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Andere Fernbedingung?

Dieses Thema im Forum "Sky - Programm" wurde erstellt von Patrick8302, 21. Februar 2002.

  1. Thomas5

    Thomas5 Guest

    Anzeige
    Habe den versprochenen Rückruf nicht bekommen. Warte jetzt noch bis zum späten Nachmittag ab und setzte sie dann in Verzug. Sollte die Fernbedienung dann nicht innerhalb von einer Woche kommen, trete ich wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurück, hole mir das Ding woanders und stelle denen die Mehrkosten in Rechnung.
     
  2. anubi

    anubi Senior Member

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    So wie es aussieht haben wir überhaupt noch keinen Kaufvertrag!!

    Gruß
    anubi
     
  3. Thomas5

    Thomas5 Guest

    Doch! Pro7 bietet auf der Webseite ein Produkt an und ich nehme mit meiner Bestellung dieses Angebot an. Damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Die sogenannte "Bestellbestätigung" ist rechtlich gesehen eine Auftragsbestätigung, womit diese Angebotsannahme nochmals rückbestätigt wird.
     
  4. Marcel Reif

    Marcel Reif Neuling

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    Habe Eure Beiträge gelesen und mir eben gerade über die Pro7 Seite eine Fernbedienung bestellt. Mal sehen wielange ich jetzt warten muß. Melde mich in einer Woche mal. Bei mir kam die Anzeige., daß eine Aussendung innerhalb der nächste 5 Tage erfolgt.

    In den AGB haben sie sich aber ein Schlupfloch gelassen.

    2.1
    Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt, solange der Vorrat reicht. Sollten wir einen Artikel einmal nicht mehr zur Verfügung haben, behalten wir uns vor, gleichwertigen Ersatz zu liefern. Dieser kann bei Nichtgefallen auf unsere Kosten zurückgesendet werden.

    Mal sehen, was sie uns für einen Rotz schicken, sollten sie keine RU 880 mehr von Philips bekommen.

    Eigentlich hasse ich Philips - Geräte. Mal sehen, ob sie mich eines besseren überzeugen können.

    Ach so noch zu einem der vorigen Beiträge. Der Kaufvertrag kommt erst mit Erhalt der Ware oder Mitteilung der Auslieferung zustande. Man sollte die AGB lesen und nicht nur wegklicken !!!!!

    3.1
    Der Kaufvertrag kommt mit Erhalt Ihrer bestellten Ware bzw. mit der Mitteilung über die Auslieferung zustande, sofern dieser nicht widerrufen wird.

    Aber, wenn sie einem nicht gefällt kann man sie innerhalb von 14 tagen zurückschicken, auch nicht schlecht, deshalb werde ich frei nach der Devise : Prüfe wer sich ewig bindet, das Philips-Teil auf Herz und Nieren untersuchen, wenn ich es bekommen sollte.

    C!

    [​IMG] [​IMG]
     
  5. Thomas5

    Thomas5 Guest

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Original erstellt von Marcel Reif]2.1
    Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt, solange der Vorrat reicht. Sollten wir einen Artikel einmal nicht mehr zur Verfügung haben, behalten wir uns vor, gleichwertigen Ersatz zu liefern.</strong><hr></blockquote>

    Das Dumme ist nur, weder die bestellte Ware noch ein gleichwertiger Ersatz wurde geliefert. Noch nicht einmal eine Benachrichtigung bzgl. Lieferschwierigkeiten habe ich bekommen... [​IMG]

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr><strong>Ach so noch zu einem der vorigen Beiträge. Der Kaufvertrag kommt erst mit Erhalt der Ware oder Mitteilung der Auslieferung zustande.</strong><hr></blockquote>

    Habe ich sehr wohl gelesen. Aber ob das so zulässig ist, wage ich zu bezweifeln (laut AGB-Gesetz sind keine Einschränkungen der BGB-Vorgaben zum Nachteil des Käufers zulässig).


    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr><strong>
    Aber, wenn sie einem nicht gefällt kann man sie innerhalb von 14 tagen zurückschicken, auch nicht schlecht, deshalb werde ich frei nach der Devise : Prüfe wer sich ewig bindet, das Philips-Teil auf Herz und Nieren untersuchen, wenn ich es bekommen sollte..</strong><hr></blockquote>

    Das ist völlig normal, weil gesetzlich vorgeschrieben.
     
