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Anrecht af Kitaplatz....

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 14. August 2013.

  1. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Ups ... da sollte ein Witten stehen ... die sind deutlich teurer.

    Übrigens offenbart sich in den unterschiedlichen Preisen mal wieder das eigentlich Dilemma des Gesetzes in unserem föderalisitisch organisierten Land. Der Bund beschließt ein Gesetz - umsetzen und bezahlen müssen es aber die Städte und Kommunen. Denn die Kinderbetreung liegt bei denen.

    Hier in Bochum sind alle Kindergärten und KiTas dem Jugendamt Bochum zugeordnet. Das Jugendamt bekommt auch das Geld und verteilt Platzkontingente, Planstellen fürs Personal pro KiTa usw. Die KiTas selber haben praktisch keine eigenen Befugnisse und Einfluss auf die Menge der Stellen und die Anzahl der Kinder die sie pro Betreuungszeit aufnehmen und zwar egal ob städtische, konzeptionelle, integrative oder konfessionelle KiTas.

    Auch die Verpflegung läuft zentral. Hopper kam ja damit um die Eckke, dass eine KiTa wohl kaum eine Großküche hätte. Das ist falsch. Zumindest hier in Bochum hat die Stadt einen Vertrag mit einem Groß-Caterer abgeschlossen. Der beliefert alle KiTas und Ganztagsschulen in Bochum und das verpflichtend. Selber Kochen ist selbst wenn eine voll ausgestattete Küche vorhanden ist, nicht mehr erlaubt. Zusätzlich wurde letztes Jahr auf Pauschalbezahlung umgestellt. Vorher hat man pro Mahlzeit bezahlt. Jetzt zahlt man immer die festen 50 EUR, selbst wenn das Kind krank ist und nicht kommt (Eltern wissen, wie oft das gerade im ersten KiTa Jahr der Fall ist), oder man längere Zeit im Urlaub ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2013
  2. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Unterliegen die nicht dem gleichen KiTa Gesetz mit vorgegener Kostenstruktur?

    Seine teils abstruden Ansichten in diesem Thread kommentiere ich nicht. Ist mir zu blöd.
     
  3. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Nein. Da die Kosten für KiTas von den Städten und Kommunen bezahlt werden, bestimmen die auch den Preis.
    Habe übrigens gerade gesehen, dass Witten die Preise vor 2 Jahren massiv gesenkt hat, die sind jetzt je nach Einkommen bis zu 10 % günstiger als Bochum.

    Aber mal ein anderer Vergleich hier aus dem Pott:

    2011 bezahlte man in Bochum mit einem Haushaltseinommen von 80.000 EUR pro Jahr (brutto) bei 4-5 Stunden Betreuung pro Jahr 1716 EUR - in Oberhausen kostete die selber Betreuungszeit für die gleiche Einkommensgruppe hingegen 2340 EUR (Quelle: Stern KiTa Monitor). Das sind schon ordentliche Schwankungen.

    Das einzige was das Land vorgibt:
    Die Preise müssen das Einkommen und die Anzahl der Kinder die gleichzeitig die KiTa besuchen berücksichtigen (gehen zwei Geschwister in die selber KiTa ist Kind 2 immer billiger) und das letzte Jahr vor der Schule ist beitragsfrei - als Anreiz für KiTa Muffel-Eltern. Eltern die das beitragsfreie Jahr nicht nutzen kriegen Besuch vom Jugendamt und müssen Pflichtermine wahrnehmen, bei denen der Wissensstand der Kinder, soziales Verhalten zu gleichaltrigen usw. geprüft wird. Diese Dinge passieren sonst in der KiTa.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2013
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Na siehste...:LOL:

    Und heute?
     
