1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von tv_noir, 4. Februar 2006.

  1. snnt

    snnt Junior Member

    Registriert seit:
    3. Mai 2005
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Anzeige
    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    nichts anderes habe ich geschrieben.....

    Zitat:
    1.) "Kenne jetzt nicht die Vertragsbedingungen zwischen RBC und Premiere"

    2.) Einzig Premiere könnte sich hier beschweren, aber na............. sollte dies auf den Coupons dann draufstehen..... "nicht übertragbar" ....."verkauf wird untersagt".... etc....


    Woher nimmst du dein Wissen? Stehts auf dem Coupon? Kennst du den Vertrag zwischen RBC & Premiere? -> Ich kenn leider den Coupon und Vertrag nicht..... (hab ich aber auch schon oben geschrieben)


    Alles in allem versteh ich deinen Kommentar nicht, hast du meinen Beitrag überhaupt gelesen? Ein Satz als Kommentar raussuchen und dann die Belehrungskeule rausholen ist absolutes Bildzeitungsniveau.


    MFG
     
  2. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

    Registriert seit:
    16. Januar 2005
    Beiträge:
    11.508
    Zustimmungen:
    372
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sony XR-85X95J
    Technisat Sonata 1
    AUDIOMASTER SW 150 Subwoofer
    AUDIOMASTER RS 1 Surround-System
    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    schau mal, des steht auf den gutschein:

     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.360
    Zustimmungen:
    47.939
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    Jo, so isses.

    Hä??? Was willst Du? Wo zum Henker hab ich ne "Belehrungskeule" gegen dich rausgezogen? Ich habe lediglich auf einen Satz geantwortet, ohne dich persönlich irgendwie angreifen zu wollen. Bleib mal auf dem Teppich und spar die Andeutungen von wegen "Bildzeitungsniveau". Ich wollte doch gar nichts von Dir.

    Aber jetzt geb ich Dir gerne mal ne Belehrung, wie man sich in Foren verhält:

    Lesen -> Denken -> Schreiben. Und nicht durcheinanderwürfeln, gell?!

    Ich hab deinen gelesen, aber hast Du meinen verstanden? Offensichtlich nicht!
     
  4. IGLDE

    IGLDE Talk-König

    Registriert seit:
    31. August 2003
    Beiträge:
    6.109
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    Bye Opa:winken:
     
  5. CCA

    CCA Guest

    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    Da ich bei Premiere arbeite kann ich von mir behaupten zu wissen was ich schreibe.

    Warum klinkst du eigentlich so derart aus?? :D

    P.S.: nicht JEDES Abo was Premiere Fußball Live beinhaltet kann gekündigt werden. Sondern nur Sport + fußball Live

    Hast du zum Beispiel Komplett darfst du auf Film+Thema runterstufen. Da ist dann aber nichts mit Außerordentlicher Kündigung.

    Einen ruhigen Abend noch! ;-)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Februar 2006
  6. snnt

    snnt Junior Member

    Registriert seit:
    3. Mai 2005
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    Ich muss die Ruhe leider stören......

    du zitierst mich mit einem Satz, der so nicht meine Aussage wiedergibt.
    Dann erzählst du im Prinzip das, was ich auch schon erzählt habe, da frag ich mich warum du mich zitierst und empfinde das als Belehrungsversuch?!

    Gibt jetzt zwei Möglichkeiten.....

    1.) du denkst "hui ich will hier jetzt auch mal was sagen und schreibst nichts anderes was ein posting davor schon stand"
    Warum zitierst du dann NUR diesen aus dem Zusammenhang gerissener Satz und nicht mein komplettes Posting? -> Ich warte auf ANTWORT

    2.) Du hast da irgendwas nicht verstanden, was ich geschrieben habe.
    Kann sein, wenn dur nur diesen, von dir zitierten Satz gelesen hast. Das wäre auch die für mich plausibelste Erklärung für dein Posting.



