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AGB Änderung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Roger F., 19. August 2010.

Status des Themas:
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  1. Sicherheitskurt

    Sicherheitskurt Neuling

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    AW: AGB Änderung

    Wie oben schon erwähnt. Im kundencenter steht nur 15.12.2010
     
  2. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: AGB Änderung

    Mein Widerruf über das OnlineKC wurde auch schon mit dem Vermerk bestätigt, dass weiterhin die von mir angenommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen meines aktuellen Abonnements gelten. Mein Problem: Ich weiß nicht, welche die aktuellen AGB für mich sind :eek:. Die letzten AGB, die ich von Sky wirklich in Textform bekommen hab, sind aus Premiere Tagen. Ich habe da jetzt noch mal nachgefragt...

    Ich war auf jeden überrascht, dass mein Widerruf schon bearbeitet wurde, hatte den über next.sky.de geschickt. Die Seite kam bei mir auf einmal, war nicht so sicher, ob er überhaupt durchgegangen ist.
     
  3. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: AGB Änderung

    Steht doch eigentlich schon da ;-)


    Viel interessanter ist die immer noch ungeklärte Frage, ob hier schlicht ein Bearbeitungsfehler vorliegt, oder ob Sky nun (vereinzelt?) AGB-Widersprecher mit S02 fristgerecht kündigt. Also Fehler, Einzelfall oder neue Taktik?
     
  4. grizzy

    grizzy Gold Member

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    AW: AGB Änderung



    Habe am 05.11.2014 auch die neuen AGB per Mail erhalten.
    Zu Deinem von SKY noch nicht beantworteten Kündigungsschreiben:


    Liegt das vllt. daran?
    Bei mir stand in der Mail noch:




    "Sollten Sie Widerspruch einlegen wollen, müsste dieser bis 15. Dezember 2014 bei uns eingehen. "




    Vielleicht bekommst Du die bestätigte Kündigungs-Mail von SKY dann auch erst in 6 Wochen??


    Meine Frage:
    Müsste ich dann - wenn ich nicht widerspreche - mit diesem neuen SKY-Receiver auch ab 15.12.2014 rechnen? Was meint ihr?
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: AGB Änderung


    Schreib einfach noch mal hin (Service@sky.de), dass Du immer noch Bestätigung wartest, das geht dann schneller. Nur weil Sky mit der Bearbeitung und Bestätigung nicht nachkommt, heißt das doch nicht, dass Dein Widerspruch ungültig ist. Der Zeitpunkt für "neue" Hardware richtet sich in erster Linie nach der Restlaufzeit Deines Abos. Sky wertet aber bisher selbst einen Widerspruch der neuen AGB, nicht als Widerspruch zur neuen Hardware, oder der Technikumstellung, so dass es allen ohnehin noch droht, egal ob den neuen AGB widersprochen oder nicht. In kürze dürfte Sky ein weiteres Problem bekommen, die Widerrufsfrist muss verlängert werden, wenn weniger als 4 Wochen bleiben...
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: AGB Änderung

    Was heißt Sky versäumt es. Das wäre rechtlich sowieso nichtig. Deswegen kann Sky das auch gleich sein lassen.

    AGB müssen dem Kunden IMMER VOR Vertragsabschluss vorgelegt werden, um rechtlich gültig zu sein.

    Bei einer schriftlichen Bestellung ist das kein Problem, die AGB sind auf dem Vertragsmuster aufgedruckt.

    Bei einer Online-Bestellung ist das auch kein Problem, der Kunde muss VOR Vertragsabschluss per Klick bestätigen, dass er die AGB gelesen hat und denen zustimmt, ansonsten kann der Bestellprozeß nicht abgeschlossen werden.

    Bei beiden Versionen hat Sky alles erforderliche getan, um den Kunden die AGB VOR Vertragsschluss zugänglich zu machen. Ob der die dann auch tatsächlich gelesen hat, ist dann sein Bier.

    Das Problem bei telefonischen Bestellungen ist, dass der Kunde nicht vorab die AGB lesen und akzeptieren kann. Da gibt es nur zwei Lösungsmöglichkeiten: entweder verweist der CCA auf die Möglichkeit der Online-/schriftlichen Bestellung (s.o.) oder, kein Witz, er muss dem Kunden vorab die AGB vorlesen.

