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AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von frankmuc, 24. Juli 2009.

Status des Themas:
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  1. pop

    pop Senior Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    11 Haftung
    11.1 Für Schäden auf Grund der Nutzung von Telekommunikations-dienstleistungen für die Öffentlichkeit haftet die Deutsche Telekom nach den Regelungen des TKG.
    11.2 Im Übrigen haftet die Deutsche Telekom bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführende Schäden unbeschränkt.
    11.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Deutsche Telekom im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn die Deutsche Telekom durch leichte Fahrlässigkeit mit ihrer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder wenn die Deutsche Telekom eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
    11.4 Für den Verlust von Daten haftet die Deutsche Telekom bei leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 11.3 nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    11.5 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbe-sondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiben entstehen können.
    11.6 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
    -------

    Also das hört sich doch sehr seriös an. Ist das sonst wo auch so?
     
  2. grummelzack

    grummelzack Platin Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    ich bin auch für einen eigenen thread: die agb der telekom
    vorteilhaft wäre, wenn dieser thread moderiert wird, weil dieses thema dermaßen wichtig ist und von dummen und belanglosen off topics sauber gehalten werden müße, denn die wenigsten haben lust sich bei der suchfunktion erst durch tausende sinnlose beiträge zu quälen
     
  3. frankmuc

    frankmuc Platin Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Ja, seh ich auch so...Aber man sollte schon Thread haben nicht nur auf die aktuelle AGb (welche ja teilweise ohne wissen Kunde geändert wird..Sondern man sollte schon unterschiede bestandskunden / Vertragsverlängerung 2008 und deren AGB machen..Immerhin betrifft es viele wo kommende Jahr die Verträge auslaufen und diese 2008 verlängert wurden, zur damaligen AGB 7.4.2008

    PS.: kompliziert ist aver auch alle AGB abzudecken...Comfort / Premium usw...dann unterschiedliche Verträge..
    Denke mal dieser Thread hier ist schon ok...bezogen auf Premium Kunden und deren unterschiede zu 2008-er und 2009-er Version.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2009
  4. frankmuc

    frankmuc Platin Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Hier mal was aus dem T-Home Forum mit welchen Argumenten sie jetzt versuchen die User drauf einzuschwören das wenn weiter bzgl. AGB und Leuten zu helfen wie man "kündigen" kann, sowas unterbunden werden soll..

    Es geht auch hier um die 2 Freispiele wo man sich windet wie ein Aal..

    http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/9034
    Entertain-Sonstiges
    24. Juli 2009 22:17 Re: Bundesliga Inklusivspiele bei Entertain Premium

    HiDef-Hibbel" (Nickname) schrieb
    Zitat
    § 4 UWG "Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen" schrieb:
    [...]

    Nicht anwendbar, siehe UWG §8 Abschnitt (3).

    Unsere Service-Foren dienen insbesondere dem Support der User unterein-
    ander. Wir bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir unsere Service-
    Foren dennoch nicht dafür bereitstellen, dass die User sich gegenseitig
    dabei helfen, wie man seinen Vertrag außerordentlich kündigen oder wie
    und worauf man die Telekom verklagen könne. Wir verstehen Ihre Verärge-
    rung durchaus [1], würden aber Threads, die sich in die angegebene
    Richtung entwickelten dennoch schließen oder gar aus dem Forum löschen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr T-Home-Team

    [1] Gemeint sind die, die 'Entertain Premium' gebucht haben.

    --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
    http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
    --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
     
  5. LTobias

    LTobias Senior Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Ich finde das absolut normal. Ist ja auch das Forum der Telekom.
     
  6. Mac_

    Mac_ Gold Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Du würdest es also auch normal finden, wenn Dein Auto nach einem Kundendienst keine Scheibenwischer mehr hätte, da sie in der Leistungsbeschreibung (Kaufvertrag) nicht explizit aufgeführt waren, und Dein Hersteller Dich dann auf o.a. Weg zum Schweigen zu bringen versuchte?

    Gott sei Dank ist die Masse der Menschen mittlerweile nicht mehr obrigkeitshörig und rennt jedem neuen Heilsbringer hinterher.

    Mac_
     
  7. LTobias

    LTobias Senior Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Peinlich sind nur die Anti T-Home Kreuzzüge von einen Mitgliedern hier.

    Es ging um das T-Home Forum. Also vom Anbieter/Hersteller! Das dort solche Diskussionen nicht gewünscht sind, dürfte sich ja von selbst verstehen. In anderen Foren kann man das Thema ja diskutieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2009
  8. pop

    pop Senior Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Der Wegfall der Sender und Freispiele im Premiumpaket ist nun mal keine schöne Sache, seh ich genau so.
    Das Andere ist, in den AGB steht das so drin, dass sich ggf. die Leistung ändern kann. Im übrigen hat z.B SKY eien ähnliche Klausel in ihrer AGB.

    Das muss hat jeder für sich selbst bestimmen, ob er das Premium Paket nun, nach Wegfall dieser Spartensender noch für atraktiv hält oder nicht.

    Darüber hinaus, sind ja auch noch andere Features bei Premium dabei, wie z.B HotSpotFlat, EmailPaket, Sicherheitspaket.
     
  9. jamiro029

    jamiro029 Guest

    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Wie lächerlich.....

    Hotspotflat, Sicherheitspaket, E mails....... das sind normale Dinge die jeder 3. Klassige Anbieter für 19,90 auch im Preis enthalten hat..... Und darüber hinaus sogar noch bei DSL Störungen die kostenlose Option per UMTS serven dabei hat.

    Das ist kein Premium das ist Verdummung.
     
  10. pop

    pop Senior Member

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    Die haben dann aber wiederum kein IPTV.
    Außerdem ging es mir in dem Beitrag hauptsächlich um die AGB Klauseln. Die zusätzl. Dienste muss man im Gesamtpaket halt auch dazurechnen.
     
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