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ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. Mai 2012.

  1. strotti

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    Genau, jeder, der nicht Deiner Meinung ist, ist bestochen oder wird erpresst.

    Strotti
     
  2. strotti

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    Genau: Der Komponist will einmal ein paar Euro für sein Werk, ab dann kann es jeder nutzen wie er lustig wird. Kann ja jeden Tag einen Titel schreiben, für den er 100 Euro nimmt, damit kommt er doch über die Runden. Und wenn ihm nichts Gutes einfällt, dann soll er halt was Richtiges arbeiten.

    Dem Künstler ist es vermutlich wirklich egal, wer ihn bezahlt, wenn er denn bezahlt wird. Doch bei den meisten, die sich in solchen Threads äußern, habe ich nicht den Eindruck, dass sie überhaupt irgendwas zahlen wollen, da sie ja mit dem Kauf einer Spindel CD-Rohlinge schon das Recht erkauft haben, für den Rest ihres Lebens alles umsonst und sofort zu kriegen.

    Strotti
     
  3. hopper

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    Ja, und das Problem? Wenn ich beim Bäcker ein Brötchen kaufe, dann verhandel ich weder mit der Bäcker-Gilde noch mit jedem angestellten. Außerdem, die Beträge sind fix. Das Orchester handelt untereinander aus, wieviel jeder bekommen soll oder will. Das ergibt ein Gesamtergebnis. Das muss das Orchester auch nur 1x berechnen, da die Willkür der Preise auch beendet werden muss. Und wer immer sich zum Orchester dazu zählen will, ob Tontechniker oder Komponist oder oder oder, das ist Sache des Orchesters.

    Am Ende ist der Preis dann fix. Und jeder Erdenbürger kann dann das Werk des Orchesters zum gegebenen Fixpreis erwerben. Es ist schlichweg kriminell, dass die Preise dabei schwanken (für ein abgeschlossenes Werk!) und zudem personenbezogen unterschiedlich vermietet werden oder Personengruppen der Erwerb schlichtweg verweigert wird. Zudem muss der Erwerb des Werkes auf Lebenszeit (Urheberrechtszeit) ermöglicht werden.

    Logischerweise darf das Orchester ein neues Werk aufnehmen, dafür einen anderen Preis verlangen. Nur ist das vorherige Werk weiterhin zum alten Preis erhältlich, trotz neuem Werk. Beide gibt es. Und mit Preis ist hier nur der Lizenzpreis gemeint, Medien/Verpackung können noch oben darf.
     
  4. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    Die wenigsten Künstler darf man bezahlen. Da geht dann so ein Fenster auf, dass man zur falschen Rasse gehört und deswegen das Werk nicht betrachten darf.

    Warum ist netflix beispielsweise nicht weltweit möglich? Warum sind Serien nicht 24 Stunden nach Ausstrahlung weltweit käuflich verfügbar? Dort finden die Urheberrechtsverletzungen statt, die restlichen sind zu vernachlässigen.

    Banken verlieren auch Geld durch Banküberfälle. Aber keine Bank käme auf die Idee, alle Verluste den Banküberfällen zuzuschreiben. Und jeden Fremdkunden am Geldautomaten als Bankräuber zu bezeichnen, weil dieser Geld aus dem Geldautomaten stieht, obwohl er kein Konto bei der Bank führt.
     
  5. strotti

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    Und was ist mit Künstlern, die sich nicht selbst vermarkten wollen?

    Strotti
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    Können sie weiterhin machen. Das ändert aber am Lizenzpreis nichts. Ich kann dann zum Vermarkter gehen und eine Lizenzvergabe ERZWINGEN. Der Vermarkter darf sich dann nicht verweigern. Außerdem darf der Vermarkter nur exakt den gleichen Preis für die LIZENZ von mir verlangen, wie von den Großen (iTunes, Amazon etc.)

    Natürlich kann der Vermarkter 1000 EUR für die Lizenz von mir verlangen. Der Preis kann frei gewählt werden. EINMALIG. Und dann muss Amazon/iTunes auch 1000 EUR für die Lizenz zahlen. PRO Lizenz. Nicht für alle, die können also nicht 1000 Lizenzen dann draus machen. Für 1000 Kunden muss dann iTunes 1000x1000 EUR bezahlen.

    Der Künstler bekommt dann immer (maximal) 1000 EUR pro Lizenz, da kann er sich mit seinem Vermarkter drüber unterhalten, wieviel er PRO Lizenz erhält.

    Und wenn ich eine Lizenz bekommen, habe ich dann die Möglichkeit das Werk auf jede erdenkliche Weise mir zu holen. Die Lizenz habe ich ja, und nur ich habe die Lizenz. Wenn iTunes dann noch eine CD-Schreibe dazupackt und die dann für 1500 EUR verkauft - bitte. Verdient jeder dran.

    Wichtig ist nur, ich habe die Lizenz erworben. Auf LEBENSZEIT. Da muss das Urheberrecht hin und der Preiswucher, die Marktverschränkung und das doppelverkaufen von Lizenzen muss illegal werden.
     
  7. Tidus2007

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    Lol, und wenn Acta dann da sein sollte bekommen alle 100% mehr oder wie? Da wollen doch nur ein paar Künstler Aufmerksamkeit. Dass sie sich natürlich dann beim Großteil unbeliebt machen ist klar. Aber viele Künstler sind ja sehr eigen und leben in einer verdrehten Welt^^. Um das mit netten Worten zu sagen.
     
  8. strotti

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    @hopper
    Deine Anisichten sind sehr überlegenswert und unterscheiden sich himmelweit von vielem, was hier so geschrieben wird. Das muss ich wirklich anerkennen.

    Strotti
     
  9. AOD

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    Du willst also sagen, dass es gut wäre, wenn ein Künstler oder dessen Vermarkter keinerlei Einfluss mehr darauf hätten, in welchem Umfeld seine Werke genutzt werden? Der muss einfach hinnehmen, wenn irgendeine Nazi- Partei sein Lied in ihrer Werbung benutzt? Hauptsache die zahlen...
     
  10. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: ACTA: Künstler gegen Piraten - weitere Debatten um Urheberrecht

    Ja, das muss man in Kauf nehmen. Dem Vermarkter muss man das Recht absprechen, das Umfeld seines Werkes zu bestimmen. Warum? Weil es zu >99% nur der Bereichung und Profitmaximierung dient. Stell Dir mal vor, ein Pharmaunternehmen bestimmt das Umfeld und den Einsatz seiner Medikamente. Wer welche bekommen darf, und wer nicht.

    Allerdings gibt's für den Vermarkter da auch eine Hintertür. Bei Werbung kann dieser ja die Reichweite berechnen. 80 Mio Zuschauer * Lizenzgebühr pro Person = Gesamtlizenz. Gut, wegen möglicher Doppellizenzierung muss da noch einiges an Lizenzen rausgerechnet werden. Aber eh, es ist eine öffentliche Ausstrahlung. Das kann man komplett anders behandeln.

    Wenn der "Nazi" allerdings in seinem Privaträumen ein Lied jodelt, nun dann kann der Rechteinhaber keineswegs das verbieten oder verhindern. Das ist nun einmal so. Der Rechteinhaber hätte ja sein Werk gar nicht erst freigeben brauchen. Freigeben für niemanden, denn abermals: späteres zurücknehmen eines Werkes ist dann verboten.