    Wie ich auf Belehrungskeule komme? Ganz einfach..... wenn mir jemand schreibt

    hört sich das nicht an, als wenn fundiertes Wissen dahinter steckt.
    Da hilft auch kein - "Jo so isses..." - denn du behauptest einerseits - "Premiere verbietet das laut Vertrag" - dann allerdings im folgenden Satz "Premiere KANN einen Weiterverkauf verbieten"..... so schlau war ich auch schon (siehe mein Posting)
    Ich unterstelle dir mal, das dies nur aus Halbwissen bzw. aus der Annahme heraus geschrieben wurde, ansonsten wäre eine klare Antwort ala... "steht auf dem Coupon etc..." einfacher, kürzer und absolut diskussionslos gewesen (siehe Kinofreak). Zudem sprichst du von einem Vertrag und nicht Coupon, nun stellt natürlich auch ein Coupon einen Vertrag da.



    Wie ich ihn verstanden habe steht oben erklärt. Deiner Behauptung folgend hätte/hab ich es dann falsch verstanden, dann war es halt missverständlich und unklar geschrieben.
    Und die Bildzeitung zitiert auch immer nur einen Teil einer Aussage, und daher bleibts beim Bildzeitungsniveau !!!


    gähnnn..... das scheint bei dir offensichtlich noch viel weniger zu funktionieren, zumindest ersteres...... dadurch ergeben sich natürkich auch schon entscheidende Nachteile für Punkt zwei & drei.
    Da du mir das Denken ja halbwegs abschreibst, tret ich da gern auch noch bei solchen Schlaummeiern nach..... denn wie du meinem ersten Posting entnommen haben dürftest (zumindest wenn du es gelesen und darüber nachgedacht hast) steht da auch was von "Verwaltungskosten deklarieren". Da wird dann also rein rechtlich nicht der Coupon verkauft, sondern es wird nur der Aufwand honoriert...Versand, Verpackung etc... (das sind NUR Beispiele)
    Tja, kommt davon wenn man nur Teile zitiert..... ich sags ja, Bildzeitung...und dann auch noch mit Belehrungsfimmel




    So, und nun noch was sinnvolles dazu, habe heute mal (m)einen Rechtsverdreher dazu befragt. Der Verkauf ist zumindest dann schon problematisch, wenn Kopien verkauft werden. Da es sich wohl um PDF Dateien handelt, kann davon ausgegangen werden. Hier ist dann das Copyright schon ein Problem. OFFIZIELLE Links zu Coupons bzw. der Coupon selber könnte man mit der Begründung einer Aufwandsentschädigung relativ risikolos weitergeben (NICHT VERKAUFEN ! -> das wäre ja geklärt wenns auf dem Coupon draufsteht)


    Noch was zu dieser Diskussion. Sie ist ansich lächerlich. Da regt sich jemand auf, das irgendein Heini die Coupons für 6 Euro "verkauft", aber es ist ihm offensichtlich egal das es dieses Angebot überhaupt gibt. :eek:

    Ich find es viel bedenklicher, das der durchschnittliche Bestandskunde permanent Preiserhöhungen unterliegt und mittlerweile über 40 Euro für Premiere bezahlt, während der interessierte, etwas überdurchschnittlich informierte User sich permanent mit 20 Euro Aktionen versorgen kann.
    Und nun komm mir nicht Einer mit - "das ist ja nur für einen geschlossenen Nutzerkreis". Ja guten morgen, dafür tut Premiere aber relativ wenig. Im Gegenteil, es werden anstandslos (meistens/häufig) auch Coupons ohne irgendwelche Werberdaten akzeptiert.
    Den (vermutlichen) Grund habe ich oben schon beschrieben.


    so, ich klink mich jetzt hier aus, das Thema ist durch......

    @horud ich lese aber trotzdem noch mit, ich erwarte ja noch eine Antwort auf meine Frage - "Warum zitierst du dann NUR diesen...........?"
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2006
  7. tv_noir

    tv_noir Silber Member

    Registriert seit:
    20. April 2002
    Beiträge:
    578
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    - LG Bluray
    - Toshiba LCD TV
    - Technisat Digikorder K2
    - Kabelempfang von UM
    - noch ein AV Receiver von Pioneer
    - IQ Boxen (Front für Audio CDs oder Vinyl) und "normale" Boxen fürs Kinoprogramm
    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    Hmmmhhh..

