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AGB Änderung

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Roger F., 19. August 2010.

Status des Themas:
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  1. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: AGB Änderung

    Dieser Grundsatz hatte schon immer Gültigkeit ;)

    Dem Rest stimme ich bei.

    Es kann sowohl Vorteil als auch Nachteil sein.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: AGB Änderung

    Wer Komplett-Abo hat, lebt mit Wechsel der einzelnen Sender. Dies ändert nicht die Struktur der Pakete, so dass auch kein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn Sky Emotion entfällt, da die Gesamtstruktur erhalten bleibt. Eebenso muss auch der Ersatz-Sender dann für mich sichtbar sein.
    Erpresserisch darf Sky AGB-Verweigerern nicht entgegentreten, nur bei neuen Verträgen und bei Verlängerung nach Kündigung durch Kunden oder Sky.
    Also wenn beiderlei Zustimmung erforderlich ist (Zubuchung BuLi, Neuabo ...)

    Quelle der Rechtsprechung dazu hab ich nicht spontan parat, aber glaube, mich daran zu erinnern.
     
  3. Paili

    Paili Neuling

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    AW: AGB Änderung

    Zu der Diskussion um die neuen AGBs und dem Hinweis von Sky im Bestätigungsschreiben, dass durch den Widerruf keine neuen Services (welche auch immer das sein mögen) möglich sind:
    Es gibt ja offensichtlich 2 verschiedene Bestätigungsarten von Sky zum Widerruf: eine MIT dem Hinweis, eine OHNE diesen Hinweis.
    Es scheint also 2 Arten von Textbausteinen zu geben!
    Das finde ich recht verwunderlich. Da muss es doch irgendeinen Grund für geben.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: AGB Änderung

    Naja das ist doch einfach. Künftig macht ein Sky-Abo zum gleichem Geld doch nur Sinn wenn man alle Services auch bekommt... Wenn Sky On Demand über die Sky-Box eingeführt wird, dann beschränken sich die Kunden immer freiwillig immer mehr und ob das dann Sinn macht nur um vermeintliche "Freiheit" zu haben?
    Das wage sogar ich Technisat-Fan zu bezweifeln.


    Die Strategie ist also klar. Volle Leistung nur mit Anerkennung der neuen AGBs und Nutzung der Technik.
    Was so richtig der Nachteil der neuen AGBs sein soll, konnte mir hier jedenfalls noch niemand plausibel machen.


    Preiserhöhungen hat man auch früher schon durchgedrückt, und ob ich nun Kunden oder Abonnent bin (geändert wegen Sky Online) ist mir auch egal. Auch ob ich zum Ende oder zum Anfang des Monats zahle.
     
  5. Paili

    Paili Neuling

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    AW: AGB Änderung

    Wenn das die Antwort auf mein Posting ist,verstehe ich sie überhaupt nicht. Aber vielleicht meinst du ja jemanden anderen.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: AGB Änderung



    Ich habe das eher allgemein gemeint, sonst hätte ich Dich zitiert. ;)
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: AGB Änderung

    Die neuen AGB sind ähnlich sinnlos wie die vorherigen bzgl. Pairing, aber der Verschlüsselungswechsel wird als Vorbehalt aufgeführt.

    Ich denke, für Kunden ohne wirksame AGB ist es rechtlich vorteilhaft, die neuen AGB abzulehnen, wenn der aktuelle Vertrag mit eigener Hardware bis September 2016 z.B. gilt.

    Sky behauptet außerdem sehr viel, was laut AGB zulässig sei. Da ist das Argument, die AGB würden gar nicht gelten, ein Stück Vereinfachung in der Diskussion...
     
  8. mcuri

    mcuri Junior Member

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    AW: AGB Änderung

    Die Klauseln bzgl. der Möglichkei der "willkürlichen" Preiserhöhung um max. 5% dürfte eh sowas von unwirksam sein. Überhaupt schon fast eine Frechheit, das sky das wieder eingebaut.

    Der BGH hat das seinerseits bei Premiere gekippt (Urteil vom 15. November 2007 III ZR 247/06). Ich hoffe das sky da schnellstens auch wieder einen auf den Deckel bekommt...
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: AGB Änderung

    Auf das Urteil des BGH hatte Teoha neulich schon verwiesen.
    Zum einen dürfen Preisänderungsklauseln nicht einseitig vorformuliert werden, was man jetzt wohl berücksichtigt hat (also auch PreisSENKUNG laut AGB möglich), zum anderen müssen die Preisänderungsgründe schon bei Vertragsschluss für den Verbraucher nachvollziehbar in der AGB-Klausel benannt werden.
    Keine Ahnung, ob dies nunmehr gerichtsfest formuliert worden ist..
     
  10. rororo

    rororo Junior Member

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    AW: AGB Änderung

    Ich habe vorgestern die neuen AGB bekommen. Widerspruch eingelegt, um Bestätigung des Widerspruchs gebeten. Heute bekommen.
    Für Sie gelten weiterhin die AGB Ihres Abonnements.
    Ich hatte noch geschrieben, dass ich mit einer Kündigung von seitens Sky keine Probleme habe.
     
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