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angeblich Kündigung bei PW nicht eingegangen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Scheisspremiere, 10. April 2002.

  1. Spooky

    Spooky Board Ikone

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    Ich halte PREMIERE die Stange und wenn ich einer der letzten bin, der dann einen schwarzen Bildschirm genießen kann.
    Das ist es mir wert.
    Ende November 2002 bin ich 10 Jahre dabei (PREMIERE).
    Danke Bertelsmann ihr habt einen Super-Sender gehabt.
    Danke EU-Wettbewerbsbehörde, durch euch konnte Kirch erst bei PREMIERE einsteigen (wegen dbox-Verbot für PREMIERE).
    Und danke Kirch(was auch immer für eine Gesellschaft), daß ihr nur selten auf eure Kunden gehört habt.
     
  2. AlterEgo

    AlterEgo Senior Member

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    Kündigen kann man bereits in dem Moment, in dem man sich zur Kündigung entschlossen hat.

    Ich versteh die Leute nicht, die wirklich bis zum Zeitpunkt X abwarten, um dann so richtig in Eile zu verfallen.

    Die Kündigungsfristen besagen doch nur, wann man SPÄTESTENS kündigen muß.

    Die FRÜHESTMÖGLICHE Kündigung ist nirgends geregelt.

    Und wenn mein Vertrag z. B. bis 31.12.2002 läuft und ich z. B. spätestens am 30.11.2002 kündigen muß, so hält mich nichts davon ab, dem Vertragspartner bereits am 01.01.1999 eine Kündigung zu schicken. Der Vertrag endet dann auch ganz normal am 31.12.2002.

    Obwohl ich auch schon oft die Erfahrung gemacht habe, daß die Gegenseite dann ein Briefchen schreibt, ich könne zu diesem Zeitpunkt ja gar nicht ... etc. boah!

    Ein entsprechendes Schreiben, das an der Stelle dann gerne etwas oberlehrerhaft ausfallen darf, bewirkt aber auch hier wieder einmal Wunder. breites_
     
  3. bak

    bak Neuling

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    Eine frühzeitige Kündigung ist IMO immer die günstigste Variante. Außerdem sollte man immer den Adressaten auffordern, den Eingang zu bestätigen - ggf. mit Fristsetzung. Wenn man es so macht, reicht erstmal ein Standardbrief aus.

    Hat bei mir bisher bei allen Kündigungen funktioniert.

    Grüsse

    P.S.: Hoffentlich geht es mit PREMIERE nicht den Bach runter!
     
  4. Marco.Schaum

    Marco.Schaum Guest

    Vielleicht noch an alle ein allgemeiner Hinweis bzgl. der schriftlichen Kündigung. Einschreiben mit Rückschein sind zwar für sich genommen eine schöne Erfindung, aber nicht sonderlich effektiv. Wer wirklich sicher gehen will, der sollte folgendes bedenken:
    1. Der Rückschein besagt garnichts. Verweigert der Empfänger die Annahme, dann liegt auch keine Kenntnis vor. Theoretisch besteht ja die Möglichkeit, dass PW seine Post 7 Tage lang nicht aus dem Postfach holt. Dann würde der Brief ohne Kenntnis zurückgehen.
    2. Sicherheitshalber sollten Kündigungsschreiben von einem Zeugen unterschrieben und in dessen Beisein "eingetütet" werden. Kopie vom Schreiben mit den beiden Unterschriften machen!
    3. Das Schreiben nicht per Einschreiben mit Rückschein, sondern: per Einwurfeinschreiben verschicken. Damit hat man zumindest bewiesen, dass das Schreiben eingetroffen. Der Postbote kann die Zustellung damit bezeugen. Auch beim Postfach würde man somit die Kenntnisnahme seitens PW bejahen müssen, auch wenn sie wochenlang nicht ihr Postfach leeren würden.
    4. Wer´s ganz sicher haben will, der müsste wohl einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen.
    (siehe auch Beitrag vom 04.02.2002 hier im Forum: DigiTV.de)

    Ich weise darauf hin, dass dies meine juristische Meinung ist.
    "Zwei Juristen, drei Meinungen!"

