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AGB Änderung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Roger F., 19. August 2010.

Status des Themas:
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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: AGB Änderung

    Verstehe ich nicht.
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: AGB Änderung

    Bin nun mit der Wii U hier unterwegs, muss also weniger tippen...Beziehe meine Frage mal auf Deine letzte Aussage zu diesem Thema (Zitat fehlte leider). Ansonsten frage das eben morgen nochmal, da mich deine Einstellung diesbezüglich wirklich interessiert.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: AGB Änderung

    Ja, gute N8, bis morgen.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: AGB Änderung

    Sky zwingt Leihreceiver mit Pairing auch nach den alten AGB den Kunden auf, seit 02/2014 läuft es ja schon so.

    Nach alten und neuen AGB ist aber die Nutzung eigener Hardware vorgesehen, und keine PFLICHT zum Leihreceiver/-modul formuliert.

    Evt. gelten bei Dir auch gar keine AGB, denn wenn ein Vertrag nach vorheriger Kündigung als "Verlängerung" neu abgeschlossen wird und kein Bezug auf alte oder aktuelle AGB bei "Rückholen" oder "Verlängern" genommen wird, ist es nach meiner Meinung ein neuer Vertrag ohne AGB.

    Die V13 und V14 werden gepaired.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. November 2014
  5. cms

    cms Junior Member

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    AW: AGB Änderung

    Sky schickt mir per EMail die neuen AGB. Diesen soll ich bis 15. Dez. widersprechen, andernfalls gelten sie.

    Das regelt natürlich das Pairing und diese AGB will ich nicht.

    Wie ist die Empfehlung?

    a) Schriftlich widersprechen? Konsequenzen?
    b) Ignorieren? Gilt AGB Änderung per EMail?
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: AGB Änderung

    Nein:

    c) Thema durchlesen. :eek:
     
  7. maddin2306

    maddin2306 Junior Member

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    AW: AGB Änderung

    Habe gestern auch die neuen AGB per Email erhalten und soeben per Email widersprochen.

    Und Kündigung hab ich auch gleich mal per Email abgeschickt...
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2014
  8. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: AGB Änderung

    Als PDF angehängt wohlgemerkt...

    Dann noch einen Satz ala "Unsere Leistung erbringen wir ausschließlich auf Basis der beiliegenden AGB" hinein und die AGB auf der letzten Seite des PDF. Fertisch...

    Es könnte so einfach sein. Aber, gut, wir reden ja von sky.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2014
  9. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: AGB Änderung

    Da eine Kündigung als einseitige Willenserklärung nicht zurück genommen werden kann, ist jegliches "Rückholen" ein neuer Vertragsabschluss. Der Anbieter muss lt. BGB auf seine AGB bei Vertragsschluss hinweisen. Am Telefon erwähnt sky m.W. keinerlei AGB.

    Mindestens mal sollte also in der AB irgendetwas zu dem Thema stehen. Wenn nicht, dürften gar keine AGB rechtswirksam vereinbart sein.

    Aber: ich bin kein RA...!
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. November 2014
  10. sobis

    sobis Junior Member

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    AW: AGB Änderung

    Als Novemberkündiger macht es wenig Sinn, den AGB zu widersprechen wenn ich in den nächsten 4 Wochen sowieso ein neues Abo abschließe oder?
     
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