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Antennenfernsehen weiterhin relevant und beliebt als Verbreitungsweg

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 7. November 2022.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Kann ich bestätigen hier gibts die Kabelgebühren schon seit über 20 Jahren nicht mehr in den Nebenkosten und das hat keinen Kabelanbieter dazu bewogen nicht ein neues Netz aufzuspannen (erst Primacom später WTC).
    Die Zahlen sind sicher mit anderen Städten vergleichbar. Hier im Haus sind sogar 3 Mieter von Sat auf Kabel umgestiegen. (Weil sich bei Sturm die Fensterhalterung der Satantenne zu leicht verstellt).
    Unsinn!
     
  2. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Es gibt Selfsat Antennen. Die sind klein und werden ohne Bohren oder Schrauben in den Fensterrahmen eingehängt. Da kann kein Vermieter meckern, da sie nicht übers Fensterbrett hinausragen
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Das kommt auf die Lage an! Hier müssen sie hinausragen da sonst kein Empfang möglich wäre (Fenster in Ostrichtung).
    Wenn der Vermieter das nicht erlaubt kann er diese Antennen auch verbieten sofern sie nur 1cm sichtbar sind. (ist hier aber nicht der Fall)
     
  4. Arcardy

    Arcardy Forenrekordhalter Premium

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    Das bringt mir nichts. Mein Fenster ist zur falschen Seite.
    Außerdem verbietet es mein Vermieter so oder so, der ist da sehr streng. Egal ob was rausragt oder nicht.
    Der einzige restriktionsfreie Weg Fernsehen zu empfangen ist für mich momentan DVB-T2.
     
  5. yander

    yander Guest

    Früher hatten wir das mit Verbot von CB Funk Außenantennen der Vermieter den Leuten das Hobby vermissen wollte,
    heute vermissen die gleichen Leuten den Mieter den freien TV Empfang .
    Wenn erst mal das Nebenkosten Privileg fällt und der Mieter soll auf ein mal 19 € für einen 24 Monats TV Knebel Vertrag zahlen hat kein Internet , werden sicherlich einige vor Gericht ziehen wenn die einem Sat TV weiter verbieten wollen, der Vermieter kann ja eine Gemeinschafts Antenne für Alle aufs Dach stellen .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. November 2022
  6. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Das ist ja das Problem. Wie schon beschrieben, haben manche (z.B. in 1 Zimmer Wohnungen) nur ein Fenster in eine bestimmte (wohl die falsche) Himmelsrichtung oder sind nur halb in Richtung Süd-Südost ausgerichtet. Auch kann der Vermieter dies strikt verbieten. Dann hat man das Problem, dass diese kleinen Spiegel 0 Empfangsreserve haben bei schlechtem Wetter.
     
  7. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Muss er aber nicht.
    Der muss gar nichts! Und schon gar nicht in dieser Höhe, der Rabatt wird ja weiter gewährt.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Jein, zumindest darf er den Mietern den Zugang zum Empfang von Rundfunkinhalten nicht verbieten. Es gilt in Deutschland das Recht der Informationsfreiheit. In diesem Fall muss das Recht der Mieter mit dem Recht des Vermieters gegeneinander abgewogen werden.

    Es gibt aber noch zwei Aspekte die berücksichtigt werden sollten. Bestandsschutz und Regelungen im Mietvertrag.

    War in einer Wohnung mal TV-Empfang möglich so darf der Vermieter das nicht mehr rückgängig machen, selbst wenn sich an den Verbreitungswegen etwas ändern sollte.
    Falls im Mietvertrag Rundfunkempfang gestattet wird muss der Vermieter das auch ermöglichen. Und Rundfunkempfang pauschal im Mietvertrag verbieten darf der Vermieter (in Deutschland) nicht. D.h. er muss (für die Mieter) eine Lösung für Rundfunkempfang ermöglichen oder selber anbieten.

    Was Gemeinschaftsempfangsanlagen betrifft gab es erst vor knapp einem Jahr eine Gesetzesänderung nach der Vermieter die Kosten für Gemeinschaftsempfangsanlagen nicht mehr auf die Mieter umlegen können.
    Weshalb sollte dann ein Vermieter eine solche Anlage neu installieren (lassen)?

    Novelle des Telekommunikationsgesetzes: Generelle Umlagefähigkeit von TV-Kosten auf Mieter wird abgeschafft | IVD
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2022
    yander gefällt das.
  9. yander

    yander Guest

    Genau ! und darf auch die Mieter nicht zu teureren Zugängen mit Knebel Vertrag z.b. Kabel dann zwingen .
    Ich kenne einen Fall da wurde der Vermieter vom Gericht dazu verdonnert eine Analoge Radio Antenne aufs Dach zu installieren weil Analog über Kabel eingespielt wurde und der Bewohner in der Wohnung kein Radio Empfang mehr hatte, Internet nicht vorhanden war und dazu sich auch nicht zwingen lassen wollte, nur um Radio zu haben nicht verhältnismäßig ist .
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2022
  10. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Es geht darum, dass keine veraltete Infrastruktur mehr durch Zwangsabgaben finanziert wird. Wenn der Vermieter im Haus ein Open-Access-Glasnetz installiert, dann kann er diese Kosten weiterhin auf die Mieter umlegen. Der Punkt wird gerne übersehen.
    Über ein solches Open-Access-Glasnetz kann man dann nicht nur Gigabit-Internet in die Wohnungen bringen, sondern auch TV-Programme z.B. in Form von Satellitenfernsehen.