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ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 18. November 2014.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    In welchem Land dieser Welt geht es ihnen besser?
     
  2. kulik

    kulik Board Ikone

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Das hat aber nichts mit der oben genannten "Klasseneinteilung" zu tun!
    Wenn dem so wäre, dann würden die anderen Bevölkerungsschichte eine Erstattung bekommen!
    Also ist der Beitrag von "Futuremann" vollkommen "daneben"!:winken:
     
  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Da es die Privaten in SD inzwischen unverschlüsselt gibt würde ich sagen das HD nicht mit einbezogen werden kann.

    Was Terrestrik angeht. Da auf dem Haus wo ich wohne keine Hausantenne steht habe ich rein aus Neugier mal Geld aus den Fenster geworfen und mir eine Zimmerantenne besorgt. Hatte keine Chance DVB-T hier zu empfangen.

    Bevor Fragen wegen DVB-T Receiver kommen. Mein Fernseher hat ein DVB-T Tuner.

    Wenn ich mich nicht mit an der Schüssel von den Mieter unter mir mit anschließen hätte können hätte ich auf den Kabelanschluss zugreifen müssen. Und den Vertrag hätte ich selber machen müssen.
     
  4. Terranus

    Terranus ErdFuSt Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    @Winterkönig: es geht ja darum, wie ein Gericht entscheiden würde, und die müssen dazu die geltenden Gesetze beachten. Die Frage ist halt, ob es Zimmerantennenempfang sein muss, um zu rechtfertigen, dass der Staat den Kabelanschluss finanziert. Und da gibt es den Begriff der Versorgung - und der wiederum auch was die Terrestrik angeht genau definiert. Ich weiß jetzt nicht, ob du vielleicht so ungünstig wohnst, dass auch diese Kriterien nicht erfüllt sind, aber darauf würde ein Gericht wahrscheinlich achten.
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Nur ist damit kein Kabelfernsehen abgedeckt da diese Kosten schon höher sind wie der Satz für die obengeannten.
     
  6. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Ein normaler Kabelanschluss ist schon Grundversorgung.

    Allerdings wird eben längst nicht für alles bezahlt was Grundversorgung ist, sondern es gibt eben starr nur Regelsatz + Miete + Heizkosten.

    Strom, Medikamente, ggf. schornsteinfegergebühren sind ja unbestritten auch Grundversorgung und müssen trotzdem vom Regelsatz bestritten werden.
     
  7. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    In Amberg hat es schon immer Probleme gegeben was Terrestrik angeht. Und was das Gericht angeht. Es ist nur meine Meinung, und ich habe in meinen ersten Beitrag darauf hingewiesen unter welchen Umständen ich solche Zuschüsse zustimmen würde.

    Aber wie gesagt es ist nur meine Meinung und die muss nicht unbedingt mit der Entscheidung eines Gerichtes übereinstimmen. ;)
     
  8. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Schornseinfegergebühren sind aber in der Regel, wenn man zur Miete wohnt, in den Nebenkosten enthalten.

    Jedenfalls kenne ich keinen Mieter der die Kosten selber tragen musste.
     
  9. Arann

    Arann Board Ikone

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Ein Gericht gibt selten bis nie ein Urteil zu einem Einzelfall ab, in dem speziellen Fall wo nichts anderes geht als Kabelempfang müsste man sich durchklagen wenn man das als ALG II Empfänger könnte
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger: Keine Kostenübernahme für Kabelfernsehen

    Nur geht es darum das der Kabelanschluss keine Grundversorgung ist (der ist nicht in den Betriebskosten drin).
    Schornsteinfegergebühren dagegen sind in den Betriebskosten drin.