  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Brutto-Haushaltseinkommen 80.000 EUR
    Betreuungszeit 25 Stunden

    Oberhausen => 1956 EUR pro Jahr
    Bochum => 1716 EUR pro Jahr

    Das kann sich aber auch umdrehen. Verdienst du auch nur einen EUR mehr, zahlst du in Bochum plötzlich 2028 EUR pro Jahr, während der Preis in Oberhausen stabil bleibt, da die Einkommensgrenzen anders verteilt sind.
    Oberhausen liegt dann erst ab 85.899 EUR Haushaltseinkommen wieder vorne das kostet dann 2340 EUR ist dann aber auch zugleich der Höchstsatz. Bochum geht bis 3252 EUR hoch (Einkommen über 125.000 EUR). In Bochum gibt es 15 Preisstaffeln, in Oberhausen hingegen nur 8

    Quelle:
    http://www.oberhausen.de/B86D9300974847B69C4059DA8809E09F.php

    http://www.bochum.de/C12571A3001D56...SAXZ833BOLDDE/$file/elternbeitragssatzung.pdf

    Merke:
    In Oberhausen zählt man ab 85897 EUR zu den Topverdienern, in Bochum erst ab 125.000 EUR ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2013
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Naja, aber mal im Ernst. Wir reden dann bei einem solchen Verdienst von einem Unterschied von 20€ / Monat. Das ist doch zu verknusen, oder?

    Dann wären das 6€ / Monat Unterschied.

    Mmh, das hätte ich nun wahrlich nicht gedacht. Ich hätte gedacht, dass das genau andersrum wäre...;)
     
  7. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Ja, aber bitte beachte auch, dass das die Minimalbetreuung ist, also die bis 12 Uhr. Mit der können zwei Berufstätige aber nichts anfangen.

    Bei 45 Stunden läge der Unterschied bei den aus dem KiTa Kompass veranschlagten 80.000 EUR bei 38 EUR pro Monat. Und bitte immer beachten:
    Das Haushaltseinkommen ist brutto nicht Netto. Wenn beide Berufstätig sind, empfinde ich ein Durchschnittseinkommen von 3333 EUR Brutto pro Person (inkl. Weihnachtsgelt / Urlaubsgeld oder ähnlichen Zuwendungen) zwar nicht als schlecht. Als reich würde ich diese Leute aber nicht bezeichnen.

    Zur Beitragsberechnung muss übrigens jährlich der Lohnsteuerbescheid erbracht werden.

    Im Endeffekt ging es mir aber darum aufzuzeigen, dass die Zahlen auf die hopper seine
    Wirtschaflichkeitsrechnung für Arme aufstellt nicht stimmen, sondern einen Einzelfall nicht Erwerbstätiger aus Berlin darstellt, der auch noch schlecht gewählt ist, da Arbeitslose eh keine Ganztagsbetreuung bekommen, da Berufstätige bei der langen Betreuungszeit immer Vorrang haben.

    Wir mussten auch eine Arbeitgeberbescheinigung sowohl von mir, als auch meiner Frau erbringen, damit wir für Ganztagsbetreuung überhaupt in das Auswahlverfahren kamen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. August 2013
  8. Martyn

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    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Das ist dann schon sehr günstig, und wohl nur über Subvention zu machen.

    Hätte nicht gedacht das es so günstig ist.
     
  9. Martyn

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    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Hier ist es eigentlich so, das die die zwei Jahre vor der Einschulung, also mit Kindern so ab 4 Jahren als Kindergarten bezeichnet werden.

    Alles mit Säuglingen und Kleinkindern bis 3 Jahren wird hingegen als Ki(nder)ta(gesstätte) bezeichnet.

    Oft sind Kita und Kindergarten unter einem Dach, manchmal auch zwei verschiedene Einrichtungen.
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Anrecht af Kitaplatz....

    Lächerlicher Versuch, andere Meinungen abzuwerten.

    Ich kann thematisch trennen, du hast offenbar ein personenbezogenes Problem.
    Passt aber ganz gut in einen Thread, in dem es um "Kinderbetreuung" geht.