    <small>[ 11. April 2002, 12:30: Beitrag editiert von: Marco.Schaum ]</small>
     
  5. Henky13

    Henky13 Senior Member

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    Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist die Kündigungsfrist nach wie vor 6 Wochen zum Vertragsende.

    Entweder per Einschreiben, per FAX oder - noch besser - BEIDES .

    Grüße

    <small>[ 11. April 2002, 13:04: Beitrag editiert von: henky13 ]</small>
     
  6. hedgehog

    hedgehog Senior Member

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    Kann mich henky13 nur anschließen. Ich selbst habe vor ca. 2 Jahren bei Premiere sehr rechtzeitig zuerst mit Einschreiben und Rückschein, dann noch mal per Fax gekündigt. Dem Fax habe ich den Rückschein als Bilddokument beigelegt. Danach wurde die Kündigung sofort akzeptiert.
    Der Rückschein bestätigt, dass ein Premiere-Mitarbeiter den Brief in Empfang nahm. Bei einem Prozess müsste Premiere einen Inhalt vorlegen, denn dass ein Brief leer verschickt wurde, ist doch sehr, sehr unwahrscheinlich. Ein Richter würde wohl ein Dokument mit der Unterschrift des Absenders erwarten. Dies wird Premiere sicher nicht fälschen.
    Sollte das erste Fax nicht helfen, könnte man mit einem Dauerfax drohen, das auch das Faxgerät längere Zeit blockiert und den Papierverbrauch dramatisch ansteigen lässt. Diese Methode hilft auch bei ganz hartnäckigen Fällen, wird bei Premiere aber sicher nicht nötig sein.
     
  7. noeler

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    So ist es. P muss im Falle eines Falles den Inhalt vorlegen. Eine Kündigung sollte man schon zur eigenen Sicherheit IMMER per Einschreiben mit Rueckschein machen und ggfl. noch eine Bestaetigung einholen ( schriftlich )

    Alles andere kann in die Hose gehen und es ist davon auszugehen, dass P das nicht mit Absicht gemacht hat.

    Das laeuft unter der Rubrik "Pech gehabt"
    Ich habe schon immer Vertraege nur per Einschreiben mit Rueckschein gekuendigt. Wuerde nie was anderes tun.

    CU
     
  8. noeler

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    Achso, noch ne Frage:

    Was hat der Thread eigentlich in dem Board zu suchen ? Ist der nicht off Topic ? Naja, mir solls egal sein. sch&uuml
     
  9. Cimba

    Cimba Senior Member

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    Beim Einschreiben läuft es aber im Notfall auch auf einen Rechtsstreit hinaus und wer will den dann wirklich führen? Ich mach es immer ohne Einschreiben, bitte aber um schriftliche Bestätigung (die ja sowieso fast immer auch so kommt). Wenn man das rechtzeitig abschickt und nach 1 Monat noch keine Antwort hat, weiß man, das was schiefgelaufen ist und kann handeln.

    Es kommt natürlich auch auf die Firma an, ein Zeitschrieftenabo bei irgendeinem Lesezirkel würd ich warscheinlich auch mit Einschreiben kündigen l&auml;c
     
  10. Marco.Schaum

    Marco.Schaum Guest

    Also noch mal, bei einem Einschreiben mit Rückschein wird lediglich bewiesen, dass der Empfänger einen Brief angenommen hat, also die Zustellung erfolgt ist. Damit wird dem Absender NICHT bestätigt, dass ein Schreiben mit dem Inhalt X (z.B. Kündigung) zugestellt worden ist. Im Falle eines Rechtsstreits muss nicht der Empfänger (also Premiere), sondern der Absender (Abonnent) beweisen, dass in dem Briefumschlag ein Brief mit dem Inhalt X enthalten war. Die Beweislast trägt der Absender.

    Zugegeben, in der Realität dürfte sich dieses Problem eher selten stellen und ich denke, dass auch Premiere sich nicht auf ein solches Niveau begeben wird. Aber man soll nie nie sagen!