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Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von XXCrashXX2, 30. Januar 2006.

  1. duddelbacke

    duddelbacke Board Ikone

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Nichts gegen Musikkanäle aber die ,die ich mit ach und krach rein bekomme-die jaulen mir mein Geschmacht etwas zu viel.*grins*
    Nicht sauer sein.
     
  2. rascho

    rascho Senior Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    naja daniel kübelböck oder alexander sind auch nicht besser:D

    mfg rascho
     
  3. duddelbacke

    duddelbacke Board Ikone

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    @rascho:
    Vollste Zustimmung,gehört verboten sowas.
     
  4. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Dass Du derjenige bist der hier Stuss verbreitet, wurde bereits von anderen Membern sehr deutlich gemacht und deshalb ist dem eigentlich nichts hinzuzufügen.:eek:

    Es könnte aber für Dich hilfreich sein, wenn Du das hier mal verinnerlichst:
    http://www.zfn.uni-bremen.de/sixcms/detail.php?id=639721

    Und: ....ich habe selber eine zeit lang für einen juristen gearbeitet....

    Eine bezeichnende Bemerkung. Vergleichbar damit, dass eine Arzthelferin die Diagnose stellt.

    @Gag Halfrunt

    Zunächt mein Kompliment für die klaren Worte.

    Was ich mit richtungweisend bezeichnet habe basiert auf der Auskunft meines Anwalts.(Spezialist für Miet und Vertragsrecht)

    Ich weiss, dass ich nichts weiss.....(Sokrates)

    Ich will meinen Rechtsverdreher nicht erneut nerven - in dem ich ihn danach frage, wie viele Prozesse es in Bezug auf das Recht eine Satantenne montiern zu dürfen, bis zum BGH geschafft haben.

    Das von mir zitierte BGH-Urteil ist relativ neu und es bleibt deshalb abzuwarten, in wie weit untergeordnete Gerichte sich künftig daran orientieren oder auch nicht.

    Volterra
     
  5. Juri

    Juri Neuling

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Hallo an alle :)
    Ich bin Deutscher Staatsbürger, bin aber in Minsk (Weißrussland) gebohren.
    Ich habe vor ca. 4 Jahren eine Genehmigung für die Anbringung einer SAT-Anlage bekommen (vom Vermieter).
    Jetzt sagt der Vermieter, dass er diese Genehmigung widerruft.
    Darf er das ohne weiteres?
     
  6. yamaha_tux

    yamaha_tux Silber Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Entweder du bist jetzt Deutscher oder Ägypter. Beides geht nicht und der Admin müsste dich eigentlich sofort den zuständigen Behörden melden.... Hier laufen eh schon zu viele Türken mit Doppelpässen herum und haben jahrelang die Behörden / uns den Staat (das sind wir!) angelogen / abgezockt.

    Und jetzt kommst du auch, mit falschen Angaben bei der Einbürgerung?... Sorry, ich finde das unmöglich und unter aller Sau, wenn du die Vorteile hier genießt als Deutscher, aber noch immer den ägyp. Pass besitzt. Mehr sage ich lieber nicht zu der Ehrlichkeit..., sonst wird man ja gleich in eine spezielle Schublade gesteckt, obwohl ich auch einige ehrliche ausländische Freunde habe. Dann muß man auch dazu stehen und in den sauren Apfel beißen, egal welcher Abstammung und vorher die Vor- und Nachteile abwegen.

    Alle anderen Wünsche sind dann privater Seite, ohne das Recht auf jeglichen Zuspruchs. Und dann ist das ganz einfach:

    Kein Ausländer == kein Anspruch auf (2) Heimatsender

    Ich darf als Deutscher ohne Genemigung des Vermiters auch keine Sat-Antenne installieren.

    Grüße,
    Marcus
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2006
  7. Siddie

    Siddie Senior Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Also jetzt muss ich mich mal zu Wort melden, klar gibt es die doppelte Staatsbürgerschaft. Und wenn mir noch einmal einer kommt und sagt das geht nicht. Warum soll es nicht gehen, ich habe auch zwei und zwar seit über 25 Jahren.
    Und heult ruhig rum, dass ihr das irgendwo melden wollt. Davon wissen beide Länder bescheid und ich habe auch niemanden angelogen und werde beide auch behalten.

    Aber kommt mal lieber zurück zum eigentlichen Thema.

    Siddie
     
  8. yamaha_tux

    yamaha_tux Silber Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Sonst geht es noch gut, ja?

    § 29 "Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)"
    [...]
     
  9. miau

    miau Junior Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    stimmt so.

    Es gibt Staaten, wie die Türkei z.B., wo man nachdem man die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat, auch wieder die alte annehmen kann. Dis ist jedoch nach deutschem Recht illegal.
    Deutschland versucht da der Türkei auch druck zu machen, dies nicht mehr zu machen.

    Wer also ü18 ist u. doppelte Staatsangehörigkeit hat, sollte vorsichtig sein ;)
    Von der Methode halt ich persönlich: gar nix.
    Bin noch Türkin u. wie lang...mal gucken :)
     
  10. Siddie

    Siddie Senior Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Wenn ich aber die Staatsbürgerschaft vor dem 31.12.1999 bekommen habe und auch nicht eingebürgert wurde, weil ich von meiner Geburt an, schon deutscher Staatsbürger war, weil hier geboren, hier lebe ich und Mutter ist Deutsch.
    Und nach italienischem Recht habe ich auch die italienische Staatsbürgerschaft, weil wenn der Mann Italiener ist bekommen die Kinder auch automatisch die Italieische Staatsbürgerschaft, genauso wie die Ehefrau.


    Und das ist ein Fakt.