    Ein nachträgliches "antackern" an die AB ist rechtlich gesehen ungültig.

    Sky beruft sich darauf, dass es bei "Kündigungsrücknahmen" (die es so nach deutschem Recht nicht gibt) nicht um einen Neuvertrag handelt, sondern um einen Anschlussvertrag, bei denen sich beide Parteien einig sind, dass der alte Vertrag grundsätzlich fortgeführt wird, inklusive den bislang geltenden AGB.

    Hatten wir auch schon mal durchdiskutiert ;)
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: AGB Änderung

    hatten wir diskutiert, und während ich die Rechtsprechung des BGH zitierte mit den Anforderungen der wirksamen Einbeziehung von AGB bei Vertragsanpaassungen und bei mehreren Verträgen hintereinander (muss explizit auf die bisherigen AGB verwiesen werden oder eine Rahmenvereinbarung bestehen, dass AGB für alle Geschäfte gilt,
    wurde deine These bislang durch keine Quelle untermauert.

    Außerdem glaube ich nicht, dass Sky bei telefonischer "Verlängerung" die uralten AGB immer wieder eingebunden sehen möchte, sondern doch wohl die neuen AGB gelten sollten - oder gar keine...

    Ist solch Schlampigkeit nicht lebensfremd für sky? Nö..


    Und da ist es eher nachzuvollziehen, dass man die AB als Festzurren der Vertragsbedingungen (Laufzeit, Gebühren, Hardware, AGB) versteht, als Konkretisierung des telefonischen Bekenntnisses zum Vertragsschlusswillen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. November 2014
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ob du das als "eher nachzuvollziehen" ansiehst, ist rechtlich gesehen absolut irrelevant. Eine nachträgliche Zusendung der AGB, ohne sie vor Abschluss des Vertrags zugänglich gemacht zu haben, ist rechtlich nichtig.

    Aber lassen wir das, du erkennst ja weiterhin nur deine eigene Meinung als die einzig gültige an.

    Edit: für dich gekugelt: http://www.it-recht-kanzlei.de/vert...-telefon-mail-individuelle-kommunikation.html

     
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: AGB Änderung

    Bitte kugel doch mal was zu deiner Theorie, dass die alten, tw. uralten AGB automatisch bei neuen Verträgen weiter gelten ohne expliziten Hinweis durch Sky.

    Man kann ja auch Handyverträge und Kabel Deutschland telefonisch bestellen. AGB werden die Anbieter in der Regel zusenden. Sky schafft nicht einmal bei der AB, die aktuellen AGB beizufügen.

    Aber natürlich hast du Recht, Sky müsste nach telefonischem Bestellgespräch dem Kunden erst ein Vertragsangebot mit AGB zusenden, das der Kunde mit seiner Unterschrift absegnet.

    Wenn man zu Recht streng ist bei der Einbeziehung von AGB in Verträge, dann gilt dies auch bei Rückholern. Andere Theorie akzeptier ich auch, wäre aber für eine Quelle zum Thema dankbar.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: AGB Änderung

    Muss ich nicht kugeln, weiß ich auch so. Ist immer dann möglich, wenn das Kündigungsdatum (also das Datum, zu dem der Vertrag gekündigt wurde) noch nicht erreicht ist. Sky macht dir dann das Angebot, auf die Kündigung zu verzichten und den Vertrag weiter laufen zu lassen. ggf. mit neuen Optionen. Nimmst du das an, was dir freisteht, gilt die Kündigung letztendlich als nicht durchgeführt, sondern der Vertrag faktisch als verlängert. Rechtlich ist es ein Anschlussvertrag, bei dem vereinbart wird, dass der Vertrag grundsätzlich zu alten Konditionen fortgeführt wird. Einzelne individuelle Änderungen sind unschädlich.

    Davon muss nichts in den AGB stehen, warum auch, in Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Niemand zwingt dich dazu, ein Angebot anzunehmen.

    Ziehst du dagegen die Kündigung durch und schließt direkt wieder einen Vertrag ab, ist das ein Neuvertrag.

    Ham wa durchgekaut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. November 2014
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