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Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juni 2009.

  1. Schmunzel

    Schmunzel Gold Member

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Jetzt antworte ich allen Unwissenden mal mit einem Sprichwort:

    "Eine Krähe hackt einer anderen Krähe kein Auge aus !"

    :):)
     
  2. digi111

    digi111 Neuling

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Hallo,
    ich kämpfe derzeit auch noch mit der VG Media.
    Bei uns liegt die Sache aber anders. Jeder, der hier einen TV-Anschluss benötigt, kann Mitbetreiber der Anlage werden, mit der wir gemeinschaftlichen TV-Empfang betreiben. Somit ist jeder Nutzer auch Betreiber. Da die Gebühr der VG-Media laut Gesetz auf einen geldwerten Vorteil ausgerichtet ist, dürfte dieses wegfallen, da kein Anschluss verkauft wird. Derzeit versucht die VG Media 1% des Gesamtumsatzes einzutreiben. Unser Gesamtumsatz sind aber reine Betriebskosten, es wird kein Vorteil oder Gewinn erziehlt. Außerdem bezahlen wir auf die Betriebskosten (Strom, Reparaturen, Hardware u.s.w.) Mehrwertsteuer. Hab bei der VG Media angefragt, ob sie mir den Zusammenhang von Betriebskosten und Urheberrechtsabgabe erläutern können. Ebenso, warum auch auf die Mehrwertsteuer Abgaben bezahlt werden sollen.
    Bis jetzt hab ich noch keine Antwort erhalten. Ich werde berichten, wenn ich mehr davon höre.
    Wenn jemand schon Erfolg hat mit dem Abzockerverein, bitte mal hier melden.

    Gruß digi111
     
  3. digi111

    digi111 Neuling

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Hallo,
    hab jetzt Antwort erhalten. Es wird, mit Fristsetzung, rückwirkend bis 2003 1% des Gesamtumsatzes gefordert. Begründung: Von anderen wird das auch verlangt und akzeptiert. Ich werde jetzt die Schiedsstelle des Patent- u. Markenrecht-Amtes anrufen.
    Ich muss daztu sagen, bei uns ist der Gesamtumsatz = Betriebskosten, es besteht also eine wirkliche, gleichberechtigte Gemeinschaft. Einen geldwerten Vorteil kann ich im Gegensatz zur VG Media nicht erkennen. Die Blödsinnigkeit dieser Berechnung aus den Betriebskosten zeigt sich schon dadurch, dass bei, aus welchen Gründen auch immer (höhere Stromkosten u.s.w.) steigenden Betriebskosten ein fiktiv angenommener geldwerter Vorteil kleiner würde. Nach Rechnung der VG Media würde aber in diesem Fall die Urheber-Abgabe steigen!!!
    Ich werde weiter berichten.

    Gruß digi111