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Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. März 2012.

  1. ach

    ach Guest

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    AW: Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer

    Ich wollte mir einen Samsung zulegen - welchen soll ich nehmen? Geld spielt keine Rolle:D
     
  2. Sammy Jr.

    Sammy Jr. Junior Member

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    AW: Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer

    Du hast Recht. Ich hatte mehr die wirklich billigen Modelle um die 1000€ im Kopf. In deiner Preisregion sollte man schon echtes Full HD 3D bekommen. Ich würde derzeit einen Fernseher lieber eine Nummer kleiner nehmen, als auf Full HD 3D zu verzichten. Das Problem bei Samsung ist bloß, dass alle Modell (D6, D7, D8) völlig gleich mit Full HD 3D beworben wurden. Wäre mir nicht z.B. Microdimming wichtig gewesen, weswegen ich zur D8-Reihe gegriffen habe, hätte ich vielleicht auch mit einem D6 die Arschkarte gezogen... Puh, Glück gehabt!

    Warte noch einen Monat, bis die neuen 2012-Modelle da sind! Ansonsten hast Du ja wie ich einen einfachen Geschmack: nimm immer das Beste:D
     
  3. ach

    ach Guest

    AW: Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer

    Na dann warte ich:)
     
  4. Mr.Fantastic

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    AW: Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer

    ist denn bei LG nur dieser 42LW659S betroffen oder auch andere "günstige" 3D-tv´s?
     
  5. strotti

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    AW: Akte LG: Ministerium verweist an Verbraucherschützer

    Generell sind von der geringeren 3D-Auflösung alle Geräte betroffen, die Polarisationstechnik nutzen (zum Beispiel auch günstige 3D-Geräte von Philips und Toshiba). Allerdings hat LG bei dem genannten Modell mit Cinema3D certified FullHD geworben, was eben bei der Polarisationstechnik nicht stimmt, da die Auflösung durch die zwei Teilbilder mit je 540 Zeilen technisch betrachtet halbiert ist, also eben nicht FullHD.
    Grundsätzlich muss jeder selbst die Vor- und Nachteile von Polarisations- und Shuttertechnik gegeneinander abwägen, es geht halt nur nicht an, dass Hersteller mit falschen Behauptungen werben.

    Strotti