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Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juni 2009.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Naja, hier werden ja auch kräftig Äpfel mit Birnen verglichen. ;) Man schaue doch mal bitte etwas genauer auf die Tarifbestimmungen der VG Media. Tarife können nur erhoben und berechnet werden, wenn der Weiterleitende Erlöse von einem Endkunden erzielt. Ist das nicht der Fall, passiert gar nichts, egal wieviele WE angeschlossen sind. Ob´s dazu eines Freistellungsantrages bedarf, ist Teil 2.
     
  2. Der Falke

    Der Falke Platin Member

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Nach meiner Kenntnis erzielen Antennengemeinschaften grundsätzlich keine Erlöse. Diese Gemeinschaften betreiben als Eigentümer eine solche Kabelanlage über Mitgliedbeträge und dies dann gerade kostendeckend. Dies als ausgesprochene Besonderheit dieser Nutzungsform. Ohne irgendeine Unterstützung per Steuergelder wie ursprünglich bei den großen NB. Daher sind auch einige Dinge wirklich dümmlich, wenn man sich zu bestimmten Äußerungen hinreißen läßt und neidvoll auf die Antennengemeinschaften zu schauen ohne irgendeine Sachkenntnis zu besitzen.

    Anders ist es allerdings, wenn eine solche Anlage privatwirtschaftlich betrieben wird. Dies konnte der entsprechende Richter (vielleicht einer aus ...?) wohl nicht unterscheiden???

    In einem mir aus meiner Gegend bekannten Fall hat es die VG überhaupt nicht interessiert, dass man gar keine Erlöse erzielt, sondern war und ist der Meinung, dass ein Entgeld grundsätzlich zu zahlen ist. Auch die hier genannte Anzahl der WE interessierte im speziellen Fall überhaupt nicht, weder die landestypischen 100 WE noch die 75. In diesem Fall half nur die entsprechenden Angebote nicht digital zu verwenden.

    Dies kann in einigen Fällen auch von Vorteil sein, denn dafür erhalten die öffentlich- rechtlichen Angebote bessere Frequenzen und damit mehr Beachtung und letztendlich auch etwas vorbeugend gegen die allgemeine V....

    Nur gut, dass man selber von einer solchen Problematik nicht betroffen ist und einen Balkon zur Südseite besitze.

    Der Falke
     
  3. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Ich räume ja gerne ein, daß ich Netze bislang nur aus kommerzieller Sicht kenne. Daß die VG Media gerne Urheberrechtsentgelte beanspruchen mag, liegt in der Natur der Sache. Aufgabe der LMA ist es ja, die Interessen von Programmveranstalter, Netzbetreiber und Endkunden unter einen Hut zu bringen. Deshalb übernimmt ja sie bei einem meldepflichtigen, kommerziellen Netz die Kontrolle und kann zur Auflage machen, sich ggf. mit einem bestimmten Programmveranstalter(konsortium) zu einigen. Im worst case kann sie die Betriebsgenehmigung entziehen. Bei einem nicht-kommerziellen Netz gilt das auch im Grundsatz, daß man sich mit den Programmveranstaltern über die Verbreitungsmodi einigen muß. In diesem Kontext sehe ich die von oli angeführten Freistellungsanträge. Verweigert sich der Programmveranstalter, bleibt nur die Nicht-Weiterverbreitung. Gebühren kann er nach seiner eigenen Satzung nur auf der Grundlage von Brutto-Erlösen des Netzbetreibers berechnen und erheben.
     
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    ... die Urheberentgelte werden auf Basis der Umsätze und nicht auf Basis von Erlösen berechnet.
    Die Gema beträgt bei direkter Versorgung die Mindestbemessungsgrundlage 5 € pro WE und Monat. In den Tarifbestimmungen der vg-media ist eine solche Mindestbemessungsgrundlage nicht aufgeführt.

    Wenn z.B. ein Kabelanbieter, eine Interessengemeinschaft oder ein Verein z.B. 100 WE über Kabel mit digitalen Programmen versorgt und jede WE mtl. dafür 3 € brutto zahlen würde, müsste der Anbieter, kommerziell oder nicht, Urheberentgelte zahlen. Wenn der Anbieter den Sendern keine Einspeiseentgelte in Rechnung stellt wären das pro Jahr und WE:

    • 0,77 € an die vg media
    • 3,15 € über die Gema an die Agicoa
    Wenn die von der vg-media vertretenen Sender ausschliesslich analog weiterverbreitet werden, sähe die Rechnung so aus:

