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Aktivierungsgebühr ab 01.02

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von MagischerDrache, 31. Januar 2005.

  1. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    Ich bin ja eigentlich ein friedliebender Mensch, aber wenn mir permanent einer dumm daherkommt und ständig der gleiche Stuß dahergeredet wird, werde ich allmählich sauer! Bei Premiere werden selbstverständlich GEBÜHREN fällig! Ich geb dir auch mal eine kleine Kostprobe, direkt von der Premiere-Homepage:

    "Preise der Hauptpakete gelten für ein 24-Monats-Abo. Im 12-Monats-Abo zahlen Sie für PREMIERE FILM, SPORT, SUPER und KOMPLETT € 2,- mehr. PREMIERE START ist nur im 12-Monats-Abo erhältlich. Zzgl. einmalige Aktivierungsgebühr von € 24,95." Quelle: http://www.premiere.de/content/Abonnieren_pakete_und_preise_Start.jsp?wkz=TO005S4&partnerid=0

    Ebenso gibt es Telefongebühren etc.
    So, und nochmal! Ein Unternehmen darf in D NICHT beliebig Gebühren festsetzen. Das muß gegebenenfalls begründet werden, und es ist auch keinesfalls das Privileg von Ämtern.
    Mann, was einige für eine ******* labern wenn der Tag lang ist. :wüt:
     
  2. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    Oder mal das hier:


    Urteil: D2 und O2 bekommen rund 10 Mio. Euro zurück

    Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation muss den Mobilfunkanbietern Mannesmann Mobilfunk - heute vodafone D2 - und O2 jeweils rund fünf Millionen Euro Gebühren zurück zahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig.[​IMG]
    Laut Urteil standen die erhobenen Gebühren für die Erteilung von Rufnummern in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand. Damit blieb die Revision der Behörde gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ohne Erfolg. (Az.: BVerwG 6 C 4.02). [​IMG]
    In den vorliegenden Fällen war die Gebühr 4444-fach so hoch wie der tatsächliche Verwaltungsaufwand für die Behörde. Nach Auffassung der Leipziger Gerichte war damit eine Grenze erreicht, die verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar ist. Laut Urteil darf die Regulierungsbehörde zwar eine Gebühr verlangen, die auch den wirtschaftlichen Wert der Rufnummern berücksichtigt. Dabei dürften sich die Kosten aber nicht völlig von dem Verwaltungsaufwand lösen, entschied der zuständige 6. Senat.
    Dies war nach Auffassung der Leipziger Richter im Fall von vodafone D2 und O2 der Fall. Damit siegten die Hauptkläger in dem Verfahren. Parallel zu dem Streit um die Gebühren für den Mobilfunk klagen O2 und die Düsseldorfer ISIS Multimedia Net GmbH gegen Gebühren für Nummern aus den Festnetz. Hierbei geht es um Gebühren in Höhe von insgesamt rund 1,1 Millionen Euro. Eine Entscheidung hierzu will das Bundesgericht in den nächsten Tagen schriftlich treffen. (dpa/ssp)

    Quelle: http://www.tecchannel.de:8080/news/internet/11750/
     
  3. geko

    geko Silber Member

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    @SchwarzerLord: Sorry, aber Ruedi hat Recht. Dass der Ausdruck "Gebühren" umgangssprachlich auch im privatwirtschaftlichen Bereich verwendet wird, bedeutet nicht, dass dessen Ursprung (und faktische Definition bis heute) nicht aus der "Behördenwelt" kommt. Die RegTP z.B. erhebt Gebühren von den Telekommunikationsanbietern, diese aber Entgelte von uns Kunden. Die Höhe von Entgelten kann selbstverständlich jedes Unternehmen selbst festsetzen (Freischaltentgelt für Premiere könnte auch 100 EUR betragen). Nur in wenigen Ausnahmefällen gibt es hier eine staatliche Aufsicht.

