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ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2009.

  1. göttingencity

    göttingencity Gold Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Komisch. Bei mir sind die Kabelgebühren auch im Mietvertrag enthalten und mir wird nichts abgezogen. :confused:
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Stimmt, aber da hätte die Miete ja nicht gereicht.:D
     
  3. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Na, sind doch nur noch Münte und Steinmeier da von denen die Maßgeblich an H4 beteiligt waren.
    Steinmeier is auch noch Kanzlerkandidat.
    Wer soll den Wählen?
    Wechselwähler die keinen Bock mehr auf Märkel haben?
    Gas Gerd is weg und uns Erfinder der Leiharbeit und Atomlobbyist Clement ebenso.:(
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Die anderen kann man da auch reinstecken und Merkelinchen ebenso.
     
  5. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Ich bin dafür das Merkel das nochmal macht.
    Die kann das, die hat das drauf, jahrelang ausgeruht um dem Land in der Not, jetzt, beiseite zu stehen.
    Was soll sie auch noch wegfahren, wir werden die nächsten Jahre kaum was haben was sie mit beiden Händen verschenken könnte.
     
  6. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Schon mal was kaputt gegangen?
    Kühlschrank oder so? :eek:
     
  7. göttingencity

    göttingencity Gold Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Ja, wurde dann vom Vermieter ersetzt, da es ein Mietkühlschrank war/ist. Eine Waschmaschine habe ich mir erst letztens gebraucht für 90€ vom Händler gekauft. Das armortisiert sich in ein paar Monaten durch den Wegfall der Gänge zum Waschsalon.

    Klar muss man sich mit AlgII ein wenig einschränken, bzw. Prioritäten setzen, aber das ist doch völlig normal. Sonst würde ja niemand mehr arbeiten gehen.

    Bei mir reicht der Regelsatz auf jeden Fall für so Annehmlichkeiten wie Premiere, Zigaretten, Internet, Telefon/Handy und den DVD-Verleih aus. Und diese Dinge sind ja wohl wirklich nicht überlebensnotwenig. :)
     
  8. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Den letzten Satz solltest Du lieber editieren, die guten, also diejenigen hier aus dem Board, die angeblich alle superarbeiten gehen, wissen wo Dein Haus wohnt.
     
  9. göttingencity

    göttingencity Gold Member

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Wieso? Es bleibt doch jedem selber überlassen, was er mit dem Geld tut, bzw. wie er seine Prioritäten setzt. Ich schränke mich halt dafür in anderen Dingen ein wenig ein. :)
     
  10. hopper

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Warum? Er kommt mit dem Geld aus, er kann mit dem Geld auch machen was er will. Er klagt ja nicht die Finanzierung des z.B. Kabelanschlusses ein, nachdem er sich all die Annehmlichkeiten finanziert hat.