    • 0,36 € an die vg-media
    • 3,15 € über die Gema an die Agicoa
     
  5. ahasver

    ahasver Silber Member

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Das Problem ist IMHO das sogenannte Urheberrechtsgesetz, das eher Verwertungs-Gesetz (noch besser Abzock-Gesetz) heißen müsste, denn die wirklichen Urheber haben leider wenig davon. Ist doch nicht einsichtig, warum für Bereitstellung eines über DVB-T oder -S frei verfügbaren Signals für die Umwandlung und Bereitstellung in DVB-C zusätzliche Urheberrechtslizenzen zu zahlen sind. Andererseits können Netzbetreiber auch Einspeisegebühren gegen die Anbieter geltend machen. Vermutlich ist die Regelung im Hinblick darauf entstanden. Könnte für Netzbetreiber -theoretisch- ein Nullsummenspiel sein, dann müssten die Sender faktisch an den eigenen Verwerter das Geld zahlen. Passiert wahrscheinlich bei DVB-T sogar so ähnlich, oder? So versuchen alle Beteiligten das meiste rauszuzocken und fallen auf die Nase. Absurdistan. Kleine Netzbetreiber und Antennengemeinschaften mit für die Werbewirtschaft uninteressanter Teilnehmer-Struktur sind da benachteiligt. Ebenso kleine Spartenprogrammanbieter, die von den Verwertungsgesellschaften dank schwächerer Lobby weniger erhalten, aber für die Einspeisung voll zur Kasse gebeten werden...

    Im übrigen glaube ich nicht, dass die VG Media eine rechtliche Handhabe hat, in den Lizenzbedingungen Grundverschlüsselung zu fordern, vielmehr setzt sie die finanziellen Forderungen unverhältnismäßig hoch und setzt als Berechnungsgrundlage alle angeschlossenen Haushalte an, dass sich das u.U. finanziell für solche Gemeinschaften nicht realisieren lässt, während bei Grundverschlüsselung nur eine Handvoll Haushalte zahlt...
    Dass die sich betreffs Reichweite selbst ans Bein p*** scheint die Sender der VG Media nicht zu interessieren, sondern sie belügen sich weiterhin mit tollen neuen Ertragsmodellen für zusätzliche Abzock-Kanäle...
     
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    ... die vg-media ist lediglich eine Verwertungsgesellschaft, deren einzige Aufgabe das Inkasso von Urheberentgelten ist.
    In welcher Form Programme weiterverbreitet werden dürfen, ist einzig und allein Sache zwischen Programm- und Kabelanbieter.

    Die Höhe der Urheberentgelte ist unabhängig von der Anzahl der eingespeisten Sendern. Die Urheberabgaben sind immer gleich, ganz egal ob nur 1 oder 30 von der vg-media vertretenen Sender (z.B. RTL, Sat.1, ProSieben, MTV, DSF, DMAX) eingespeist werden. Bei den von der Agicoa vertretenen Sender (z.B. ARD, ZDF, Das Vierte, Eurosport, France 2) ist das auch nicht anders ...
     
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Erzielt ein Weiterleiter aus der Weiterleitung keine Umsätze oder Erlöse, besteht demzufolge auch kein Entgeltanspruch der VG Media. Das ist der Knackpunkt, der hier im Thread für Aufregung sorgte, denn für diese Verteilnetze ändert sich ja nichts. Allerdings sind Programmveranstalter nicht verpflichtet, einer unentgeltlichen Weiterverbreitung zuzustimmen. Sie können dies aber tun, genau dies scheint in oli´s Beispiel der Fall gewesen zu sein. Anderenfalls riskieren sie einen Reichweitenverlust, ganz einfach. In einem kommerziellen und meldepflichtigen Netz heißt der Referee ggf. LMA.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juni 2009
  8. Der Falke

    Der Falke Platin Member

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    @ahasver, volle Zustimmung, sehr gute Darstellung!

    >>>Erzielt ein Weiterleiter aus der Weiterleitung keine Umsätze oder Erlöse, besteht demzufolge auch kein Entgeltanspruch der VG Media.<<<

    Dieser Sachverhalt scheint dem Richter jedoch verborgen geblieben zu sein.

    Man sollte auch annehmen dürfen, dass in solchen Netzen bzw. in den Kopfstellen in der Tat lediglich eine Weiterleitung von per Sat oder Antenne verfügbarer Angebote erfolgt. Sollte man da nicht von einer Dienstleistung des NB gegenüber den Sendern ausgehen dürfen? Wenn dies dann auch noch für den Programmanbieter kostenlos erfolgt, dann bleiben alle Kosten (Technik, Energie, Wartung usw.) bei diesen NB (die tun dies im eigenen Interesse = Interessensgemeinschaft bzw. per Mitgliedsbeiträge) und dennoch will man kassieren. Für die Geier werden dann diese Kosten, die die Mitglieder der Antennengemeinschaft haben, als Basis herangezogen. Dies sollte man als sittenwidrig einstufen dürfen und es bleibt in solchen Fällen nur zu hoffen, dass hier andere maßgebliche Stellen dies verhindern. Dies zumindest im Interesse der betroffenen Bürger!