    Im Alltag sicher kein Thema über welches man lange streiten sollte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2005
  4. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    Ich habe nie behauptet, daß dieser Begriff nicht aus dem Behörden-Bereich kommt. Über die faktische Definition läßt sich sicher streiten, allerdings wird das Wort Gebühr auch privatwirtschaftlich allerorten verwendet, ohne daß dies entsprechende Sanktionen zur Folge hat. Man darf daher ohne Probleme Gebühren auch seitens Unternehmen erheben. Steht in jedem Mobilfunkvertrag, Telefonrechnung, bei Premiere undund. Von daher ist die faktische Definition schon lange überholt. Und daher besteht auch seitens Ruedi kein Anlaß, sich da über mich herzumachen! :wüt:

    Eine andere Def. ist zb: Wörterbuch der deutschen Sprache

    Ge|bühr [f. 10] 1 [nur Sg.] Angemessenheit; jmdn. über G. beanspruchen 2 festgelegte Zahlung (Telefon~, Post~) 3 Kosten (für eine Leistung); :eek: G. für eine notarielle Beglaubigung
    Quelle: http://www.wissen.de/xt/default.do?MENUNAME=Suche&SEARCHTYPE=topic&query=geb%FChr
     
  5. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    hat ruedi nicht geschrieben, dass gebühren umgangssprachlich breite anwendung finden? was soll dein komisches regtp-beispiel? solange premiere keine wucherforderungen erhebt, wovon man bei 24,95 bei weitem nicht ausgehen kann (für einen t-dsl-anschluss bei der telekom bezahlst du 99,95), hat da niemand eine rechtliche handhabe gegen. das erstellen eines mobilfunkvertrages ist mitnichten aufwendiger als das anlegen eines premiere-abos, insofern sind die "gebühren" auch in vergleichbarer höhe ansetzbar.
     
  6. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    Aber darum geht es doch gerade! Hier wurde nicht nur von einer ID behauptet, Premiere könne Gebühren (bzw. Entgelte oder weißdergeierwas :wüt: ) IN BELIEBIGER HÖHE erheben. Du sagst das ganz richtig: Wucherforderungen sind ausgeschlossen. Fragt sich halt nur, bei welcher Grenze man Wucher beginnen läßt.
     
  7. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    hehe... aber du hast doch im ersten posting davon gesprochen, dass die gebühr als widerrechtlich eingestuft werden könnte, wenn jem. klagt. ich sage ja nur, dass man bei 24,95 da bestimmt nicht von ausgehen kann.
     
  8. Ruedi

    Ruedi Senior Member

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    Ich habe mich nicht über dich hergemacht, sondern nur versucht zu erläutern, dass jedes privatwirtschaftliche Unternehmen seine Preise (oder von mir aus auch Gebühren) festlegen kann, wie es ihm beliebt. Du weißt den Preis vorher und bist nicht gezwungen, darauf einzugehen. Deshalb könnte P auch 100 Eur Freischaltgebühren verlangen. Das wird keine Behörde interessieren!

    Die Telekom fällt übrigens nicht da drunter. Für die gibt es eine Regulierungsbehörde, die prüft, ob die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung als Ex-Monopolist zu ihrem Vorteil ausnutzt. Sie wurde nach dem Fall des Monopols gegründet und ihre Aufgabe ist gesetzlich verankert.
    Für P gibt es allerdings keine Regulierungsbehörde, die die Preise prüft.

    Kurz und knapp: P kann seine Preise festsetzen, wie es P beliebt! Da schreitet keine Behörde ein. Niemals.

    Gruß
    Rüdiger.
     
  9. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    das zauberwort lautet "wucher". gerade weil premiere ein quasimonopolist ist, sollte da schon etwas machbar sein. ganz abgesehen davon, dass 24,95 das ganze schon ziemlich ausreizen.
     
  10. arte

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    AW: Aktivierungsgebühr ab 01.02

    Bestimmt wird es bald Angebote geben, die heißen:

    "Bei Abschluss eines 4-Jahres-Vertrages PREMIERE KOMPLETT entfällt die Aktivierungsgebühr in Höhe von 24,95 €."