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Anspruch auf Arbeitslosegeld

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 3. September 2010.

  1. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Anspruch auf Arbeitslosegeld

    Also ich versuchs nochmal::eek:

    12 Monate war sie arbeitslos und hat ALG 1 bekommen (zuvor hatte sie über 2 Jahre am Stück gearbeitet, daher ihr Anspruch von 12 Monaten ALG 1)
    Jetzt ist sie wieder am arbeiten seit 4 Monaten.
    Wenn sie allerdings nach der Probezeit durch den Arbeitgeber nicht übernommen wird, hat sie ja wieder 6 Monate am Stück gearbeitet.

    Hätte sie dann wieder einen kleinen Anspruch auf ALG 1 oder nicht ?:rolleyes:
     
  2. ukroll96

    ukroll96 Guest

    AW: Anspruch auf Arbeitslosegeld

    Na, dann schau ich mal vorbei. Hallo Lechuk :)

    Ich habe zwar nicht in der Leistungsabteilung der Arge gearbeitet, aber es reichen 6 Monate/mindestens 180 Tage, um diese Kurzanwartschaft zu erfüllen.

    Ja, eindeutig, Bezugsdauer 3 Monate bei 6 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung

    Laut Ausführungsvorschriften ist dem wohl so, es handelt sich hierbei wohl um etwas Neues, denn diese besondere Regelung ist auch erst einmal bis zum 1.8.2012 befristet, was wohl der kruden Beschäftigungspolitik angehangen werden kann.

    Wobei ich natürlich die Daumen drücke, dass sie nach der Probezeit übernommen wird.

    Offtopic: Man, was bin ich froh, nicht mehr bei der Arge zu sein!!!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. September 2010
  3. satfan

    satfan Senior Member

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    AW: Anspruch auf Arbeitslosegeld


    es war doch mal so das in diesen 6 Monaten der Anspruch auf ALG auf Pause liegt .
    Danach wurde für die Restlaufzeit wieder ALG bezahlt.

    Aber es wurde ja noch schwachsinniger wenn man einen 1 Euro job hat den mit dem 1 Euro musst du Fahrtkosten bis 50 KM Arbeitskleidung usw selbst bezahlen .

    und Sicherheitskleidung ist nicht unbedingt günstig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. September 2010
  4. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Anspruch auf Arbeitslosegeld

    Das ist aber sehr neu.
    Zumal, sagt Mutti nicht, die Wirtschaft brummt, wir werden wieder Exportweltmeister, der Herzen und überhaupt, die Arbeitslosen sinken und deren Zahlen auch?
    Warum sollte man dann ein solches Konstrukt einführen?
    Damit keiner mehr auf 12 Monate Anwartschaft kommen kann, da selbige verkleckert werden?
    Wen interessiert das? Das erwirbt doch der Arbeitgeber.
    Oder ist das was ganz spezielles, was hier arbeitstechnisch ausgeführt wird?
     
  5. PapaJoe

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    (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
    wer den, das friedliche Zusammenleben der
    Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges
    vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind
    unter Strafe zu stellen.
    AW: Anspruch auf Arbeitslosegeld

    Mal eine etwas andere Frage.

    Willi hat 10 Jahre in einer Firma gearbeitet und wird gekündigt. Die
    Kündigungsfrist beträgt 4 Monate.

    Um dem Mobbing in der Firma zu entgehen, lässt sich Willi diese 4 Monate
    krank schreiben, weil er vom AG keine Freistellung erhält.

    Inwieweit hat das Einfluss auf die Höhe seines ALG1?