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Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Juni 2009.

  1. Discone

    Discone Institution

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Es wäre ja auch ein Unsinn, wenn beim Haus A (fünf WE) bei dem eine Gemeinschafts-Antenne montiert ist, die privaten Programme gebührenpflichtig wären, oder gesperrt werden müssten.
    Beim Haus B mit fünf Antennen greifen die Restriktionen und die Gebührenforderung aber nicht.

    :eek:

    Bald gibt es wieder Haus-Fassaden mit Sat-Antennenwald, keine Einnahmequelle für die VG-Media.
     
  2. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Ich wette die finden auch da was. Die Verwertungsgesellschaften scheinen sehr verzweifelt zu sein. Allesamt in einer eigenen Welt.

    Konzerte: GEMA fordert 600% mehr
     
  3. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Hier geht es ja auch nicht um Vernunft, sondern um Kohle. Und nachdem Entavio und Co. am Kartellamt gescheitert sind, wird jetzt das Brecheisen über das Urheberrecht und die Kabelweiterleitung angesetzt.
     
  4. Tiger02

    Tiger02 Gold Member

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Es ist aber sehr erstaunlich wie verkommen doch unsere Rechtsprechung ist. Ich sehe noch ein, dass eine Kabelgesellschaft, die Gewinne erziehlt eine Gebühr entrichten muß, aber ein Verein, der keine Gewinne erwirtschaftet müßte gebührenfrei sein.
    Hoffentlich macht das System nicht beim Finanzamt Schule, dann sind auch die kleinsten Vereine dran.
     
  5. oli

    oli Platin Member

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    adam S
    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Das gab es schon mal! Damals sind freie deutsche Jugentliche auf die Dächer gestigen und haben die Antennen die in die falsche Richtung zeigten zerstört. "illegale Kontaktaufname mit dem Feind". Mensch was 40Jahre DDR nicht geschaft hat schaffen jetzt die Bludsauger? :wüt:

    Interessanter Ansatz, dies wäre auch ein Wachstumsmarkt für Hardware Hersteller. Eine digitale Kopfstelle die geziehlt Programme der VG-Media ausfiltert. ggf. Anstelle des TV Bildes eine Infotafel bringt die über den Sachverhalt aufklärt. Oder in Verbindung mit Combo Boxen, also kombinierter DVB-C-T Boxen die VG-Media Probramme über DVB-T holen, wenn diese frei über DVB-T kommen.
    Je nach "Ideologie" könnte man das Ausfiltern auch der STB überlassen, man schreibt dann in der betrefenden Antennengemeinschaft zwingend ein Box vor die VG-Media Programme nicht anzeigen kann. Die ließe sich recht leicht Softwareseitig umsetzen. Dies könnte aber rechtlich vielleicht nicht anerkannt werden?
    An könnte auch die VG-Media Programme beim Umsetzen auch codieren, ohne die Möglichkeit der Entschlüsselung. ggf. könnte man aber so auch Nutzer genau die Gebüren erheben die man an die VG-Media abführen muss. Aber das glaube ich ist nicht zielführend.

    cu Oli
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2009
  6. nmmicha

    nmmicha Platin Member

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Es ist schwierig diesen Fall einzuschätzen. Es kann sich ja wirklich um eine Gemeinschaft gehandelt haben wie sie im Osten der Republik öffters gibt.

    Ein Richter muß immer abwegen ob sein Urteil einen größeren Volkswirschaftlichen Schaden nach sich zieht. Hier wäre einfach mal die Begründung interessant. Ich glaube nicht das jetzt jede 2 Teilnehmer Sat-Anlage Abgabepflichtig wird.
     
  7. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Ehrlich gesagt: noch verstehe ich die Aufregung nicht wirklich. Im Grundsatz wird ja hier das Rad nicht zum zweiten mal erfunden. Jede Landesmedienanstalt regelt doch regional sowieso, ab wieviel Wohneinheiten ein Netz meldepflichtig ist. Dabei spielt es eigentlich gar keine Rolle, ob BK, GA, GGA oder AG. Der Hintergrund ist das Urheberrecht, der LMA obliegt die Pflicht Urheberrechtsansprüche der Programmveranstalter zu gewährleisten. Daß diese in der VG Media organisiert sein müssen, spielt eine eher untergeordnete Rolle. Ich habe die Vermutung, daß im vorliegenden Fall die Anzahl der an die Antennengemeinschaft angeschlossenen Haushalte die Anzahl der WE für ein anmeldepflichtiges Netz mindestens erfüllt.
     
  8. oli

    oli Platin Member

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    adam S
    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Ich möchte aus gutem Grund nicht die Stadt nennen, in der ich mich öfter aufhalte... hier sind die angeschlossenen Nutzer in einer (bzw. in mehreren zusammengeschlossenen) Antennengemeinschaften e.v. organiesiert. Es gibt einen Jahresbeitrag zum Verein ~50€ +unbezahlte Stunden (z.B. Erdarbeiten) und man tritt die Leitungsrechte auf eigenem Grundstück ab. Auch muß man die Stromkosten für etwaige Verstärker tragen.
    Hier gab es im Rahmen der Digitalisierung einige Diskusionen, man mußte für jedes analog bzw. digital eingespeiste Programm eine Freistellungserklärung von der GEMA beschaffen. Dies dauerte teilweise Jahre. Aber z.B. Premiere hat sogar einen Großteil der Kopfstellenkosten übernommen, für deren Einspeisung. Inzwischen werden alle Privaten, auch fast alle Programme der vg-Media, analog als auch digital unverschlüsselt eingespeist. Der Verein ist zwar im Osten aber er ist zu groß als das er solche Hackersachen je mitgemacht hätte.
    Ich frage mich ob dieser e.V. jetzt auch ein Ziehl der vg-Media wäre?

    cu oli
     
  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Daß Premiere in der Vergangenheit die Auskabelung seiner Programme in kleinen bzw. mittleren Netzen aktiv unterstützt hat, kenn ich genau wie Du es erwähnst. HSE hat ebenfalls Einspeisungsprämien locker gemacht. ;) Lass mich raten: die Anzahl der angeschlossenen Wohneinheiten in Eurer Antennengemeinschaft unterschreitet die von der LMA festgelegte Anzahl an WE für ein meldepflichtiges Netz ? Das würde die Freistellungsanträge erklären.
     
  10. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Antennengemeinschaft muss Kabellizenzen an VG Media zahlen

    Nur beruft sich die VG Media eben nicht auf die Bestimmungen der Landesmedienanstalten. Der Vortrag auf der ANGA-Cable ließ keinen Spielraum, ab zwei Haushalten gehen die von Kabelweiterleitung aus.
    Es mag durchaus zutreffen, dass sich dieses Verfahren noch an Vorgaben der Landesmedienanstalten orientiert hat. Wenn das so wäre ändert das aber nichts daran, dass die VG Media künftig grundsätzlich ab zwei Haushalten eine Vergütung beanspruchen wird. Die Tarife sind auf deren Homepage getrennt nach analog und digital aufgelistet.

    Bei Einführung der EU-Richtlinie über den freien Warenverkehr hat ein gewisser Prof. Dörr den europaweiten freien Satellitenempfang angekündigt. Prof. Dörr hat die Rechnung ohne die Urheber gemacht!