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Anspruch auf DVB-C

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von fonser, 2. März 2008.

  1. Falk

    Falk Gold Member

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    AW: Anspruch auf DVB-C

    Sehe das auch so, dass der Vermieter das bezahlen sollte. Ich kläre bei einem Umzug immer vorher, ob digitales Fernsehen und vor allem DSL verfügbar ist. Sonst kommt eine Wohnung für mich nicht in Frage.

    Mir tun Deine Mieter leid und gerade von jemand, der sich intensiv in einem Digital-Fernsehen aufhält sollte doch wissen, dass gerade die digitalen Programme das meiste bieten. Aber anscheinend gehörst Du zu den Vermietern, die nur abkassieren und sich nicht um die Belange der Mieter kümmern.

    Mein Vermieter hat sich schon vor dem Einzug bemüht, mir einen Kabel-Internetzugang bereitzustellen und hat den kompletten Schriftwechsel mit KabelBW bezüglich Gestattung usw. selbständig erledigt. So muss das laufen.
     
  2. The Geek

    The Geek Platin Member

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    AW: Anspruch auf DVB-C

    Tut er doch! Er hat sich schließlich 'ne SmartCard besorgt, dafür zahlt er ja Geld an den Kabelanbieter, außerdem zahlt er mit der Miete auch die Kabelgebühren. Dafür kann er erwarten, dass die Anlage auch richtig funktioniert.

    The Geek
     
  3. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Anspruch auf DVB-C

    Zitat @Hopper:
    So isses und ich weiß augrund des Jobs meiner "Regierung" bei ner Hausverwaltung, dass das so ist.

    Manche Vermieter kassieren sogar für die Wartung der Haus BK-Anlage und da kommen bei 12 WE über Jahre gerechnet einige 1000 Euros zusammen. Meistens reicht bei solchen WE-Größenordnungen der Austausch des Verstärkers/ev.der Dosen, so denn einst hochwertige Kabel verlegt wurden.

    Bisher konnte noch jeder zuvor unwillige Vermieter überzeugt werden.
    Zitat @Eike
    Dem stimme ich nicht zu. Selbst der BGH hat das in seinem jüngsten Urteil verneint und sogar die sonnenschirmähnliche Anbringung einer Schüssel auf dem Balkon vom Einzelfall abhängig gemacht. Ablehnende Urteile untergeordneter Instanzen in Bezug auf das Recht auf Satempfang überwiegen deutlich.


    Naja - unzutreffende Behauptungen werden nicht dadurch glaubhafter oder beweisbarer, wenn sie (nicht nur in diesem Forum) ständig wiederholt werden.
     
  4. teucom

    teucom Talk-König

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    AW: Anspruch auf DVB-C

    Bei uns ist es am einfachsten gelöst: Wohnen in einem Wohnviertel von Kölns grösster Immobiliengesellschaft. Wie fast überall in deren Objekten ist ein gewisser Regionaler Anbieter der Kabelversorger (zufällig gehört beides zum Grossteil der Stadt Köln :)). Der Kabelanbieter macht Fullservice, d.h er ist bei Problemen zuständig bis zur Dose im Zimmer! Man ruft bei Störungen direkt dort an und muss nicht erst jemanden von der Immobiliengesellschaft bemühen.

    Hätt ich vorher auch nicht geglaubt, aber bei einem Kollegen paar Häuser weiter im selben Karee live miterlebt: Bild vergriesselt, Anruf, am nächsten Mittag: ein Techniker kommt, misst, misst im Keller, geht wieder, weitere vier Stunden später Kleinbus mit zwei Mann und Material, messen, neue Dose, kabelziehen, einmessen, Bild top, Internet läuft, danke, tschüss... Wenn man das ewige hin und her und Gerangel von woanders kennt ist das höchst erstaunlich, und schont vermutlich Mieter- und Vermieternerven.

    Ürigens werden bei uns auch SAT-Antennen (und meine DB0KO-Yagi) geduldet, so sie dezent auf dem Balkon stehen und nicht am Gebäude befestigt werden oder über den Balkon herausragen. Der "Wohnanlagen-Objektbetreuer" :) fachsimpelt sogar gerne über Exotenempfang und dezente Montagemöglichkeiten....
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. März 2008
  5. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Anspruch auf DVB-C

    Also den Kommentar hätte ich von Nelli22.08 -noch dazu in der Schärfe- nicht erwartet.

    1.) Nach Treu und Glauben darf der Mieter erwarten, dass ihm bei Abschluss eines Mietvertrags mitgeteilt wird, wenn das BK-Netz nicht zeitgemäß ist. Und genau das wurde hier wohl unterlassen.
    2.) Ein cleverer Vermieter sollte ein Eigeninteresse an zufriedenen Mietern und damit an einer zeitgemäßen Multimediaversorgung seines Objektes haben.

    Wenn ein fachlich unbedarfter Vermieter sich derart stur stellt, na ja. Aber Nelli22.08 weiß doch um die begrenzte analoge Restlaufzeit und dass es nur ein Frage der Zeit ist, bis wann nachgerüstet werden muss. Selber ein ausgeprägter Feedhunter und dem Mieter etwas zu (Zitat) schei@en, weil der die Frechheit besitzt Digitalprogramme empfangen zu wollen, das passt wirklich nicht zusammen!
     
  6. paul71

    paul71 Board Ikone

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    AW: Anspruch auf DVB-C

    Naja, hoffentlich sind Nelli's Mieter so auf der Hoehe, dass sie das mit sich nicht machen lassen... Kabelgebuehren kassieren und sich dann nicht darum kuemmern gibt dem Mieter das Recht (auch rueckwirckend) die Kabelgebuehren von der Miete abzuziehen. Eine evtl. weitergehende Mietminderung wegen nicht verfuegbaren TV-Empfangs ist ebenfalls moeglich.