    Bitte immer beachten, dass es hier um keine kommerziellen Kabelnetze handelt.

    Was ist letztendlich der Unterschied zwischen einer Sat- ZF- Verteilung (laufende Kosten teils in den Mietverträgen) und einer selbstkostentragenden Antennengemeinschaft in Bezug auf Forderungen der genannten Geier?

    Erhalten denn überhaupt derartige Antennengemeinschaften Einspeiseentgelte und wie sollten diese auf Grund ihrer geringen Bedeutung (Größe) diese durchsetzen können?

    Wie zunehmend hier in D erkennbar "Mode" ist, geht es zunehmend nur darum zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Zur Durchsetzung dieser Ziele tritt die VG scheinbar als eigener Gesetzgeber auf, in dem man von Fall zu Fall entsprechende "Reglungen" anpasst und diesem Treiben seits der Politik scheinbar nichts entgegengesetzt wird.

    Als vernünftiger Mensch sollte man sich den o.g. Ausführungen anschließen dürfen, egal ob man Sat oder Kabel nutzt bzw. unabhängig wie man zu beiden Verbreitungswegen stehen mag.

    Der Falke
     
  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Na Moment, auch wenn die Antennengemeinschaft nicht-kommerziell betrieben wird und keine Umsätze mit ihr generiert werden, ändert sich ja nichts an der Rechtslage, daß es dennoch der Genehmigung des Programmveranstalters zur unentgeltlichen Weiterverbreitung bedarf. Dieser Umstand ist in der Sache nicht neu.
    Die Art der Signaldistribution ist in der Tat völlig egal. Selbstverständlich erbringt der Netzbetreiber gegenüber dem Programmveranstalter eine technische Dienstleistung. Dies bildet ja die Grundlage dafür, daß er Einspeiseentgelte verlangen darf.
    Ich bin mir recht sicher, daß im vorliegenden Fall die Bedingungen für ein nicht kommerziell betriebenes Netz nicht wirklich erfüllt sind. Die VG Media kann ja schlecht 2,xx oder 3,xx % der Bruttoumsätze (von Null) in Rechnung stellen.
    Der Unterschied ist die Frage, ob Umsätze generiert werden oder nicht. Auch mit einem vom Vermieter betriebenen Verteilnetz können auf die Miete umgelegte Umsätze generiert werden, die dann die Berechnungsgrundlage für die Entgelthöhe bilden.
    Es steht gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten außer Frage, daß die Programmveranstalter nach allen denkbaren Alternativen zur Erlösgenerierung suchen, auch nach solchen, die sie vormals weniger beachtet haben. Die Frage ist, was sie denn tatsächlich tun können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. Juni 2009
  10. Schmunzel

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    je 1x Nokia dBox 1 S [DVB2000/BN 1.3]
    1x Octagon SF-718 FTA
    je 1x Pollin DR-3002 HD PVR Twin,DR-3002 C-HD PVR Twin,DR-1000 HDE,
    1x ReelBox Avantgarde II S
    1x Sagem dBox 2 S [Linux/Neutrino]
    1x Smart MX04 HDCI.
    je 1x TechniSat DigiCorder S1,S2,HD S2,HD S2 plus,SkyStar USB 2 HD CI,MultyVision 40 ISIO,
    1x TeleStar DigiNova HD
    1x Topfield TF-4000 PVR
    1x Panasonic DMR-EX95V
    ... u.s.w.
    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Also ich bekomme seit 2003 von dieser VG Media jedes Jahr mindestens einen Brief mit einer Rechnung,- bezahlt habe ich aber noch nie,warum auch ?
    Und jedes Jahr verwende ich einen neuen Namen für mein Kabelnetz !

    Was hier noch niemand geschrieben hat: Diese VG Media vertritt anscheinend nur rein private Rundfunk- & TV-Sender,- allerdings nicht Alle !
    Noch eins ist interessant :
    Von mir wollen die jedes Jahr Prozente von meinem Gewinn & sie wollen eine Kopie meines UmsatzSteuerBescheides,- da ich aber weder ein Unternehmen vertrete noch selbst Unternehmer bin,kann ich denen demzufolge auch nicht meine Umsatzsteueridentnummer angeben ! Meine Antwort gibts dann auch fast gratis per eMail:

    400 WE [eine fiktive Zahl,welche sich jedes Jahr ändert ! :LOL::LOL::LOL: ] ergeben durch 0,00 €/Kabelgebühren pro Monat einen Gewinn von ... [ Na wehr weis es schon ? ] von sage und schreibe 0,00 [in Worten: NULLKOMMANULLNULL] € [in Worten: EURO] ! Das ergibt dann eine wahnsinnig hohe Summe von 0,00 [in Worten: NULLKOMMANULLNULL] € [in Worten: EURO] Lizensgebühren zahlbar in 8 Tagen an die VG Media !

    :):)