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Antennenfernsehen weiterhin relevant und beliebt als Verbreitungsweg

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. November 2022.

  1. yander

    yander Guest

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    Im Haus verlegen kann der Vermieter was er will kann aber die Mieter nicht mehr zwingen sich an den Kosten zu beteiligen,
    wenn z.b. einige über DVB T2 schauen wo auch paar Radio mit drin ist .
    Internet VDSL Vertrat haben ,
    dazu gab es sogar vor längerer Zeit ein ähnliches Urteil,
    da wollte ein Vermieter im ganzen Haus DSL von Alices bis in die Wohnungen legen dagegen wurde erfolgreich Geklagt weil paar das nicht wollten.

    Ich musste damals übrigens schriftlich Zustimmen das ich damit einverstanden bin das Kabel Deutschland Kabel für TV/Radio in meine Wohnung legt das nur als Mieter, es wurden vorher monatliche Kosten genannt die Sache war korrekt, es hieß u.a. Alle Bewohner müssen Zustimmen das haben auch Alle damals weil es keine bessere und günstigere Alternative gab .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2022
  2. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Nein, das ist nicht korrekt.
    Ein Open-Access-Glasnetz wird über eine so genannte "Modernisierungsumlage" bzw. ein "Glasfaserbereitstellungsentgelt" von den Mietern finanziert, egal, ob diese tatsächlich Dienste über das Glasnetz nutzen möchten oder nicht. Maximal 8% der Miete, maximal 60 €/Jahr, maximal 540 €.
    Der Gesetzgeber hat hier tatsächlich mal die Zukunftsfägigkeit und den Nutzen dieser Technologie erkannt und diese Finanzierungsmöglichkeit zugelassen. Nur für Open-Access-Glasnetze!!!
    Wenn übrigens ein Open-Access-Glasnetz in einem Gebäude installiert ist, dann muss der TK-Dienstleister diese Infrastruktur nutzen und darf keine eigenen Leitungen legen. Da die Infrastruktur bereits von den Bewohnern über die Umlage bezahlt wurde, fällt auch kein Durchleitungsentgelt an.
     
  3. yander

    yander Guest

    Dürfen sie nicht und was soll ich mit Glasnetz ? kann ich damit schneller telefonieren , Internet ist auch nicht schneller weil ich nicht mehr als 50 brauche verursacht Glasfaser nur unnötige Kosten,
    Glasfaser gehört nicht ein mal zu Grundversorgung wird es auch nie werden weil das nicht jeder braucht.
     
  4. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    640 kByte Speicher reichen auch völlig aus, mehr wird man nie brauchen....

    Aber OK, Manche holen sich hier aus einem Forum Wissen und sind froh über solche Informationen. Andere bleiben beharrlich bei ihren falschen Ansichten und lassen sich nicht überzeugen. Ich werde hier sicher nicht mundgerecht Gesetzestexte zitieren, dafür ist mir meine Zeit dann doch zu schade. Vielleicht hilft auch schon eine einfache Google-Suche. Bleib bei deiner Ansicht, das ist dein gutes Recht. Ob du damit Recht hast, ist eine ganz andere Sache, die mich jetzt aber nicht mehr interessiert.
     
  5. yander

    yander Guest

    Unsinn

    Was interessiert mich aus der Ferne Wissen wenn der vorhanden VDSL 50 seinen Zweck sehr gut erfüllt und immer nahezu die max Geschw. erreicht wird und es keine Glasfaser Hybrid Router gibt , man lässt einfach die Leute nicht in die Wohnung und zahlt das nicht und gut ist u.a auch im Mietvertrag stehen muss, offenbar kennst du dich mit Vertragsrecht überhaupt nicht aus.
    Und ein Mietvertrag darf nicht einseitig zum Nachteil es Mieters nicht verändert werden es u.a. auch eine Bauliche Veränderung darstellt keine Instandsetzung Modernisierung ist .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2022
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ok, aber was bedeutet veraltet? Von der Nutzungsdauer alt oder technologisch nicht mehr auf aktuellem Stand?

