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Android und Updates

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von suniboy, 16. Februar 2014.

  1. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Android und Updates

    Du redest hier wie ein Anwalt der Android-Lobby, dabei übersiehst du, daß alles eine Frage der Gesetze ist. Wenn man also in die Gesetze reinschreibt, daß die gesetzlich vorgegebene 2-jährige-Gewährleistung u.a. auch das OS einschließt -dann ist dein Plädoye für die Katz. :winken:
     
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Android und Updates

    Wenn du gelesen und verstanden hättest, was ich schrieb, dann wäre deine Antwort auch für die Katz gewesen.

    Fehlerbehebungen im Rahmen der Sachmängelhaftung sind jetzt schon "Gesetz".
     
  3. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Android und Updates

    Ich stelle mir vor, dass ein Gerät z.B. über einen Zeitraum von 2-4 Jahren mit sicherheitsrelevanten Updates unterstützt werden muss. Bei Android bedeutet das manchmal oder eig. eher oft eben auch einen Versionssprung nach oben oder eine Anpassung der herstellereigenen Features (die meist auch in einer neuen Version münden wie z.B. Touchwiz von Samsung). Von mir aus bräuchten die auch nur Einzelteile der bestehenden Firmware austauschen. Aber nicht mal das hält man für nötig. Und bei Geräten, die höchstens knapp ein Jahr auf dem Buckel haben, habe ich für so eine Schlampigkeit kein Verständnis. Das sehe ich höchstens bei Billighandys ein.
    Für mich sind Sicherheitslücken ein Mangel. Ist ja nicht wie bei Windows, dass es für jeden Furz ein Antivirenprogramm gibt. Die stehen da noch recht weit am Anfang. Und ohne Root ist sowas imho sowieso unnütz.

    Weder Hersteller noch Händler sehen das aber als echten Mangel an, da die Sache ansich ja funktioniert. So kann man sich schön herausreden, genau wie man früher auch Akku und Tastatur als Verschleißteile betitelt und die Garantie verwehrt hat. Dabei sollte auch ein popeliger Akku 'ne Weile halten.
    Wie gesagt: Sicherheitsrelevante Anpassungen bedeuten bei Android manchmal eben auch eine neue Version. Mir geht es da eben mehr um das Beheben von Sicherheitsproblemen. Und die gab es in der Vergangenheit nicht nur einmal bei z.B. Samsung (und wurden teilweise bis heute nicht behoben). Diesen ganzen neumodischen Quark von Android und die allerneueste Version brauche ich nicht unbedingt. Wird 'eh fast alles deaktiviert, was mich stört - bzw. bei Root knallhart deinstalliert.

    Aber eine Unterstützung von min. 2 Jahre ab Erscheinungstag halte ich für die Hersteller für zumutbar - zumal da der Umsatz wohl trotzdem kaum sinken dürfte.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Android und Updates

    Das fällt unter die Sachmängelhaftung und ist klar gesetzlich geregelt.

    Wie gesagt: Wenn du dir ein Gerät kaufst, dass einen Mangel hat, kannst du Nachbesserung fordern -- oder eben Minderung oder Wandlung.
     
  5. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Android und Updates

    Ich glaube der einzige, der nicht versteht was ich sage bis du. Also nochmal. Gesetze stellen den jeweiligen politischen Willen dar und nicht was Gott uns zugeflüstert hat. Wenn man also das OS mit reinnimmt -dann ist das so. Da können sich Koreaner und Amerikaner auf den Kopf stellen -in die EU kommen sie dann nicht mehr rein.

    Glaubst du im Ernst, daß die 2 Jahre Gewährleistung von der Herstellerlobby vorgeschlagen wurde, oder das 14-tägige Rückgaberecht oder Retouren ab 40€ zu ihren Lasten gehen sollen? Alles also eine Frage der Gesetze! :winken:

    Genau so stelle ich mir das auch vor. 3 Jahre wären da ein guter Kompromiss um sich erst danach wieder ein neues Handy zu kaufen. :eek:
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Android und Updates

    Es steht doch bereits im Gesetz. :rolleyes:
     
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Android und Updates

    Was steht im Gesetz? Daß ich etwa KitKat haben muß wenn ich noch Gingerbread gekauft habe? :eek:
     
  8. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Android und Updates

    Ich glaube kaum, dass eine Sicherheitslücke in Android einen Rückgabegrund oder eine Minderung begründet. So detailiert ist das Gesetz da nun auch nicht. Und wenn der Hersteller den Support für das Gerät nunmal einstellt, ist da ohnehin nichts mehr zu holen. So sieht derzeit die Realität aus - übrigens nicht nur bei Smartphones.

    Dazu kommt noch die dämliche Beweislastumkehr nach dem 6. Monat. Dann darfste dem Händler erst mal verklickern, dass die Firmware eigentlich ein elementarer Bestandteil eines Smartphones ist. Und solange es da keine definitive Regelung gibt, latscht man da ewig herum und bekommt das Handy am Ende sowieso nicht umgetauscht, gewandelt oder gar repariert (wie auch?).

    Und ganz nebenbei: Wenn da jeder Einzelne eine Nachforderung stellen muss, ist das wohl etwas anderes, als wenn man die Hersteller von vornherein in die Pflicht nimmt. Und das wäre endlich mal etwas Sinvolles.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Android und Updates

    Dass der Händler nachbessern muss, wenn die verkaufte Sache einen Mangel hat.

    Erst einmal musst du dem Händler einräumen, in angemessener Frist nachzubessern. Kann er das nicht, hast du das Racht auf Rückgabe (Wandlung) oder Minderung.

    Und selbstverständlich ist eine (bekannte) Sicherheitslücke ein Mangel. Denn dadurch ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr möglich.