    Ihr könnt die Pistolen wieder einpacken, es ging sich nur um einen blöden Thread den ich gar nicht hätte starten sollen. Sonderkündigungsrecht hin oder her, Leute bleibt mal locker. Ich fühl mich hier wie in einer Kampfarena :( :(

    Grüße und Ende

    Frank
     
  8. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

    Registriert seit:
    16. Januar 2005
    Beiträge:
    11.508
    Zustimmungen:
    372
    Punkte für Erfolge:
    93
    Technisches Equipment:
    Sony XR-85X95J
    Technisat Sonata 1
    AUDIOMASTER SW 150 Subwoofer
    AUDIOMASTER RS 1 Surround-System
    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    @snnt

    ehrlich snnt, du bist irgendwie auf dem falschen dampfer! Hourd's einträge waren ganz normal! du reagierst etwas übertrieben, finde ich!

    natürlich hast du recht, die 20 euro gutscheine sind eigentlich eine rießen große schweinrei! bei prepaid-gutscheinen muss man wenigstens alles auf einmal zahlen, so kann man den billigen preis noch etwas rechtfertigen. aber die 20 euro gutscheine sind eigentlich eine verars..... gegenüber bestandskunden! und rbc hat ja für dezember schon wieder eine neue aktion angekündigt! klar, da laufen dann die alten verträge wieder aus! aber all das ist eigentlich nicht das thema

    thema war der ebay-verkauf des gutscheinens mit den hinweis das man ab märz ein sondernkündigungsrecht hat, wegen preiserhöhung bei premiere! ich denk, deshalb wurde hier gespostet, weil der verkäufer halt auch noch ziemlich dreist ist....
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2006
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.360
    Zustimmungen:
    47.939
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    Das ist das einzige, was Du richtig erkannt hast. Warum führst Du diese dann :eek:

    Nochmal, ich wollte eigentlich gar nichts mit Dir, warum greifst Du mich so an? Schlecht geschlafen, Streß mit Freundin, oder was? Wir sind doch hier nicht im Kindergarten, meine Güte.:eek:

    Natürlich habe ich deinen Satz zitiert, Du hast ihn ja schließlich geschrieben. Aber warum unterstellst Du mir die ganze Zeit einen persönlichen Angriff? Komm mal wieder runter, trink mal einen Tee und betrachte die Beiträge mal von ner anderen Seite. Ich kapier einfach nicht, was Du von mir willst.

    dazu folgendes:
    Mag jetzt jeder selbst entscheiden, wer von uns zwei fundiertes Wissen hat und wer hier Halbwissen verbreitet.

    Grundsätzlich KANN Premiere einen Weiterverkauf seiner Gutscheine verbieten, in diesem SPEZIELLEN Fall HAT Premiere dies verboten, Alles klar?

    Du hast wirklich nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Da kann ich nun leider überhaupt nichts für.

    :D drollig :cool:

    Ist mir ehrlich gesagt vollkommen schnuppe. Warum ich nur diesen Satz zitiert habe? Nun, weil ich auch nur darauf antworten wollte und zwar unabhängig davon wer ihn geschrieben hat. Mir ist klar, daß Du diesen feinen Unterschied nicht erkennst, aber was solls...

    Zum Schluß: Laß es gut sein, ich habe jetzt eh keine Zeit, mit Dir zu spielen, bin am arbeiten. Vielleicht hab ich am Wochenende ein wenig Zeit dafür, soll ich ne PM schicken?
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Februar 2006
  10. klink

    klink Junior Member

    Registriert seit:
    29. Juni 2005
    Beiträge:
    113
    Zustimmungen:
    5
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Angebliches Sonderkündigungsrecht? (laut ebay)

    snnt's Beiträge haben einen Inhalt.
    horud's enthalten eigentlich nur Redundanz.
    Ich mag keine Redundanz.

    klink