen.
    Es gibt je nach Standpunkt und natürlich auch formal richtige Entscheidungen und Fehlentscheidungen. Und es gibt Urteile, die wie in diesem Fall, politisch nicht das richtige Signal setzten. Das liegt in der Natur der Unabhängigkeit der Richter, und b) daran daß die entsprechenden
    Tatbestände ja in den Gesetzen/VO zu finden sind.
    Anscheinend gab es wohl nicht genug Spielraum im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden.
    Schon mal was von Gewaltenteilung gehört ? Ein wenig Staatsbürgerkunde ?


    Nochmal : auch wenn die Wirkung die von dieser Entscheidung ausgeht,
    nicht wünschenswert sein mag, heißt dies nicht daß eine Kammer auf Basis
    der geltenden Gesetze (die zu ändern dem Gesetzgeber obliegt)
    nicht so entscheiden 'durfte'. Im Gegenteil, wenn Dir und mir diese
    Entscheidung nicht gefallen mag, so zeigt es doch positiv daß nicht
    populistisch entschieden wurde, und das ist heutzutage auch nicht unwichtig.
    @dieweltist : ich kann nur für uns alle hoffen, daß Du niemals in den
    Genuß kommst deinen 'gesunden (?) Menschenverstand' in dieser naiven
    Form an anderen richterlich walten zu lassen. Das wären wohl mehr
    mosaische NKWD-Standgerichte.


    Von Machtmissbrauch zu reden, oder gar Rechtsbeugung (befasse Dich bitte erst einmal
    mit dem Begriff) bzw. eine
    irgendwie geartete 'braune' Gesinnung zu unterstellen, ist völlig
    inakzeptabel, unterste Schublade, und frühkindliches Verhalten.
    Um über das übliche Maß an Aufregung diskutieren zu können, müßte
    man eh die Urteilsbegründung gelesen (@dieweltist : und verstanden) haben. Leider sind die Dinge nicht immer so einfach wie 'BILD' sie darstellt, oder Du sie Dir auf Deiner HP zusammenpuzzlest, das sei Dir mal deutlich gesagt.

    Da hilft auch ein Rückfall in alttestamentarische Zeiten nicht.

    Ich halte ehrlich gesagt die zunehmende Anzahl von solchen engstirnigen Eiferern, die
    einfache Lösungen anbieten, seien es nun christlich, islami(sti)sch, links, rechts
    oder was auch immer weit bedenklicher als ein solches Urteil, das zeigt daß wir
    mit der Aufarbeitung der Geschichte hierzulande noch nicht fertig sind und zum
    anderen die Mediendemokratie mit ihren Vereinfachungen ihre Tücken hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2006
  8. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wovon sprichst Du? Ich hatte vom Christentum überhaupt nichts gesagt, als ich mich für den Ersatz der kompletten Verfassung durch die 10 Gebote nach 2.Mose 20 im Alten Testament der Bibel aussprach. :confused:

    Was ist der Unterschied zwischen einem "völlig falschen Urteil" und "Rechtsbeugung"? :confused:

    (Im Prinzip das gleiche, nur dass möglicherweise kaum ein Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt werden wird, weil bekanntlich eine Krähe . . . )
     
  9. dieweltist

    dieweltist Senior Member

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    Wenn ein Urteil nicht das richtige Signal setzt, dann ist es als Unrechtsurteil abzulehnen. In diesem Fall setzte es ein Signal gegen Antifaschisten.

    Dass das an der Unabhängigkeit der Richter liegt, ist mir schon klar. Würde es die nicht geben, wäre dieses Urteil wahrscheinlich nicht so schändlich ausgefallen.

    Im Falle eines Zweifels gibt es keinen Spielraum, weil der Angeklagte dann freizusprechen ist.

    Der Begriff der 'Gewaltenteilung' täuscht. Diese ist doch in Wirklichkeit im jeweiligen Fall eine Gewaltenkonzentrierung auf jeweils eine einzige Behörde, die dann das alleinige Sagen hat; in diesem Fall der Justiz, in Verbindung mit der im Grundgesetz verankerten richterlichen Unabhängigkeit.

    Zum Glück hat sich das aber schon teilweise geändert; nämlich dass Staatsanwälte der Weisung der jeweiligen Regierung unterliegen. Meines Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich der Aufhebung der sogenannten Gewaltenteilung.
     
  10. Ramses04

    Ramses04 Senior Member

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    AW: Anti-Nazi-Symbole sind strafbar

    So, so, dieweltist (...) also auf dem Weg in den totalitären Staat, antifaschistisch motivierter Faschismus, gell.
    Wie es scheint ist Dir der Begriff der Gewaltenteilung nicht so ganz klar.
    's wird wohl Zeit daß der Staatsschutz mal aktiv wird.

    PS : Natürlich besteht zwischen einem Dir nicht genehmen Urteil und Rechtsbeugung ein gewaltiger Unterschied, letztere ist eine vorsätzliche und bewußte Falschauslegung zu(un)gunsten einer Partei.

    PPS : Wie stellst Du Dir denn eine auf dem AT basierende Gesellschaft und zB ihre Rechtsprechung vor ? Auge um Auge ... :)?
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Oktober 2006