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Adblock: Juristischer Teilerfolg für Springer

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. August 2016.

  1. Lt_Spock

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    Kacken gehen während der Werbepause im TV muss dann in der Konseqenz auch gleich als Straftat eingestuft werden.:ROFLMAO:
     
  2. Gast 15930

    Gast 15930 Guest

    Das geht so, wie De-Mail oder wie das Ding heißt, per Gesetz als sicher deklariert wird und so wie die Rundfunksteuer eingeführt wurde.
     
  3. BartHD

    BartHD Talk-König

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    Man kann auch Äpfel mit Tauben vergleichen. Was hat das Hacken von Pay-TV mit Adblocker zu tun? Solange über Werbenetzwerke regelmäßig Malware verbreitet wird, solange wird sämtliche Werbung geblockt. Daran wird auch kein Gesetz etwas ändern, zumal ein solches Gesetz alleine in Deutschland nicht durchsetzungsfähig wäre.
     
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  4. Onkelhenry

    Onkelhenry Silber Member

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    Es handelt sich um einstweilige Verfügung.
    Ich bin zwar kein Jurist aber die ist,
    1. nur einstweilig (vorläufig)
    und
    2. nur eine Verfügung. Hat also keine entgültige Rechstsicherheit.
    Ist nicht mehr als eine Art von "Halbzeitstand".

    Interessant finde ich trotzdem die Begründung. Das ist pfiffig von den Winkeladvokaten der Bild. Die drehen den Spiess argumentativ einfach um.
    Nicht der erpressende Anbieter schränkt die Informationsfreiheit ein, sondern derjenige, der Nutzer auf ihren eigenen Wunsch vor einer überprotionalen Belästigung schützt.
    Eigentlich ist das keine Einschränkung, sondern eine vom Konsumenten selbst auferlegte Beschränkung.
    Das ist so, als würde ein Lebensmittelhersteller Leute verklagen, die fasten :cool:

    Ich schätze mal, das wird nach einer ernsthaften Verhandlung nicht Bestand haben.
     
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  5. Fakeaccount

    Fakeaccount Guest

    mit anderen Worten: Du weißt nicht wirklich, wovon du redest...
     
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  6. Jeeper74

    Jeeper74 Neuling

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    Richtig. Es zeigt aber ein sehr merkwürdiges Rechtsverständnis der Richter.
    Meinungsfreiheit heißt, das ich eine Meinung haben darf und diese auch sagen darf.
    Sie sagt nicht, das jemand anderes auch zuhören muss.
     
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  7. ahansi

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    Also wenn mir auf vielen Seiten Werbung "ganz bewusst" aufgedrängelt wird, muss ich mich dagegen schützen können. Das ist mein gutes Recht. Und nun kommt einer wie Du und will das auch noch unter Strafe stellen. Dann könnte ich vom Betreiber der Seite genauso verlangen, dass er gleich ganz oben auf seiner Website darauf hinweist, dass die Seite werbeverseucht ist. Mir ungefragt Werbung aufzuschwatzen, dass sollte unter Bestrafung gestellt werden.
     
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  8. Hose

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    Die Bild war schon immer als Sperrspitz der Meinungsfreiheit und Demokratie bekannt und dies wurde nun durch einen Richter bestättigt:whistle::D
     
  9. KLX

    KLX Lexikon

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    Und damit geht Blöd.de sogar.
     
  10. Onkelhenry

    Onkelhenry Silber Member

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    Ja korrekt.
    Ich denke, es handelt sich hier eher um juristische Spielereien.
    Ein Richter muss ja beiden Seiten die gleichen Chancen einräumen und wenn Anwälte pfiffig argumentieren, Lücken ausnutzen oder Gesetze aufrufen, die man sonst nicht auf dem Zettel hat, dann kann das schon mal unbefriedigend sein.
    Die Springeranwälte haben zweifellos einen guten Job gemacht. Ob uns das nun gefällt oder nicht.
    Das ist aber sicher nur ein Etappensieg, denn gute Anwälte können das sicher schnell wieder zerlegen.
    Eyeo kann sich bestimmt welche leisten :cool:

    Wie Du schreibst, es wird niemanden etwas wirklich vorenthalten, sondern die Nutzer schränken sich freiwillig ein.
    Und wenn hier jemand "nötigt" oder "sperrt", dann ist es Spirnger.
     
    b-zare gefällt das.