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ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. November 2014.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Wenn für die Satanlage laufende Kosten anfallen, ja. Sonst aber nicht.
     
  2. LHB

    LHB Institution

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Sag mal, was glaubst du eigentlich wer du bist und was du dir rausnehmen kannst?! Außerdem sind nicht alle Arbeitslosen Faulpelze! Es gibt keine Vollbeschäftigung in der heutigen Zeit! Merkt euch das endlich! Außerdem werden die Arbeitslosen Mieter zum Kabelanschluß in den meisten Fällen gezwungen, weil er meistens fest in der Miete enthalten ist!

    Und DU solltest dir mal einen Verhaltenstherapeuten suchen, der dich mal wieder auf die vernünftige Bahn bringt, weg von deinen kranken Vorurteilen! :mad:

    Du scheinst auch solche Substanzen zu konsumieren! Ein normaler Mensch würde jedenfalls nicht solche pauschalisierenden Hasstiraden ablassen, wie du es tust!

    Spar dir deinen Sarkasmus und lenk nicht ab! Du bist doch selbst wahrscheinlich NPD- oder AfD-Wähler! Zuzutrauen wäre es dir jedenfalls, so wie du dich aufführst!
     
  3. Ray00731

    Ray00731 Junior Member

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Hallo,

    es ist übrigens nicht unüblich das wenn Vermieter eine Grundversorgung via SAT stellt, er dies den Mietern in Rechnung stellt (2-4 Euro im Monat).

    Gruß
    Matze
     
  4. Volterra

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Bei größeren WE ist das durchaus üblich.:winken:

    Dann hat die HV oder der HE in der Regel einen Service-Vertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen.
    Das gilt auch, wenn BK Empfang gegeben ist und darum geht es ja hier.;)
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Kommt auf das Wohnobjekt und den Vermieter drauf an.

    Bei grösseren Wohnblöcken von einer Genossenschafft oder einem kommerziellen Anbieter wird sowas in der Tat von diesem organisiert, und über die Nebenkosten abgerechnet.

    Wobe solche Wochobjekte oft ausser dem Heizkamin für die Heizungsanlage eh keine zusätzlichen Kamine mehr mehr haben.

    Bei einer Doppehaushälfte oder einer sonstigen grösseren Wohnung von einem Privaten Vermieter zahlen in der Regel die Mieter Kehrgebühren direkt.

    Das dürfte aber unzulässig sein, weil wie die ALGII-Empfänger ihren kargen Regelsatz ausgeben, muss schon denen überlassen sein.

    Natürlich haben die Tafeln oder Verkehrsverbünde zu entscheiden wem sie ihre Spenden anbieten, da es ja freiwillige Leistungen sind.

    Aber das Sozialamt darf darüber nicht entscheiden. Und im Grunde braucht es dafür doch keien Kontoauszüge, sondern der Bewilligungsbescheid dürfte ebenfalls reichen.

    Und solange ein ALGII-Empfänger keine Schufaeinträge hat, sollte es für ihm auch kein Problem sein ein Zeitkonto zu eröffnen, und dann Sky abbuchen dort zu lassen.
     
  6. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Das ist Unsinn! Erstens bekommt man sowieso keinen Ausweis für die Tafel und zweitens ist einem selbst überlassen wofür man sein Geld ausgibt.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Apropos Stammtischparolen,
    über 1,3 Millonen (2013) arbeitender Bürger sind auf ALG-II-Leistungen angewiesen.
    Allgemein als Aufstocker bekannt.
     
  8. Kreisel

    Kreisel Institution Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Wenn das stimmt ist es eine Sauerei und die Sachbearbeiter sollten zur Rede gestellt werden. Bei Sky kann ichs ja noch nachvollziehen, da für mindestens zwölf Monate nicht gerade unerhebliche Kosten anfallen, aber warum sollte man sich nicht zum Beispiel Maxdome für 7,99 € monatlich erlauben dürfen, welches auch noch monatlich kündbar ist? Das gehört genau so wie z.B. der Kauf und das Lesen von Büchern zur Freizeitgestaltung.
     
  9. baer

    baer Talk-König

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Sorry - aber das sehe ich komplett anders.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Warum? Es spielt doch keine Rolle ob ich für 8€uro/Monat Maxdome buche oder einmal im Monbat ins Kino gehen kann! Dafür ist das Geld doch da!

    Wer mit dem Geld nicht auskommt wird das sowieso nicht nutzen. Ein Kabelanschluss kostet dagegen sogar deutlich mehr.