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AGB / SoKü-Recht, Pkt. 6.7

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von xyladecor, 19. März 2004.

  1. h2d

    h2d Guest

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    @Marco.Schaum: Dejure hast Du völlig Recht. Die Erhöhung ist zum 1.4. rechtsunwirksam weil die Fristen gem. AGB nicht eingehalten wurden. In der Praxis ist es natürlich besser, wenn man zum 31.3.2004 kündigt, dann muß man nicht erst den ganzen Betrag der Abbuchung zurück holen und den alten Preis manuell überweisen. Außerdem entsteht auch keine Auseinandersetzung über die Kostenerstattung die bei Rückbuchungen anfallen würden.