    Ja, aber was hat ein Glasfaser-Hausverteilnetz mit Rundfunk zu tun? Welcher Vermieter lässt ein Glasfasernetz im Gebäude installieren für die Verbreitung von Rundfunkprogrammen?
    Eine Option wäre natürlich dass Kabelnetzbetreiber ebenfalls auf Glasfaser umstellen, aber solange die Gebäude per Koaxkabel ans Kabelnetz angeschlossen werden, weshalb sollten Vermieter da Wandler auf Gf installieren?

    Das ist richtig, die Satempfangs- und Einspeisetechnik müsste der Vermieter jedoch aus eigener Tasche finanzieren, weil nur die Kosten für das Gf-Verteilnetz auf die Mieter umlegbar sind... es sei denn die Mieter erklären sich von sich aus bereit die Kosten für die Satempfangstechnik zu bezahlen.
     
  7. janth

    janth Talk-König

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    Je nach Mietvertrag sind pauschal die Möglichkeiten zur Modernisierung schon genannt, so dass der Vermieter hier im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten modernisieren kann.

    Das mag für dich gelten, je nach Nutzung und Haushalt reicht das vielleicht nicht mehr. Auch zum Verschicken großer Dateien hilft ein schneller upload, was bei VDSL 50 meist noch nicht dabei ist.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Die Frage ist ja, Kostenübernahme anteilsmäßig und in welchem Umfang die Mieter zustimmungsberechtigt sind.

    Bei Hausverteilnetzen besteht, mit der Ausnahme von Glasfasernetzen, nun eine Umkehr der Rechtslage.
    Der Vermieter darf nur mit Zustimmung der Mieter investieren falls diese an den Kosten beteiligt werden sollen. Der Vermieter darf Mieter in diesem speziellen Fall die Kosten nicht mehr ungefragt aufbürden.
     
  9. Discone

    Discone Lexikon

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    Leider hat der Gesetzgeber diese Lücke für Zwangsabgaben geöffnet oder nicht geschlossen. Jeder Hauseigentümer kann aber eine Glasfasereinspeisung verweigern und für seine Mieter eine zusatzkostenfreie Sat-Antenne mit DVB-T2 Unterstützung installieren, wenn auch noch die klassische VDSL-Versorgung über die Kupferleitung der Telekom angeboten wird. In historisch geschützten Wohngebieten können sichtbare Sat-Antennen / Dachantennen von der Gemeinde aber verboten werden.
     
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    "Veraltet" ist kein Gesetzesbegriff, sondern wurde von mir verwendet. Es ist aber verständlich, dass man nicht ständig Geld in irgendwelche Zwischentechnologien stecken sollte, wenn die dauerhaft leistungsfähige und vor allem preisgünstigere Infrastruktur verfügbar ist.
    Rundfunkprogramme per Glas zu verteilen ist eine Nutzung des Glasnetzes. In vielen Gebäuden ist die bestehende TV-Infrastruktur in einem so desolaten Zustand, dass man nur noch neu bauen kann. Und da bietet es sich an, gleich auf Glas zu setzen.Übrigens fehlen bei vielen KNBs aus rein rechtlichen Gründen diverse Fremdsprachenprogramme. Terrestrik kann man übrigens auch einspeisen ;-)
    Das ist korrekt. Solche Systeme kann man aber mit erstaunlich schmalem Taler aufbauen. Der Vermieter investiert in Antenne mit Halterung, LNB, Glassender, und Glasverteiler. So stehen allen Mietern die TV-Programme zur Verfügung und er kann den Mietern verbieten, eigene Antennen aufzustellen und die neue Fassade anzubohren. Den Rückwandler holt der Mieter einmalig oder er mietet diesen. Das ist billiger als Kabelfernsehen.

    So ein Glasnetz geht üblicherweise vom Gebäudeeigentümer aus. Es ist eine Investition wie neue Fenster oder Fassadendämmung. Man ist nicht gezwungen es zu tun, sollte aber bestimmte Dinge auch im Interesse der Mieter umsetzen.