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Antennenverstärker

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von matrix3, 22. Juli 2005.

  1. TEN

    TEN Senior Member

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    Signalpegel und Rauschabstände in Breitbandkabelnetzen

    ...aber ist evtl. gehalten, sich darüber auszuschweigen bzw. dem kritischen Kunden gegenüber jeden Meßwert "akzeptabel" zu finden. :rolleyes:

    Weiß jemand, wie die Anforderungen für die "carrier/noise (C/N) ratio" bzw. "signal/noise (S/N) ratio" (SNR) am Hausübergabepunkt (HÜP) und als Mindestwerte in der Hausverkabelung genau definiert sind - in amtlichen Normen oder nur als jeweils providerabhängiger "Firmenstandard"?
     
  2. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennenverstärker

    C/N ab 40 dB.

    Deine letzte Vermutung ist nebenbei nicht gerade realitätsnah. Ein Verteilnetz-Betreiber bezahlt ja Geld für das gelieferte Signal an den Lieferanten, insofern wird er dafür auch "ordentliche Ware" einfordern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2005
  3. tvfreund

    tvfreund Senior Member

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    AW: Antennenverstärker

    Und deshalb reagiert die Technik des "Lieferanten" nicht auf Störungsmeldungen bzw. betreibt ein Verwirrspiel damit, wer ihm die Störung denn nun melden dürfe.

    In meinem Fall war letzten Mittwoch der Techniker vom "Verteilnetzbetreiber" da und hat zweifelsfrei festgestellt, dass die Probleme schon ab dem Übergabepunkt bestehen. Am Donnerstagmorgen wurde die Störung dann wohl an Kabel-BW mit "hoher Dringlichkeit" gemeldet. Diese versprachen wohl Abhilfe am gleichen Tag ... und seither hat sich nichts mehr getan.:mad:

    Als Kunde zahlt man über die Nebenkosten die Kabelgebühren und als Kunde direkt für KDH, aber irgendwie fühlt man sch manchmal nicht so richtig ernstgenommen.
     
  4. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennenverstärker

    Wenn der Signallieferant kein einwandfreies Signal liefert, kann der Verteilnetz-Betreiber außer eine Störungsmeldung abzusetzen nicht viel machen. Insofern hätte er sich korrekt verhalten.
     
  5. Hubertus

    Hubertus Junior Member

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    AW: Antennenverstärker

    Es giebt für den Hausübergabepunkt ( Übergang von der NE3 zur NE4 ) genau definierte Parameter. Diese sind in der 1 TR 8 - 3 ( Ausbaugebiet 614 Mhz ) genau festgehalten und sollten von allen Kabelnetzbetreiber eingehalten werden. Es giebt sicherlich Kabelnetzbetreiber die diese schon recht schlechte Normierung weiter verschlechtern wollen, abe einen C/N von 40 dB heißt einfach mal "Schneesturm ". Beim Teilnehmer sollten 45,7 dB C/N nicht unterschritten werden.
     
  6. TEN

    TEN Senior Member

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    Re^2: Signalpegel und Rauschabstände in Breitbandkabelnetzen

    "Beim Teilnehmer" heißt dann also sogar "an der Enddose direkt unterm Dach" :rolleyes:, d.h. am Hausübergabepunkt (HÜP) muß der Rauschabstand noch viel besser sein - oder ist etwa ein "ewig einsam glotzendes Kellerkind" (Handschellen mit dem HÜP verplombt usw. :D ) als "einziger Teilnehmer" Bestandteil dieser Definition? :confused:

    Darin oder wo sonst findet sich das anzuwendende Messverfahren?

    Wo und von welchem Herausgeber ist denn die o.g. "Technische Richtlinie" (ist mit "TR" doch gemeint, oder?) erhältlich, möglichst online - und ist die von tvfreund oben im Thread beschriebene Situation nicht sogar schon ein "Ausbaugebiet 862 MHz"?
     
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennenverstärker

    Die obige Angabe für ein C/N ab 40 dB war nur aus dem Bauch heraus und ist in der Tat ein bissel niedrig. Hab nochmal nachgeschaut. Maßgebend für die Teilnehmeranschlußdose ist die EN50083-7, sie fordert ein Mindest C/N von 44 dB. Die technisch höherwertige Richtlinie ist die der Telekom (1R8-15), sie fordert am HÜP ein C/N von 49 dB. Nachlesen kannst Du das hier.
     
  8. TEN

    TEN Senior Member

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    Parameter für Signalqualität in Breitbandkabelnetzen

    Vielen Dank für die Informationen; die verlinkten Seiten bei Schwaiger sind wirklich eine sehr empfehlenswerte Fundgrube! :)

    BTW, ist sowohl mit "Pegeldifferenz" als auch mit "Pegeltoleranz" (5 db) die maximal zulässige sog. "Schräglage" ("slope") zwischen 47 und 862 MHz gemeint?
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. August 2005
  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennenverstärker

    So isses. Für die Telekom (bzw. ihre Nachfolger) als Signallieferant gilt ja insofern ein höherer Maßstab, da ja nach Signalübergabe durch Linien- und Hausanschlußverstärker Verluste naturgemäß sind und planbar sein müssen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2005
  10. Hubertus

    Hubertus Junior Member

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    AW: Antennenverstärker

    @schüsselmann
    wow am HÜP 49 dB C/N das ist ein Traum. Am Vibre- Node sind 49 dB C/N sicher möglich. Wenn eine BK- Anlage vom HÜP bis zum Endkunden 5 dB Rauschen erzeugen kann, ist diese nur von einem Elektriker gebaut worden. ÜP 40 heisst am HÜP C/N 47,5 dB und dann eine ordentlich geplante und gebaute Anlage und Matrix 3 als Endkunde ( TAD ) kann dann ein ordentliches Signal erwarten. 47 dB C/N ist sind da noch möglich.
    @TEN
    deine Ausführungen kann ich jetzt nicht so ganz verfolgen, ist ja auch schon ganz spät.

    Vielleicht kann mir bis morgen abend der ÄRKLÄRBÄR weiterhelfen.