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Analoges Fernsehen, ade! Auch Unitymedia schaltet ab

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 17. Mai 2017.

  1. Black-Scorpion

    Black-Scorpion Silber Member

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    Man muss keinen Vertrag haben um ÖR Sender im Kabel zu empfangen. Die KNB sind verpflichtet diese bereitzustellen. Wenn die Oma mit Ihrer Röhre auf einmal nichts mehr sehen kann hat der KNB ein Problem.
     
  2. TV_WW

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    Der KNB hat nur ein Problem wenn ein Vertrag existiert zwischen diesem und dem Endkunden (oder Vermieter) der zusichert dass ein analoges TV-Signal an der Anschlussdose des Kunden bereitgestellt wird.
    Existiert ein solcher Vertrag nicht u. ist das in den AGB nicht geregelt dann muss sich der TV-Zuschauer darum kümmern.
    Ein KNB muss kein analoges TV-Signal bereitstellen wenn dies weder durch einen Vertrag noch durch das Rundfunkrecht geregelt ist.
    Die TV-Grundversorgung verlangt kein analoges TV-Signal mehr. Von den Landesmedienanstalten hat Unitymedia die Erlaubnis erhalten die Verbreitung der analogen TV-Signale zu beenden.
    Sowohl die privaten TV-Anbieter als auch die ÖR sind damit ebenfalls einverstanden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Mai 2017
  3. prodigital2

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    Ich bedanke mich ausdrücklich für den Mut von Unitymedia!!!!!!!

    So etwas wünsche ich mir auch von Vodafone Kabel zum 30.06.2018!!!
     
  4. FilmFan

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    Und was hättest Du davon? Dadurch wird es nicht einen Sender mehr geben.
     
  5. NFS

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    Es gibt doch schon seit mindestens zehn Jahren ein Frequenzproblem, das den Einsatz eines Videorecorders am Kabelnetz erschwert oder gar unmöglich macht.
     
  6. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Das da wäre?
     
  7. joegillis

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    Hat der DVB-C Recorder einen Defekt, sind auch die Aufnahmen futsch (außer bei Technisat).
     
    b-zare und Redheat21 gefällt das.
  8. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Falsch. Entweder muss man einen Einzelnutzervertrag direkt mit dem Kabelnetzbetreiber haben oder einen indirekten Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber, beispielsweise über einen Mehrnutzervertrag des Hauseigentümers/Hausverwalters (Abrechnung über Nebenkosten). Alles andere ist Erschleichen von Leistungen (§265a StGB).
     
    Kai F. Lahmann und TV_WW gefällt das.
  9. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Wer unbedingt weiter TV-Aufnahmen mit seinem alten VHS-Recorder machen möchte der benötigt – nach der Analogabschaltung – ohnehin einen separaten DVB-C Receiver, schon alleine weil man ansonsten nur das TV-Programm das man gerade schaut aufnehmen kann u. das TV-Gerät dann eingeschaltet sein muss.
    Nachteil der Lösung DVB-C Receiver + Videorecoder. Man muss bei zeitgesteuerten Aufnahmen dann zwei Geräte programmieren.
     
  10. joegillis

    joegillis Board Ikone

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    Schon klar, natürlich alles nicht wirklich praktisch. Wobei eine VHS Aufnahme auf Basis eines DVB-Signals - im Gegensatz zu einem PAL-Signal - gar nicht mal so grottig aussieht. Passt natürlich alles nicht mehr in die heutige Zeit.....