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Aktivierungsgebühr wird erhöht

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von bball, 31. August 2007.

  1. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht

    Stimmt nicht ganz, denn es ist ja oft so, wie bei mir auch, daß man kurz vor Ende des Abo, das man gekündigt hat, mit dem neuen Angebot das man annimmt, die Kündigung wiederruft. Dann läuft der Vertrag ohne AG weiter.
     
  2. MichEngel

    MichEngel Platin Member

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    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht


    Genau... wenn mein Abo endet, gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Verlängerung zu selben Konditionen, OHNE eine Gebühr

    oder

    2. ENDE des Abos!
     
  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht

    Alles Lügner, alles Fake :D, PREMIERE macht sowas nicht.
     
  4. houbi

    houbi Junior Member

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    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht

    Nur mal am Rande.
    Du kannst keine Kündigung widerrufen, da es eine einseitige Willenserklärung ist. Da läuft auch nix weiter. Du machst quasi nen neuen Vertrag wobei P dann auf die AG verzichtet, weil du als Kunde erhalten bleibst.
     
  5. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht

    Eine Kündigung kann man rein rechtlich nicht "widerrufen".

    Faktisch schließt man einen neuen Vertrag ab, der alte bleibt gekündigt.
     
  6. houbi

    houbi Junior Member

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    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht

    schneller ^^

    Aber exakt!

    P könnte natürlich die AG abkassieren, was laut AGBs sogar rechtens wäre, aber ein bisschen Zuckerbrot schadet nie, sogar bei P ;)
     
  7. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht

    Das stimmt nur bedingt. Wenn die andere Partei dem Widerruf der Kündigung zustimmt, ist das möglich. Der Abschluss eines neuen Vertrages ist dann nicht erforderlich.

    Wenn schon, dann auch richtig.
     
  8. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht

    Gut, Du hast es so gewollt: :D

    "...rechtlich betrachtet handelt es sich bei einer Kündigungserklärung um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Eine solche kann nicht widerrufen werden, nachdem Sie dem [Vertragspartner] zugegangen ist.
    [...]
    [Der Vertragspartner] hat sich jedoch einverstanden erklärt, dass die Kündigung keine Rechtswirkung entfalten soll. Damit besteht Ihr [Vertrag] ohne weitere Erklärungen unverändert fort."

    (In Anlehung an diesen Thread im Internet)
     
  9. houbi

    houbi Junior Member

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    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht

    Dann aber auch komplett:

    Erklärt ein Vertragspartner, dass er seine Kündigung zurück nimmt, meint er damit, dass er das Vertragsverhältnis fortsetzen will. Da das Vertragsverhältnis aber durch die Kündigung (wenn Sie denn wirksam war) beendet ist, hilft nur noch eins weiter - ein neuer Vertrag. Der kommt gerade dann zustande, wenn der gekündigte Vertragspartner mit der "Rücknahme der Kündigung" einverstanden ist. Beide sind sich hier einig, den Vertrag fortsetzen zu wollen. Hier wäre die an sich unmögliche Rücknahme der Kündigung also ausnahmsweise einmal erfolgreich, weil Sie in Wirklichkeit ein neuer Vertrag ist.

    Im Grundsatz bleibt es jedoch dabei: die einseitige Rücknahme der Kündigung gibt es nicht.

    Jetzt bitte SCHLUSS mit dem Rechtsgeschwafel, was ich begonnen habe ;) und back to topic
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. September 2007
  10. BartS

    BartS Wasserfall

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    AW: Aktivierungsgebühr wird erhöht

    Na ja, er lag ab und zu daneben. Für einen Mitarbeiter des Premiere-Callcenters war er, nicht immer, aber ab und zu (z.B. Rückzahlung von Flex-Guthaben, die in den AGB ausgeschlossen wird) bemerkenswert schlecht informiert.