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Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 579€

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Hive, 28. Januar 2006.

  1. skywalker6

    skywalker6 Junior Member

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    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 57

    Hab auch grad bestellt. Mal schauen ob das alles so klappt

    cu sky
     
  2. Hubble2K

    Hubble2K Junior Member

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    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 579€

    Vielleicht gibt es dann auch so ein ähnliches Angebot fürs Kabel.
     
  3. JuergenII

    JuergenII Board Ikone

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    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 579€

    Das Paket wurde von Amazon gerade eingestellt. Wohl dem der da schnell zugeschlagen hat.
     
  4. ThomasG

    ThomasG Senior Member

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    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 579€

    Falsch, dass HD-Paket mit Receiver gibt es auch weiterhin.
     
  5. rotary

    rotary Guest

    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 579€

    Da ist aber keine Rede mehr von einen Receiver,schade ich habe auch bestellt.Meine Nachfrage bei Amazon ist bis heute unbeantwortet.

    mfg.
     
  6. michael67

    michael67 Senior Member

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    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 57

    Ich habe hier die Antwort erhalten, dass Amazon hier einen Katalogfehler hatte und die Bestellungen mit HD-Receiver storniert. Du müsstest also eine Stornierung bekommen haben, oder schau doch mal dein Konto bei Amazon an, einen Vermerk muss es ja geben. weiteres auch unter http://www.beisammen.de/thread.php?threadid=64406</b>
     
  7. rotary

    rotary Guest

    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 579€

    Die Antwort habe ich erhalten und sofort Storniert,so schnell bestelle ich da nichts mehr.
    ..........................................................................................................
    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

    Bei dem von Ihnen gewünschten Artikel "Premiere Gutschein "12 Monate
    PREMIERE KOMPLETT" + Premiere HD" handelt es sich nur um den
    Gutschein. Hier ist leider kein HDTV-Receiver dabei.

    Falls Sie an einem "HDTV-Receiver" Interesse haben, bieten wir
    derzeit folgenden Artikel statt 399,00 EUR für 379,00 EUR an "Humax
    PR-HD 1000 HDTV Digitaler Satelliten-Receiver (geeignet für
    Premiere) silber".

    Wir bitten um Ihr Verständnis!
     
  8. Palm

    Palm Senior Member

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    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 579€

    Es geht noch billiger für alle 20 € Kunden;
    1. 20 € Abo für 20 oder 30 € in der Verwanschaft geben.
    2. ein zweitabo abschliessen und 140 € prämie kassieren,und den HDTV Receiver für 149 € dabei kaufen,macht dann 9 € für den Receiver.
     
  9. HSV96

    HSV96 Neuling

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    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 57

    Ich habe das Angebot am Wochenende bestellt. Amazon hat noch nichts storniert. Ich werde in jedem Fall auf eine Lieferung bestehen. Die AGB von Amazon sind zwar eindeutig, das Angebot wurde aber ohne Benachrichtigung abgeändert. Das ist ein klarer Verstoss gegen das BGB.
     
  10. HSV96

    HSV96 Neuling

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    AW: Amazon.de: 12 Monate Premier Komplett + 12 Monate Premiere HD + HDTV-Receiver: 57

    Gesetzesauszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 307 ff.)

    § 307 Inhaltskontrolle
    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

    (2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
    1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder
    2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

    (3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz1 unwirksam sein.

    § 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

    1. (Annahme- und Leistungsfrist)
    eine Bestimmung, durch die sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme oder Ablehnung eines Angebots oder die Erbringung einer Leistung vorbehält; ausgenommen hiervon ist der Vorbehalt, erst nach Ablauf der Widerrufs- oder Rückgabefrist nach § 355 Abs.1 und 2 und § 356 zu leisten;

    2. (Nachfrist)
    eine Bestimmung, durch die sich der Verwender für die von ihm zu bewirkende Leistung abweichend von Rechtsvorschriften eine unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Nachfrist vorbehält;

    3. (Rücktrittsvorbehalt)
    die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen; dies gilt nicht für Dauerschuldverhältnisse;

    4. (Änderungsvorbehalt)
    die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;

    5.(Fingierte Erklärungen)
    eine Bestimmung, wonach eine Erklärung des Vertragspartners des Verwenders bei Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung als von ihm abgegeben oder nicht abgegeben gilt, es sei denn, dass
    a) dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und
    b) der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen;
    dies gilt nicht für Verträge, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen ist;

    6.(Fiktion des Zugangs)
    eine Bestimmung, die vorsieht, dass eine Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung dem anderen Vertragsteil als zugegangen gilt;

    7.(Abwicklung von Verträgen)
    eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt,
    a) eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder
    b) einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann;

    8.(Nichtverfügbarkeit der Leistung)
    die nach Nummer 3 zulässige Vereinbarung eines Vorbehalts des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, wenn sich der Verwender nicht verpflichtet,
    a) den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und
    b) Gegenleistungen des Vertragspartners unverzüglich zu erstatten.