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Amazon plant mehr Werbung auf Prime Video – Verbraucherschutz klagt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 9. Oktober 2024.

  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Aber auch bei den Monatsabos geht es bei der Klage um das Prinzip. Die VBZ ist der Ansicht, dass zusammen mit der einzuholenden Zustimmung des Kunden zur Änderung alle Kunden nach derzeitigem Stand weiterhin ein Anrecht haben, Prime Video werbefrei ohne die 2,99 Euro Aufschlag zu sehen, da Amazon eben nicht die Zustimmung zum Werbemüll eingeholt hat, sondern nur mitgeteilt hat "ist jetzt eben so". Das Argument "dann kündige doch wenns dir nicht passt" müsste dann Amazon selber anwenden, sprich, wenn der Kunde Prime Video weiter ohne 2,99 Euro Zuschlag werbefrei sehen will, muss ihm Amazon kündigen, falls sie nicht willens sind, dem Kunden den Wunsch zu erfüllen. Darum gehts.

    "Wenn sie mit der Änderung nicht einverstanden sind, endet ihr Vertrag zum XX". Das wäre rechtlich sauber.
     
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  2. -Loki-

    -Loki- Gott des Schabernacks und der List

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    Du kannst dein Jahresabo sofort kündigen und bekommst den Restbetrag ausgezahlt.

    Das wird vor Gericht scheitern
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Es geht aber nicht darum. Hab ich doch im 2. Thread geschrieben. Eine rechtswidrige Vertragsänderung kann man nicht durch ein Sonderkündigungsrecht "heilen", nach dem erwähnten Motto "wenns dir nicht passt dass uns Gesetze egal sind, dann hau doch ab". Die VBZ will erreichen, dass Amazon alle die kündigen muss, die auf Fortbestehen des werbefreien Prime Abos ohne 2,99 Euro Zuschlag bestehen. So wäre es auch korrekt. Und ob das auszahlen eines früher endenden Jahresabos als milde Gabe hiervon erfasst ist, bleibt auch noch zu klären. Oder ob Amazon bis Ende MVL weiter liefern muss wie vereinbart. So ist es eigentlich bei allen anderen Anbietern üblich, selbst wenn nicht vorausgezahlt ist wie bei Sky. Weil sie wie Sky mittlerweile gelernt haben, dass windige Preiserhöhungen während der MVL vor Gericht scheitern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Oktober 2024
  4. master-chief

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    Hatten wir doch schon mal das Thema. War es nicht so, dass Leistungen wie Dolby Vision nirgends festgeschrieben bzw. garantiert wurden?
    Wie will man da klagen?
     
  5. Premier4All

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    Auch bei Live Fussball könnte man locker 4 -5 Werbeblöcke einbauen.
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Amazon hat nie mit "werbefrei" und "Dolby Vision" geworben, richtig. Stand ist aber nunmal, dass es Vertragsbestandteil wurde, weil es so war wie es war bzw. die Kunden das Angebot deswegen gebucht haben. Und insbesondere die Werbeunterbrechungen dürften wohl einen erheblichen Eingriff darstellen. Sonst könnte Amazon auch alles in 240p und s/w senden, da UHD und Farbe auch nicht vereinbart war.
     
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  7. master-chief

    master-chief Platin Member

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    Daran, dass etwas Bestandteil werden kann ohne es irgendwo festzuhalten, habe ich so meine Zweifel. Ich denke Schwarz/Weiß ist ein sehr krasses Beispiel im Vergleich zu DV, welches man meines Wissens einfach so einführte, ohne das es groß erwähnt, beworben oder extra berechnet wurde.
    Bei der Werbung ist dagegen sicherlich mehr zu machen.
    Aber ich habe keine Ahnung wie das Gericht so etwas sieht und lasse mich gerne überraschen.
     
  8. Antenne-HD

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    Also mit dem gegenwärtigen Stand an Werbung komme ich gut zurecht , ich achte nicht so darauf aber die Werbung soll im ersten Drittel kommen .
    Die Werbung gefällt mir , ist auch nicht ungewohnt wie auf anderen TV Kanälen . Freevee ist dann schon unangenehmer gerade zum Filmende hin .
    Mal sehen wie es wird ...
     
  9. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    Da haben doch auch schon mal die Banken den kürzeren gezogen. Irgendein Aushang und Schweigen gilt als konkludente Zustimmung, das wurde doch gerichtlich gekippt.