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AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

Dieses Thema im Forum "Telekom und Vodafone IPTV" wurde erstellt von frankmuc, 24. Juli 2009.

Status des Themas:
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  1. pop

    pop Senior Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009


    Das heißt ja nur, das Du bei Altverträgen ab der betriebsfähigen Bereitstellung 24 Monate Vertragslaufzeit hast. Die Zahlungsbedingungen sind in beiden gleich.
    -----------
    7 Zahlungsbedingungen
    7.1 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfä-higen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Ist der Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag anteilig berechnet.
    --------
    Anders ausgedrückt, die, die3 Monate warten, wegen nicht Liefern sind jetzt 3 Monate vorher draus, zahlen aber wie die AGB alt Kunden erst ab betriebsfähiger Bereitstellung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2009
  2. pop

    pop Senior Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009


    schon wieder eine böswillige Unterstellung , Kopfschüttel,
     
  3. Zahlfuernix

    Zahlfuernix Senior Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Bisher: Die 24 Monate beginnen mit der betriebsfähigen Bereitstellung. In Zukunft: sofort. Das heißt für mich: In Zukunft hat man sofort 24 Monate Vertragslaufzeit, bisher eigentlich erst ab funktionieren. Ergo hätte T-Home bei so manchen gar nichts kassieren dürfen, bevor der Anschluß nicht funktioniert hat - in manchen Fällen eventuell sogar nie.

    Aber wie gesagt, vielleicht wäre ein seperater Thread angebracht.

    (Alles nur meine persönliche Meinung - bin kein Jurist!)
     
  4. frankmuc

    frankmuc Platin Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Genau so ist es und sollte in jeder seriösen Firma so sein. Bevor was nicht läuft, kein Geld. Leute die momentan Wochen auf ihren Anchluss warten, zahlen..und das ist für viele schon ein wichtiger Unterschied der da (klein aber fein) mal schnell geändert wurde und keiner (hmm..doch manche schon) kriegens nicht mit..

    Lass dich nicht auf trollige Diskussionen ein..es wurde hier eingeschleusst.....
     
  5. pop

    pop Senior Member

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    AW: AGB Ent.Premium(4) Stand 7.4.2008 Vs. 1.4.2009

    Vorher ab betriebsfähiger Bereitstellung 24 Monate und zahlen ab betriebsfähiger Bereitstellung.

    Jetzt sofort 24 Monate und zahlen erst ab betriebsfähiger Bereitstellung.

    Also jetzt besser, vorher schlechter.(meine Meinung)


    Unberührt davon ist sonstige Juristareien, wie Sonderkündigung, Nichterfüllung, was weiß ich noch alles.

    Aber ich bin bin echt gespannt, was noch so alles verschieden ist in den Verträgen.

    --------

    Mit der Bezahlerei, Jaaa, wenn Du nachweißt, dass ab Bereitstellungsdatum Dein Anschluss nicht funktioniert, dürfte die Telekom auch nicht einziehen. Das geht dann wohl nur mit rechtlichem Beistand.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2009
  6. Zahlfuernix

    Zahlfuernix Senior Member

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    Damit hast Du recht. (Kombiniert mit AGB 7.1) Also eigentlich eine Verbesserung für uns Kunden. :)
     
  7. Zahlfuernix

    Zahlfuernix Senior Member

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    Eben doch nicht. Habe nochmal verglichen. Punkt 7.1 stimmt in beiden AGB`s überein. Daß heißt, denke ich, daß ein Kunde bisher, wie auch in Zukunft gar nicht bezahlen braucht, solange die Bereitstellung nicht betriebsfähig ist.
     
  8. frankmuc

    frankmuc Platin Member

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    Genau...
    Hinzu kommt auch noch das du (lt. neu) auch kein Sonderkündigungsrecht mehr hast wenn die Bereitstellung erst 3 Wochen oder 2 Monate später erfolgt...smile..

    Interessant wäre ab Punkt 9....ist da was zu entdecken bzgl. Unterschied.....
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2009
  9. pop

    pop Senior Member

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    Ja, das lese ich auch so raus, aber der Ärger, dass Du erst 24 Monate Vertragslaufzeit hast ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung, wenn Du mit dem Produkt nicht zufrieden bist (das hör ich aus so manschen Posts von anderen hier ja raus " boah noch 14 Monate VLZ") verkürzt sich jetzt um einen gewissen Faktor.

    Letztendlich ist der Passus in den AltAGB warschl auch deswegen rausgenommen worden, weil er keinen wirklichen Sinn macht. (siehe 7.1)
     
  10. pop

    pop Senior Member

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    steht das so da, nachlesen geh :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Juli 2009
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