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"Angleichung" der Kabelgebühren?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von digitomm, 2. August 2004.

  1. schobi

    schobi Neuling

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    Unbedingt schriftlich kündigen und eine Bestätigung verlangen.
    Dann kann ich denen gleich meine neue SAT-Anlage zeigen. :)
    Stimmt, wir haben ja auch die Erschliessung bezahlt.
    Bis dahin hat WiMax/WLAN das Kabel abgehängt.
     
  2. Kailash

    Kailash Junior Member

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    Wir haben zum 30.05.2004 bei Kabel BW gekündigt und bisher ist niemand
    vorbeigekommen um zu verplomben, obwohl der HüP aussen am Haus ist und
    somit immer zugänglich.
    Den HüP darfst Du nicht entfernen.
     
  3. Frank_T

    Frank_T Senior Member

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    Schriftlich ist eigentlich selbstverständlich, da ich diesen angeblichen Service-Hotlines nicht über den Weg traue. Ausserdem denke ich, dass KD im Moment mit den ganzen Kündigungen genug zu tun hat. Ich gehe aber davon aus, dass die Bestätigung recht schnell kommt und ich nicht mit Verhältnissen zu kämpfen habe werde, wie Leute die Versuchen 'Premiere' zu kündigen. Zur Not bekommt KD halt von mir noch eine öffentliche Zustellung verpasst.
     
  4. DigiHarry

    DigiHarry Neuling

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    Hi,


    Ich hatte es gewagt der AGB und der Preiserhöhung zu widersprechen. Heute kam der Anruf von Kabel Deutschland. Lief in etwa so ab.

    Wenn mir der Preis zu hoch ist, bieten mir die KDG einen Rabatt und 2 Monate kostenlos Kabelfernsehen an. Insgesamt wären das dann 38 Euro jährliche Ersparnis gewesen. Damit hätte ich weniger bezahlt als vorher. Also wer eine Preisreduzierung haben will, sollte widersprechen.

    Nun aber zu den AGBs. Am Anfang das bekannte. Wieso Einzugsermächtigung ? Wieso auf Rechnung ? Antwort: Dies wurde so vom Kartellamt bestimmt.

    Aha, und was sagt das Kartellamt zu den Änderungen der Kündigungsfristen. Ich habe nach den neuen AGBs einen – Einjahresvertrag – (mit autom. Verlängerung). Ich wollte das nicht. Funkstille bei KDG, keine Antwort er müsse rückfragen. Dann die schroffe Antwort: OK, wir klemmen dann den Kabelanschluß ab.

    Die KDG will mit den AGB-Änderungen die Kunden nur langfristig binden. Umstieg zu DVB-T in zwei Monaten wäre für mich unmöglich gewesen.

    Das ganze kommt mir irgendwie von Premiere bekannt vor.

    Gruß
    DigiHarry
     
  5. Gummibaer

    Gummibaer Platin Member

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    War der Rabatt wirklich so gigantisch oder bist Du versehentlich davon ausgegangen, dass Du zum Rabatt *JEDES* Jahr 2 Monate kostenlos bekommst?

    Das zeigt allerdings ganz gut, dass sie es wirklich bitter nötig haben: diejenigen, die keine Alternative haben und nicht kündigen können, werden meist (wenn auch zähneknirschend) mehr zahlen und die, die mit Sat-Schüssel drohen versucht man mit Preisnachlässen zu ködern --- immerhin kostet es nix, der Anschluss liegt eh' und würde ansonsten brach liegen und GAR NICHTS einbringen...

    Also bei mir darf die Telecolumbus wieder anklopfen, wenn sie in Hannover den Rückkanal endlich mal gebacken gekriegt haben *UND* dann auch noch *DEUTLICH* attraktivere Preise als die Telekom bieten *UND* in dem Angebot TV *NICHT* zwangsläufig mitabonniert und -bezahlt werden muss.
     
  6. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    Der Brief ist bei mir bereits vor einigen Wochen eingetrudelt. Natürlich bin ich über die Erhöhung von 2,13€ auch nicht gerade glücklich.
    Gerechterweise muss man aber zugeben, dass der Wegfall des Rabatts zu erwarten war und es auch irgendwie berechtigt ist.
    Der Rabatt wurde ja gewährt zur Kompensation der hohen Anschlußgebühren der Kabel-Anfangszeit, in meinem Fall war das, glaube ich, 600 oder 800 DM.
    Es war eigentlich auch immer klar dass er nicht unbegrenzt läuft.
    Auch wenn ich nicht genau weiß wie lange ich den Rabatt erhalten habe, so waren es sicher um einiges mehr als 10 Jahre. In der Summe dürften die hohen Anschlußgebühren damit mehr als nur kompensiert worden sein, damit hätte ich eigentlich keinen Grund mich zu beschweren.
    Dennoch sind mir die Kabelgebühren zu hoch und ich werde wohl eines Tages auf Sat wechseln, bis jetzt hält mich eigentlich nur die Einspeisung von ORF 1 & 2 davon ab. Klar dass die Gebührenerhöhung (bzw. Rabattwegfall) meine Kabel-Bindung nicht gerade verstärkt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. September 2004
  7. DigiHarry

    DigiHarry Neuling

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    @Gummibär

    Zur Klarstellung des Rabattes noch folgende Hinweise.

