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Anonymisier

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Hose, 17. Februar 2006.

  1. foo

    foo Wasserfall

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    AW: Anonymisier

    --
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2006
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anonymisier

    Auf Deine unreife Art, mich zu beleidigen und fehlende Sachkenntnis zu unterstellen, gehe ich jetzt mal nicht weiter ein. Ich sehe ja, mit wem ich es zu tun hab. :rolleyes:

    Mit den "gespeicherten Informationen" sind zum einen Dienste gemeint, die fremde Daten zwischenspeichern. Jemand, der einen Proxy betreibt, ist für den Inhalt nicht verantwortlich (§10).

    Zum anderen sind damit z.B. Foren gemeint. Hier ist der Anbieter auch nicht verpflichtet den Inhalt zu kontrollieren (Vorzensur), sondern ist nur dann zum Handeln verpflichtet, wenn er von unrechtmäßigem Inhalt Kenntnis erlangt (§11).

    Von den Zugangsdaten, also dem Protokoll wann wer worauf zugegriffen hat, ist im TDG übrigens überhaupt nichts zu finden.
    Ich schließe mich meinen Vorrednern an und bitte um Belege dafür, dass die Provider zu einer Speicherung von "sechs Monaten" verpflichtet seien.
    Denn das Urteil des Landgerichts Darmstadt sieht in der Richtung etwas anders aus.

    Gag
     
  3. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Anonymisier

    Btw. waren von 6 Monaten noch nie die Rede. Es waren laut "Angaben" und AGB der Provider /z.B. T-Online) maximal 80 Tage.

    Was in der EU-Richtlinie drinnen steht ist erst mal kalter Kaffee, solange die hier in Deutschland nicht umgesetzt wird.
     
  4. SteelWheel

    SteelWheel Neuling

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    AW: Anonymisier

    Gag, und das ist wieder genau das, was ich schon im ersten Artikel dazu meinte: LESEN, WAS DA STEHT!

    Frage ich Dich persönlich jetzt mal anders: Wer hat das Urteil gefällt? Aufgrund welcher Tatsache? Bin ich als Einwohner eines ganz anderen Bundeslandes davon betroffen? Welche Instanz ist das Landgericht für einen Kläger? Warum ist es ausgerechnet Darmstadt? Denk mal bitte drüber nach!

    Für alle anderen: Es ist eine Klage eines einzelnen Users für seinen individuellen Fall gewesen. Eine Globalisierung und dem damit verbundenen Wegfall der Speicherung für die Nutzungsdaten ist dies keinesfalls! Ich gebe dem unfreundlichen "Gag" aber recht, dass dies ein auf den Weg gebrachter, rollender Stein sein könnte, von dem richtige flat-User profitieren würden!! ... und übrigens, Gag, liegt hinter dem Link kein Artikel... habe mir das Urteil anderweitig durchgelesen (beim Landgericht DA).

    Mit den 6 Monaten:
    Im TDDSG steht drin (§ 6 Abs. 7):
    Der Diensteanbieter darf Abrechnungsdaten, die für die Erstellung von Einzelnachweisen über die Inanspruchnahme bestimmter Angebote auf Verlangen des Nutzers verarbeitet werden, höchstens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Versendung der Rechnung speichern. Werden gegen die Entgeltforderung innerhalb dieser Frist Einwendungen erhoben oder diese trotz Zahlungsaufforderung nicht beglichen, dürfen die Abrechnungsdaten aufbewahrt werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind oder die
    die Entgeltforderung beglichen ist.

    Ich weiß, dass mein neuer Freund (Gag) jetzt sagt, da steht "darf" - richtig und dann hat er es auch endlich mal gelesen! Aufgrund der ganzen vielen kleineren Regelungen (darunter auch lustige Addons zur Terrorbekämpfung, Eindämmung etc.) gibt es auch Dinge, die nicht sofort den Weg in einen Gesetzestext schaffen, jedoch beachtet werden müssen.

    Wie es also immer ist: Nicht immer nur stur einen Gesetzestext im Auge haben... !!

    oh... Nachtrag noch... kannst ja mal bei anderen Providern anfragen, ob das Urteil von DA für die bindend ist - nööööööö!

    Und übrigens: Mobilfunkanbieter machen das... Banken machen das... Premiere macht das... selbst die Krankenkassenkarten sollen das irgendwann können...

    Fazit: Solange also nicht wirklich Hinz & Kunz dazu verpflichtet werden - gesetzlich - Daten für pauschale Abnehmer (Flatuser) nach Verbindungstrennung zu löschen oder eben nicht zu protokollieren, werden die es weiter handhaben...

    @ my new personal friend Gag: Es ist ein Witz, aber wir zwei würden uns fachlich glaube ich stundenlang die Köppe einschlagen können - finde ich gut! So hat jeder seine Meinung und seinen Überblick... wäre interessant!


    NACHTRAG:
    Es wurde hier von den Paragraphen 10 + 11 gesprochen... die mir hier vorliegende TDDSG-Variante hat "nur" 9 ... kann mich jemand updaten? :D
     
  5. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Anonymisier

    Es ist schon traurig, wenn sich ein scheinbar erwachsener Mensch nur auf diese Weise auszudrücken weiß. Vor dem Hintergrund, was Du mir letztlich noch vorwirfst, ist das nahezu lächerlich... :rolleyes:

    1. Wenn Du jemandem schon vorwirfst, dass er lesen solle, dann beherzige diesen Rat einmal selber. Dann würdest Du feststellen, dass ich vom TDG gesprochen habe.

    2. In dem von Dir zitierten Absatz heißt es in der Tat "er darf", aber nirgendwo etwas von dem von Dir behaupteten "er muss". Den Beweis, dass der Betreiber dazu verpflichtet sei, bleibst Du uns bisher schuldig.

    3. Zudem steht bereits im ersten Absatz des §6 TDDSG, dass die Speicherung der Daten nur dann erfolgen darf, wenn diese zu Abrechnungszwecken benötigt werden.

    Gag
     
  6. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Anonymisier

    Das sicherlich nicht. Aber jetzt kann man mit Bezug auf dieses Urteil eine Löschung seiner Daten verlangen.
    Schreibst es ja selber: DARF! Das ist noch lange kein MUSS. Und es gibt Provider die nichts speichern.