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ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2009.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Ja, gell? Wenn die eine Hälfe der ALG-II Empfänger nicht das Geld protzig mit Nutzloskonsum vergäuden würde, müßte sich die andere Hälfte nicht für den Status ALG-II Empfänger schämen.
     
  2. Lechuk

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Wow- jetzt bin ich aber wirklich platt.
     
  3. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Na ja, komm. Ein Kabelanschluss, wenn gleichzeitig DVB-T verfügbar ist, ist ja wohl Nutzloskonsum. Das heißt ja nicht, dass ALG-II keinen haben dürfen, sondern nur, dass er kein Lebensmittel darstellt.
     
  4. Gorcon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Nein auch das wird nicht gemacht.
     
  5. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Wie kann man sich mit den paar € "Nutzloskonsum" leisten? :eek:
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Kann man sich ja nicht, deswegen klagt man ja.

    Aber mal so am Rande. Ich zahl keine 17,90 EUR Kabelgebühren pro Monat. Das ist auch unmöglich bei Kabel BW, für diesen Preis den Kabelanschluss zu bekommen. Einzige Chance, da ist KDG Home mit bei.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Februar 2009
  7. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Telefon und Internet ist heutzutage kein Nutzloskonsum!
    Nutzloskonsum ist es zu DVB-T noch zusätzlich die "gute alte" Telefondose zu bezahlen wenn man im Kabel alles günstig in einem haben kann. ;) :cool:
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Hartz-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Also ich zahle 45 € im Monat an den Kabelbetreiber.
     
  9. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Denon LA-2300A
    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Das es vorhanden ist heißt aber noch nicht das es auch ohne Außenantenne empfangen werden kann.


    Aber ich denke diese ganzen Diskussionen sind müßig, da die Hartzgesetze lücken- und stümperhaft zusammengeschraubt sind.

    Jede 2. Klage zu Hartz IV wird in Berlin zugunsten des Klägers / ALG II Empfängers entschieden. Diese Zahl sagt einiges.
    Aber auch, Hartz IV Empfänger haben zuviel Zeit.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Telefon ist Grundvorraussetzung für eine Vermittelbarkeit. Internet wird von der Arge auch mehr oder weniger vorrausgesetzt. Bezahlt wird aber keines. (ist ja angeblich mit drinn)