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Antennenfernsehen: DVB-T2 HD in den Startlöchern

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Dezember 2015.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Soweit mir das bekannt ist steht das noch gar nicht mit Gewissheit fest welche Privatsender bei DVB-T2 HD dabei sein werden. Klar, bei einigen ist das bekannt, dass z.B. RTL, RTL2, SuperRTL, Vox, n-TV, Sat.1, Pro7, Kabel.1 dabei sein werden das muss man einfach annehmen, aber sonst ist definitiv nichts weiteres bekannt.
     
  2. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

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    DVB-C: Vodafone-Kabel mit Humax PR 2000c, Sky W+C+S+B+HD, Kabel Digital Home
    DVB-T2HD: Strong SRT 8540
    Eye-TV-Hybrid-Stick für DVB-C (und DVB-T)
    Freenet-TV-Stick
    TV Spielfilm hatte in einem Artikel zu DVB-T2 angekündigt, dass auch die drei Discovery-Programme (Eurosport, DMAX, TLC) dabei sein werden.
     
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  3. Nobb66

    Nobb66 Senior Member

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    Zu den Schikanen gegenüber den Kleingärtnern: Ich habe keinen solchen und will auch keine derartige Parzelle, aber in von Bevölkerungsrückgang gekennzeichneten Regionen des Ostens stehen immer mehr Gärten leer. Mitunter überlegt man schon, Flächen teilweise den Kommunen zur Nutzung anzubieten. Wenn man also Kleingärtner (gegenwärtige und evtl. interessierte) vergraulen will, dann bitte. Ein Armutszeugnis für die "Demokratie" hier.

    Aus technischer Sicht halte ich DVB-T2 für eine sinnvolle Neuerung bzw. Ergänzung, die ich zusätzlich zum Sat-Empfang auch zu nutzen beabsichtige, allerdings nur öffentlich-rechtliche Sender.
     
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  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Weil ich nicht glaube das man da einen FTA Sender in SD aufschaltet. In HD gibt es den Sender nur über Sky und daher wird er auch nicht über DVB-T2 kommen können.
     
  5. Gast 37100

    Gast 37100 Guest

    Wo bitte steht das genau im Bundeskleingartengesetz ? Auch in der Rahmenkleingartenordnung des LSK Sachsen von 2014 finde ich keinerlei Aussagen zu Satellitenanlagen. Ob es aber diesbezüglich Regelungen in den jeweiligen Vereinsatzungen/Gartenordnungen gibt mag ich nicht bezweifeln.

    Bitte nichts verwechseln ! Du spielst sicher auf das Ende des Kündigungsschutzes für Datschen auf fremden Grund und Boden im Oktober 2015 an.
    Erholungsgrundstücke und Kleingärten sind 2 völlig verschiedene Dinge. Davon mal ganz abgesehen, geb ich dir recht, dass es in vielen Kleingartenvereinen eine recht lasche Handhabung des Bundeskleingartengesetzes gibt. Das betrifft aber nicht das o.g. Thema.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Januar 2016
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  6. Klee

    Klee Gold Member

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    Will hier keine Kleingartendiskussion reinbringen. Ja, habe auf Ende Kündigungsschutz Datschen angespielt. Da können seit vorigem Jahr die Nutzer schneller von Eigentümern aus ihrem Nutzungsrecht gedrängt werden. Aber bei Erholungsdatschen wird weiterhin Sat-Empfang und DVB-T und damit auch T2 erfolreich genutzt. Internet mit TV eher nicht in der Nutzung in diesen Zweitsitzen.
    Im Gegensatz zu vorgenannte Datschennutzung hat Gesetzgeber im Bundeskleingartengesetz für Kleingärtner
    Nutzung für wohnungsähnliche Zwecke untersagt. "Die sollen sich nicht erholen und möglichst auch nicht übernachten." Aber es wird eben doch übernachtet, geduldet. Schüssel ist vom Gesetzgeber nicht grundsätzlich verboten, wird aber bei Rechtssprechungen mit den anderen Ausrüstungen in der Kleingartenlaube zur Bewertung von Wohnkriterien herangezogen. Kleingärtner habe noch umfangreichen Kündigungsschutz und wollen natürlich Umwandlung ihres Kleingartenstatus in Erholungsstatus mit Datsche verhindern.
    Daraus resultiert, das in Kleingartenanlagen oftmals schon die Sat-Schüssel untersagt wird. DVB-T Nutzung und somit zeitnah T2 wird der Vorrang gegeben.
     
  7. Gast 37100

    Gast 37100 Guest

    Gegen gelegentliches Übernachten hat niemand etwas, das dauerhafte Wohnen ist nicht gestattet. Wer einen Kleingarten richtig nutzt, hat übrigens auch kaum Zeit zum Erholen ;) .

    Ich glaube eher, dass Kleingärtner Angst haben müssen, dass ihr Kleingarten Eigenheimstandorten geopfert werden. Wie gesagt, ob und wie das in den jeweiligen Satzungen und Gartenordnungen geregelt ist, will ich nicht bewerten aber ich finde kein Gesetz, welches es verbietet.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Januar 2016
  8. Klee

    Klee Gold Member

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    Bundeskleingartengesetz:"Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. "

    Unterschied Ost zu West: oftmals mehr Quadratmeter bei Grundstück und Laube, ja Angst vor Aberkennung Kleingartestatus hat Vorrang

    Deine individuellen Bewertungen sind da eher Spitzfindigkeiten.
    Wir sind aber hier in einem Thread DVB- T2. Und da gilt der Grundsatz DVB-T2 in den Kleingartenanlagen und auch auf Datschengrundstücken ist hier im Osten stark verbreitet. Gartengesetz sollte in getrennten Threads diskutiert werden.(Ende)
     
  9. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Reden wir hier über DVB-T2 oder über Schrebergärten. ?.
     
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  10. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    wird mir genauso gehen ich werde mir DVB-T2 Equipment zulegen, jedoch zahlen für die Privaten werde ich nicht. Das ist da genauso falsch aus meiner Sicht wie bei HD+.