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ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. November 2014.

  1. Groszus

    Groszus Silber Member

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Im Regelbedarf sind ca. 32 € für Nachrichtenübermittlung - sprich Telefon, Internet etc. - und ca. 40 € für Freizeit, Kultur und Unterhaltung vorgesehen.

    Regelbedarf

    Da die Aufschlüsselung von 2008 ist, kann man aufgrund des inzwischen gestiegenen Regelbedarfs wohl noch ein paar € draufrechnen.

    Damit kann zwar selbst ein Tripleplay-Anschluss bezahlt werden, das Geld fehlt dann aber an anderer Stelle.

    Ingesamt betrachtet, sieht man schon beim Thema Fernsehempfang wie verschieden die Lebensverhältnisse auch von H4-Empfänger sind. Insofern ist eine Abdeckung durch den Regelbedarf schon sinnvoll. Ob dessen Höhe allerdings ausreichend ist, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, kann man zumindest im Einzelfall schon mal hinterfragen.
     
  2. Gast 188551

    Gast 188551 Guest

    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Da hast Du mich jetzt aber komplett falsch verstanden.
    Mir ging es um den "In Deutschland Bürger dritter Klasse", das ist unterstes Stammtischniveau.
    ALG2 soll einem Menschen ein menschenwürdiges Leben sichern, eine Chance geben. Du hast Du Chance offensichtlich genutzt und dafür gebührt Dir Respekt. :winken:
    Bezahlt wird das ganze aber von uns allen, das darf nicht vergessen werden.
     
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Nicht immer. Meine Freundin wohnte zur Miete und mußte die Schornsteinfegergebühren für die Gastherme in der Wohnung auch selbst entrichten.
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Ab wann ein Leben menschenwürdig ist, und ab wann nicht mehr.... ganz heißes Eisen. Da gibts bis heute keine Einigkeit drüber, weder bei den Gerichten, noch in der Politik...
     
  5. skykunde

    skykunde Talk-König

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Aber nur die deutschen ALG II-Empfänger. Die Migranten haben es erheblich besser. :)
     
  6. Gecko_1

    Gecko_1 Talk-König

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Beste Kombi :winken:
     
  7. Groszus

    Groszus Silber Member

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    So lange das nicht geklärt ist, kann man zumindest in Gedanken mal überlegen, wie weit man mit dem Regelsatz abzüglich einer gewissen Summe für Rücklagen falls die Waschmaschine mal kaputt geht, kommen würde.

    Nein, das ist traurige Realität. "H4-Empfänger" ist inzwischen schon fast zu einem Schimpfwort geworden. Und da ist das Hosenrunterlassen vor der Behörde noch nicht einmal mitberücksichtigt.
     
  8. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Ich weiß zwar nicht wie das bei uns gehandhabt wird, aber ein DVB-T Empfänger würde hier nicht reichen. Da müsste schon noch eine Hausantenne errichtet werden.
     
  9. brixmaster

    brixmaster MörderRadiator

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Kundenzuwachs für Sky.
    Zudem würde RTL Zuschauer verlieren.
    Wo ist denn da jetzt das Problem. :D

    Der GG könnte Kabelnetzbetreiber verpflichten, eine Art leichten Anschluss anzubieten.
    Kostenlos oder mit geringerer Gebühr, und nur die ÖR freigeschaltet, und Sky nicht abonnierbar.

    Aber nur linke ?
    Mmh Arbeitnehmer tritt auf Arbeitslosen - Arbeitsloser tritt runter auf Ausländer.... Deutschland...!?
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. November 2014
  10. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Das sollte aber nicht sein. Weil das normaler weise die Aufgabe des Vermieters ist.

    War selbst einige Jahre mit meiner Tante zusammen Hausbesitzer eines Mehrfamilienhaus und da gehört die Gastherme zu den Aufgaben des Vermieters.