    Die Ersparnis von € 38,- bezieht sich auf das erste Jahr der neuen Preise und ist inkl. der 2 Monate kostenlos Kabelfernsehen. Diese €38,- setzen sich also wie folgt zusammen.

    1.Jahr
    2 Monate kostenlos = 28,26
    + echter Rabatt = 10,00

    insgesamt 38,- €.

    2.Jahr
    echter Rabatt = 10,00

    Im 2.Jahr hätte ich meinen heutigen Preis wieder erreicht. Ich hätte dann wohl unter Hinweis der hohen Preise gekündigt, um wieder 2 Monate kostenlos Kabelfernsehen zu bekommen. So geht’s.


    Trotz alledem bei uns im Norden kommt DVB-T und ist völlig umsonst. So soll es sein.

    Gruß
    DigiHarry
     
  8. DigiHarry

    DigiHarry Neuling

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    @Nimrai

    Ich habe mal überschläglich nachgerechnet, wann denn dieser „Kompensationsrabatt“ wegfallen würde. Nach meinen Berechnungen habe ich nach 30 Jahren immer noch ein Guthaben. Eine Gebührenerhöhung aus diesem Grunde wäre unzulässig.

    Die Berechnung selbst ist bei jedem unterschiedlich, da damals auf den Anschlussgebühren auch Sonderpreise gewährt worden sind. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der damalige Preisvorteil der Kabelgebühr geringer war. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Anschlussgebühr auch verzinst werden sollte. Angelegt auf der Bank bringt mir das im Laufe der Jahre erhebliche Zinseinahmen.

    Wenn ich einigermaßen realistische Ansätze (Anschlussgebühr, Preisvorteil, Zinssatz) annehme, so komme ich auf über 30 Jahre.

    Gruß
    DigiHarry
     
  9. NO TV THX

    NO TV THX Neuling

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    Genau meine Meinung!

    Früher hatte ich gedacht, der Kabelanschluss sei ein Pflichtvertrag. Motto: Ist die Mietwohnung mit Kabel, muss Kabel auch bezahlt werden. Das Anpassungsschreiben jedoch hat mir klargemacht, dass ich auch raus kann aus dem Kabelvertrag! Juhu!!! Ich schau eh kein TV!

    Die "Gebührenanpassung" meines Anbieters telecolumbus habe ich nicht nur mit Widerspruch, sondern mit Kündigung quittiert.

    Leider behauptet telecolumbus, dass der Vertrag nur beendet wird, wenn telecolumbus ebenfalls kündigt (ähm... Kündigung als einseitige Willenserklärung, die keiner Annahme bedarf? Jurakenntnisse, somebody...? aber ich dachte mir: Naja Monopolist, der denkt vermutlich, er muss mich vor einem Leben ohne "Gegenkündigung" schützen oder wie auch immer... k.A.).

    In dem Schreiben, das telecolumbus mir nach meiner Kündigung geschickt hat, steht, dass mein Vertrag nun also auch von telecolumbus gekündigt wird.

    Als ich feststellte, dass telecolumbus trotzdem im Oktober wieder Gebühren abgebucht hatte, habe ich mir nochmal genauer angeschaut, was telecolumbus mir geschrieben hatte. Ich gehe mal von einem Schreibfehler aus! Denn wenn man genau hinschaut, behauptet telecolumbus, der nächstmögliche Kündigungstermin wäre erst im September des Folgejahres!

    :confused:

    Hier die Schreibe von telecolumbus:

    Die AGB habe ich mir bei telecolumbus.de runtergeladen, dort steht drin, dass der Kabelanschluss immer jahresweise vertraglich vereinbart wird und nur mit einer Frist von 3 Monaten vor Jahresende gekündigt werden kann.

    äh

    Da ich mal im Dezember vor 5 Jahren eingezogen bin und jetzt im August 2008 gekündigt habe, frage ich mich, was telecolumbus genau will? :eek:

    Ich habe aktuell die abgebuchten Gebühren zurückgefordert (habe leider net mehr die Abbuchung stornieren können bei meiner Bank, zu spät gemerkt) und stelle mich mal auf den Standpunkt, dass es sich bei dem Datum "30.09.2009" um einen Tippfehler handelt (richtig sollte es doch heißen: 30.09.2008).

    Hat noch jemand solche brainy Sachen erlebt bei der Kündigung?
     
  10. NO TV THX

    NO TV THX Neuling

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    AW: "Angleichung" der Kabelgebühren?

    oh

    soviel zum Thema "Forensuche"...

    ich habe auf einen Thread aus dem Jahr 2004 geantwortet, na fein... ^^ :LOL:

    Das Wording bei den "Anpassungen" ist aber offensichtlich die vergangenen 4 Jahre bei den jeweiligen Anbietern gewissermaßen gleich geblieben.

    Vielleicht hat jemand aktuell oder früher ja ähnliches erlebt wie ich.