  6. Marcel Reif

    Marcel Reif Neuling

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    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Das Dumme ist nur, weder die bestellte Ware noch ein gleichwertiger Ersatz wurde geliefert. Noch nicht einmal eine Benachrichtigung bzgl. Lieferschwierigkeiten habe ich bekommen...<hr></blockquote>

    Aus diesem Grund habe ich ja geschrieben:

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>In den AGB haben sie sich aber ein Schlupfloch gelassen.<hr></blockquote>

    Somit sollte es heißen, es kommt kein Vertrag mit der Bestellung oder der Bestellbestätigung zu stande.

    Nach der neuen Gesetzgebung oder besser nach der Anpassung und Schuldrechtsreform ist ebenfalls das Fernabsabsatzgesetz in das BGB eingeflossen. In der Kommentierung zum Fernabsatzgesetz steht, daß für den Abschluß von Fernabsatzverträgen die allgemeinen Regeln des AGB gelten.

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Palandt - Kommentar zum BGB
    Abschluß von Fernabsatzverträgen: Die durch Internet und Email übermittelten Aufforderungen zur Bestellung sind iZw als invitatio ad offerendum aufzufassen, was heißt daß das Angebot von Online-Shops kein Angebot im Rechtssinne ist, sondern eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
    Sie können aber ausnahmsweise auch bereits ein Angebot darstellen, so z.B. bei einer entsprechenden Gestaltung der AGB des Veranstalters von Internetauktionen. Bei uns gerade das Gegenteil in den AGB geregelt. Für die Annahme durch den Unternehmer stehen die gleichen Möglichkeiten der Kommunikation zur Verfügung, sie kann aber auch durch Warenzusendung erfolgen § 151 BGB.<hr></blockquote>

    Also nochmal im Klartext. Mit unserer Bestellung haben wir ein Angebot abgegeben und kein Angebot angenommen. Bekommen wir die Versandbestätigung oder die Ware, hat der Shop unser Angebot angenommen, ein Vertrag zu stande gekommen.

    Schick uns der Shop eine andere Fernbedienung hat er nicht unser Angebot angenommen, sondern abgelehnt und gleichzeitig mit einem neuen Angebot seinerseits verbunden, was wir wiederum annehmen können. § 150 II BGB

    <blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:<hr>Habe ich sehr wohl gelesen. Aber ob das so zulässig ist, wage ich zu bezweifeln (laut AGB-Gesetz sind keine Einschränkungen der BGB-Vorgaben zum Nachteil des Käufers zulässig).<hr></blockquote>

    Seit 01.01.2002 gibt es kein AGB Gesetz mehr, es ist jetzt in das BGB eingeflossen. Es ändert aber an den Bestimmungen nichts. Durch die AGB werden die Kunden hier nicht beschränkt. Hier ist der Shop eher seine Informationspflichten nachgekommen, die er seit dem 02.01.2002 aus der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung-BGB-InfoV hat.

    Bei anderen Problmen im Online Handel lest mal die PDF Datei

    http://www.selfnet.uni-stuttgart.de/inhalte/2001/vortragsreihe-2001/Summerer-Folien-17.07.2001.pdf

    Chris [​IMG]
     
  7. Thomas5

    Thomas5 Guest

    @Marcel Reif:
    Danke für die Infos.

    @all:
    Da bis gestern Abend immer noch kein Rückruf erfolgte (wurde dreimal zugesichert), habe ich jetzt meine Bestellung storniert. So lasse ich mich als Kunde nicht behandeln. Dann lieber woanders ein paar Euro mehr ausgeben...

    [ 27. M&auml;rz 2002: Beitrag editiert von: Thomas5 ]</p>
     
  8. Marcel Reif

    Marcel Reif Neuling

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    [​IMG] [​IMG]
    Wo kann man den die Fernbedienung für ein paar Euro mehr bekommen ?????

    C!
     
  9. anubi

    anubi Senior Member

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    Ich habe auch noch keinen Rückruf bekommen, habe jetzt letzmalig eine Mail geschrieben.

    Man bekommt die FB für ein paar Euro mehr, ja. Nur die "paar" sind schon ein riesiger Betrag!!!!
    So günstig wie bei ProSieben gibt es die wohl nirgends.

    Gruß
    anubi
     
  10. Galliano

    Galliano Junior Member

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    Hmm, ich kann die FB bei Pro7 nicht mehr finden!
    Haben die das Teilchen jetzt rausgenommen?
    Oder ist es die Letzte in der Liste, aber die hat kein Touchscreen...

    Gruss
    Galliano