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AfD von TV-Duellen ausgeladen: Kritik an Entscheidung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 21. Januar 2016.

  1. zyz

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    Es steht jedem frei, eine Verfassungsklage einzureichen. Wenn die Lage so klar ist, wie du sie beschreibst, müsste das ja ein leichtes sein.
     
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  2. zyz

    zyz Board Ikone

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    In diese Rolle haben sie die Wähler in den letzten Jahren doch erst gebracht. Aber ich weiß, mit Eigenverantwortung haben es die meisten nicht so.
     
  3. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Dann würde ich gerne mal wissen, wie weit die zurückgeht und wie Du die "Deutschen" definierst. Und warum Du genetische Einseitigkeit als Vorteil emfindest.

    Bist Du im Übrigen nicht aus der DDR? Hat die nicht die Rechtsnachfolge für das Deutsche Reich abgelehnt? :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2016
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Ich halte solche Vergleiche Hitler - Merkel für völlig absurd und daneben.
    Ebenso Diktaturvergleiche.
     
    Hose und Fragensteller gefällt das.
  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Tja, was wählt jemand, der nicht wählen wird. Wenn man sieht, dass zB bei Europawahlen mit niedrigen Wahlbeteiligungen die kleinen, auch radikalen Parteien profitieren und die großen eher schlecht abschneiden, wahrscheinlich dann deutlich mehr Stimmen für CDU/CSU und SPD? Magst Du nicht hören, oder?
     
  6. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    Nicht zwingend, wenn jemand zu einer Teilnahme verpflichtet/gezwungen wird. Das kann durchaus ebenso zu (weiteren) Protestverhalten führen, was die Nichtteilnahme an Wahlen teilweise schon (jetzt) ist.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Du hast den Text in seinem Bezug offensichtlich nicht verstanden. :)
     
    HiFi_Fan und rabbe gefällt das.
  8. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Ok, ich sehe, Du hast keine Ahnung von dem Thema. Dann muss ich es Dir erklären. Zum einen nennt sich das Ding Verfassungsbeschwerde, nur um mal die Formalien korrekt zu benennen. Zum anderen ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, wenn sie sich gegen verfassungswidriges Handeln staatlicher Organe richtet, ohne dass der Beschwerdeführer in seinen eigenen Grundrechten unmittelbar betroffen. Jetzt bist Du nochmal dran, mir zu erklären, was genau mir da also freisteht? Abgesehen von Papier- und Portoverschwendung...
     
  9. zyz

    zyz Board Ikone

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    Komisch, die CSU will eine Verfassungsklage einreichen. Vielleicht sollten sie sich von dir beraten lassen. Du bist ja Profi in dem Bereich.
     
  10. Nomorepremiere!

    Nomorepremiere! Senior Member

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    Wie ich schon schrieb, Du hast keine Ahnung von dem Thema. Also muss ich es Dir erneut erklären: Die CSU hat nicht mit der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gedroht. Weil auch die CSU durch Merkels Handeln nicht in ihren eigenen Grundrechten beschwert ist. Sondern Seehofer hat damit gedroht, in Karlsruhe ein Organstreitverfahren anhängig zu machen. Exakt um klären zu lassen, dass Merkel ihre Beschlüsse nicht im Alleingang treffen durfte, sondern der Bundestag bzw. die Länder via Bundestrat hierfür zuständig sind. Du Amateur!