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AMAZON Rücksendeschein dabei?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von PC Booster, 12. Mai 2010.

  1. PC Booster

    PC Booster Foren-Gott

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Nur wie würden die 3,50 einbehalten wenn man per Rechnung zahlen will? Dann hat Amazon ja keine "Bankverbindung"..
     
  2. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Wenn man mit Rechnung bezahlen kann, gibt es dann eben eine neue Rechnung?
     
  3. Quavine

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Nochmal, ein letztes Mal, für dein Beispiel eines Zurückschickens wegen Gewährleistung (sprich kaputt) nach ein paar Monaten zahlst du noch immer, bekommst aber das Geld erstattet...

    Ein vorfrankiertes Rücksendeettiket zum Ausdrucken gibts nur wenn:

    Die Rücksendung ist für Sie in folgenden Fällen kostenfrei:
    (i) Ihnen wurde ein falscher oder defekter Artikel (Reklamationen) von Amazon geliefert.
    (ii) Sie haben den Kauf eines Artikels im Rahmen des Widerrufsrechts innerhalb von 14 Tagen widerrufen und der Preis des zurückzusendenden Artikels übersteigt 40 EUR (Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in unseren AGBs).
    (iii) Sie schicken einen Artikel aus unserem Shop Bekleidung oder Schuhe innerhalb der 30-tägigen Rücknahmegarantie zurück.

    Das ist neu, früher musste man auch bei diesen Rücksendungen erstmal selbst dafür aufkommen, das ist die Reaktion auf das Gerichtsurteil das du erwähnt hast.
     
  4. PC Booster

    PC Booster Foren-Gott

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    OK vielen Dank euch allen..........
     
  5. SvenC

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    FALSCH!
    Das ist genau der springende Punkt!
    Bei einer Gewährleistung musste ich noch NIE was zahlen, auslegen schon gar nicht. Das ist definitv FALSCH und NICHTIG bei Amazon!
    Das konnte ich bereits auch umsetzen.

    Lt. letztem Urteil muss man glaube ich auch bei einem Widerruf nix mehr zahlen, AUCH UNTER 40 Euro nimmer, aber da müsste ich nochmal genauer nachlesen.

    NOCHMAL. Die AGBs sind NICHTIG, wenn das AGB nicht das BGB wiederspiegelt.
     
  6. Gag Halfrunt

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Wenn es das Urteil ist, woran ich mich erinnere, so ging es hier nicht um die Rücksendekosten, sondern um das Porto, das berechnet wird, wenn du die Ware geliefert bekommst.

    Laut dem Urteil muss der Händler diese Hinsendekosten ersetzen, wenn du den Kauf vollständig (!) widerrufst.
     
  7. SvenC

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    FALSCH!
    Lies das BGB und Du wirst staunen!
    Die AGBs sind NICHTIG. NOCHEINMAL!

    In einer Gewährleistung muss man NIX zahlen, auch NIX auslegen!
    Das BGB spricht da eine GANZ KLARE Sprache. Auch hat der KUNDE das Recht auf Bestimmung der Nachbesserung, NICHT der Händler.

    Der Widerruf ist ebenso durch Gesetze abgedeckt und da muss man jetzt die neue Rechtssprechung sich raussuchen, die meines Erachtens auch kostenfrei ist in jedem Falle.

    http://www.anwalt24.de/fachartikel/...nabsatzvertraegen-eine-neue-abmahnwelle-droht

    Das ist neu. ;)
     
  8. PC Booster

    PC Booster Foren-Gott

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Hallo Sven,

    ich weiß nur das man sonst nie die Ware an amazon zurückschicken konnte da sie sonst nicht angenommen wurde. So hat mir einer das von amazon am Telefon gesagt.

    Gruß
     
  9. Quavine

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Nenne den Paragraphen, zeig Grundsatzurteile und teile es dann Amazon mit das ihre AGB ungültig sind damit sie das überarbeiten aber SCHREI MICH NICHT AN, ich hab lediglich das zitiert was Amazon dazu sagt. ;)
     
  10. Gag Halfrunt

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    AW: AMAZON Rücksendeschein dabei?

    Es ist doch völlig wurscht, ob man die Sendung selbst frankiert und anschließend das Geld zurückbekommt, wie das bei Amazon üblich ist (!), oder ob man einen fertigen Retourenschein bekommt.

    Ich hab auch schon unfreie Pakete an Amazon geschickt -- die wurden auch problemlos angenommen.

    @Quavine: §439 BGB, Absatz 2: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    Aber wie gesagt: ich hab bei Amazon noch nie Probleme diesbezüglich gehabt. Vorab ausgelegte Portokosten wurden immer erstattet.