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ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. Februar 2009.

  1. Michael Hauser

    Michael Hauser Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Andererseits gibt es Arbeitnehmer, die können 2000 Euro oder 3000 Euro verdienen, und können trotzdem nicht mit Geld umgehen. Ich kenne welche, die nach 8 Tagen schon Geldnot haben, und sind jetzt Hartz IV Empfänger. Früher haben sie gut verdient und hatten ewig Probleme mit dem Dispo. Andererseits gibt es eben Hartz-IV-Empfänger, die können mit Geld umgehen, weil sie weder trinken noch rauchen und eben alles einteilen können. Die haben dank Geschick auch immer etwas Geld übrig.
    :D

    Ich hab kein Hartz IV; kaufe aber fast immer bei Lidl ein, weil der um die Ecke ist, und sämtliche anderen Geschäfte nur mit Bus und Bahn erreichbar sind. Trotzdem kaufe ich auch dort bewusst ein. Wir gehen kaum weg und gehen nicht aus, aus körperlichen Gründen, und wegen den Hunden. Und unser T-Home teilen wir durch "2". Gut, ein Kinobesuch in der Stadt würde keine Fahrtkosten verursachen, aber 2 Kinokarten mit anschliessend essen und trinken: 50 Euro weg. Mal 2 sind schon 100. Bei 2mal Kino. Und das ist das, was uns Entertain kostet. Das könnten wir uns auch als Hartz IV Empfänger leisten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2009
  2. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss


    Tja, dass ist das Problem, Du denkst das ALG2-Empfänger sich das alles in Anspruch nehmen wollen, wissen tust Du es nicht.

    Als ich damals aufgrund Firmenpleite Arbeitslos wurde, habe ich meinen Kabelanschluss gekündigt und mir nen DVB-T Receiver gekauft, ich bin nicht vor Gericht gezogen um etwas einzuklagen was mir nicht zusteht, also lass das Denken mal lieber den Pferden.....



    Wir kaufen gerne bei Kaufland ein da ist es noch günstiger als bei Lidl, nur Fleisch ist etwas teurer, das kaufen wie lieber bei Aldi. :)
     
  3. LHB

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    immer diese verdammten verallgemeinerungen. :wüt: bei uns wird oft (nicht immer, aber oft) richtig selbst gekocht !
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Warum fühlst Du Dich dann angesprochen?
     
  5. osgmario

    osgmario Lexikon

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    die ersten paar seiten dieses threads ging es noch ganz vernünftig zu, aber die letzten beiden tage...
    da gibt es fast nur noch hauen und stechen gegeneinander. kaum jemand der dem anderen den ***** unter dem nagel gönnt.
    ich muß sagen, die medien- und politikerhetze gegen alg2 empfänger hat ihre wirkung beim pöbel nicht verfehlt.
     
  6. digi-pet

    digi-pet Guest

    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss

    Gut, wieviele Millionen an Transferleistungen aus Sozialkassen
    an die KG-s gibt es denn dadurch bei Kabelgebühren von 16 Euro?

    Und unter der Voraussetzung dass die Mehrzahl der Leistungsempfänger das Glück hat dass sie zwangsverkabelt ist .

    Denn diese Konstellation aus dem Urteil dass überhaupt noch ein Hausantennenanschluss bei Vollverkabelung besteht wird ja nicht mehr sehr häufig sein .

    Hier war das Pech für den Empfänger von Hartz IV dass die Situation so war .

    In Konsequenz heisst dass dann auch kein Anrecht auf RTL &co mehr wenn Im Haus noch eine Hausantennenanlage vorhanden ist besteht und in der Region über DVB-t nicht verbreitet wird .
     
  7. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: ALG-II-Empfänger haben kein Anrecht auf zusätzlichen Kabelanschluss


    Vielleicht weil unser Sportsfreund Southkorea auch alle ALG2-Empfänger anspricht?