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Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von XXCrashXX2, 30. Januar 2006.

  1. spessartjaeger

    spessartjaeger Junior Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Irgendwie leite ich aus den Gerichtsurteilen auch ab, daß Ausländer ein Recht auf eine Wohnung mit Südbalkon haben!
    ;)
    Ich hab wirklich nix gegen Ausländer, bin ja in den meisten Ländern selber einer! Zumal als Bayer!:cool:
    Aber gegen unsere Rechtsprechung, gegen die habe ich was!:mad:

    Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um´s TV gebracht!:eek:
     
  2. heulnet

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    du hast ja recht. aber der gute @ XXCrashXX2 kann ja nun nichts dafür. was mich ärgert ist folgendes. ausländer dürfen nicht diskriminiert werden und das ist auch gut so. aber die logische folgerung ist daraus, das einheimische es auch nicht werden dürfen.
     
  3. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

  4. narrendoktor

    narrendoktor Gold Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Was heißt denn hier 'natürlich'? Ich scheine mal wieder nicht auf dem Laufenden zu sein. Ist ist denn hier in der Bundesrepublik die doppelte Staatsbürgerschaft eingeführt worden?
     
  5. narrendoktor

    narrendoktor Gold Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Ja, ja. Sieben Jahre rotgrünes multikulti und niemand blickt mehr durch. Ich verwechsle die Beiden auch immer.:D
     
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Der Link basiert auf Astra.....

    Zitiert werden da Urteile untergeordneter Gerichte: (Urteil Landgericht Hamburg vom 19.12.2002, Az. 307 S 132/02).

    Oder auch Zeitungsmeinungen:
    „tageszeitung“ (19.03.2003)

    Ich rede aber über ein BGH-Urteil von 2005. Dadurch müssen nunmehr alle Gerichte der Grundsatzentscheidung des BHG folgen. Und deshalb ist auch das Urteil des Landgerichts Berlin schlicht Makulatur.

    Es ist kaum anzunehmen, dass der BHG eine solche Grundsatzentscheidung im Widerspruch zu einer EU-Richtlinie aussprechen würde.

    Volterra
     
  7. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    NUr weil es bei astra evrlinkt ist muss es nicht heißen das es diese richtlinie nicht gibt.

    Diese richtlinie ist definitiv vorhanden.

    solltest vielleicht mal richtig lesen.

    z.B mal den ersten satz lesen:

    Im übrigen nur weil etwas vom BGH entschieden wurde. Müssen sich nicht alle Gerichte dran halten.

    Erst wenn das Verfassungsgericht sich damit beschäftigt oder ein eu gerichtshof.

    Im übrigen sagt das wort richtlinie schon alles. NUr weil es eine richtlinie ist ist es noch nicht gesetz. eine richtlinie ist der vorbote eines geetzes.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Januar 2006
  8. Takeda

    Takeda Junior Member

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Hallo

    Macht doch das so wie ich! Bei mir war es auch so ich darf keine an der Wand bringen. so habe ich mir eine Digidish mit Saugfuss und es auf das Fensterbrett gesaugt ;-) wenn ich schauen will kommt so auf Brett und wenn ich nicht mehr schaue wieder ab also abends um 18 uhr wenn ich nach hause komme ran und so um 0 uhr wieder ab so bekommt niemand mit das ich eine habe Wochenende bleibt sie tran. So habe ich es schon seit ein halbes Jahr und muß sagen es geht sehr gut so!!
     
  9. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Da kannst Du Dich abstrampeln wie du willst....

    Der BGH hat in Kenntnis Deiner verlinkten EU-Richtlinie anders entschieden.

    Da machste nix dran.
     
  10. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

    AW: Als Ausländer Recht auf Sat-Schüssel?

    Es gibt noch andere Gerichtshöfe als das BGH.

    Das BGH ist nicht der gesetzemacher mein Lieber.

    Wenn offiziell ein Verbot für sat schüsseln als Gesetz raus kommt dann mache ich da nichts mehr dran. Gerichts Urteile kann man alle anfechten. Und ich denke persönlich nicht das die eu kommsission so ein gerichtsurteil durchgehen lässt.

    Jaja aber ist ja normal. erst alles absegnen udn dann wieder sperren. deutschland eben -.-
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Januar 2006