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ACHTUNG Abmahngefahr

Dieses Thema im Forum "Coole Seiten" wurde erstellt von Arwed, 11. März 2005.

  1. BruceTwarze

    BruceTwarze Guest

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    ...und jetzt noch mal so, dass man es lesen kann :eek:)

    Nochmal ganz kurz zur gewerblichen Nutzung von eBay (auch wenn sich das nicht an das letzte Thema anschließt): Es ist ein wenig gefährlich und fahrlässig, dass Gag Halfrunt hier suggeriert, es sei "einzig und allein die Gewinnabsicht", die eine Gewerbe ausmache... Entschuldigung, aber das ist leider phänomenaler Bullshit!! Ich weiß zwar nicht, wie er darauf kommt, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, da es weder das Gesetz, noch die Rechtsprechung so darlegt. Ganz im Gegenteil, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist , wer am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist hierbei nicht erforderlich!!!

    ...und trotzdem viel Erfolg noch!
     
  2. scotty-utb

    scotty-utb Junior Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Hab ein Impressum... auch wenn das noch nicht fertig ist ;-)
    (Page existiert SO seit rund 2 Jahren)
    vorher wars komplett -> Spam

    www.scotty-utb.de
    (ist´s bereits gewerblich, wenn ich einen Link auf mein Ebay-Angebot setze? hm...)
     
  3. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    ich habe auf einer meine geschäftlichen Seiten seit ca. 5 Tagen meine Mobilfunknummer. Und was habe ich gestern bekommen? Die erste Spam-SMS mit einer 0190er-Nummer ... und das, wo ich diese Rufnummer seit 7 Jahre habe!

    Zum Teufel mit dem Impressum! Kein Anwalt interessiert das! Dafür gibts die DENIC oder das RIPE!
     
  4. SVB2001

    SVB2001 Senior Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    @Michael

    kleiner Tip: habe mir bei http://www.inomedia.de eine 0190er Nummer geholt, die absolut gratis ist. Die wird dann auf meine Normale Nummer umgeleitet. So hält man sich Spammer und sonstige Idioten vom Leibe und wenn jemand anruft, verdient man noch dabei :) Wenn dich eine 0190 abschreckt, eine 0180 ist auch möglich
     
  5. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Michael, warum trägst Du die Telefonnummer denn überhaupt ein? Das ist doch nicht nötig. Und wenn dann würde ich sie als Bild einfügen so haben es Bots etwas schwieriger diese in ihre Spamlisten einzutragen. ;)

    Gruß Gorcon
     
  6. Stefan.

    Stefan. Senior Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Im TDG steht nichts von Gewerblich sondern "Geschäftsmäßig"!

     
  7. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    sehr guter Tipp! Danke. Gilt auch für eMail-Adressen. Werde ich gleich mal umsetzen.
     
  8. ThomasBePunkt

    ThomasBePunkt Gold Member

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    85 cm Fuba, 2x Smart Titanium TQX LNB, Astra 19,2°E & Hotbird 13°E, Focus: Mitte

    PMSE Multischalter 9/4
    zusätzlich über Optionsschalter 44cm DigiDish, 1x Smart TSX, Astra/Eurobird 28,2°E

    Wohnzimmer:
    TechniSat DigiCorder S1 (160)
    13°E, 19,2°E, 28,2°E
    Zetacam

    Schlafzimmer:
    TechniSat DigiCorder S2 (160)
    13°E, 19,2°E je Tuner
    Alphacrypt Light und Zetacam
    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Vergiß dann aber den Hinweis auf die Kosten nicht, sonst gibts gleich die nächste Abmahnung!
     
  9. SVB2001

    SVB2001 Senior Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Das sollte eigendlich eine Selbstverständlichkeit sein :)
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Er kommt in Bezug auf E-Bay darauf, da es sich hierbei um Handel dreht.

    Die "Gewinnabsicht" bezieht sich hierbei auf den Ankauf von Ware, um diese in Gewinnabsicht zu veräußern.

    Der alles entscheidende Punkt ist hier der Zweck des Ankaufs der Ware. Ein "normaler" E-Bayer (oder Flohmarktkunde) kauft sich Sachen, um sie selber zu benutzen. Wenn er sie wieder verkauft, handelt er nicht gewerbsmäßig.

    Sobald er aber z.B. auf dem Flohmarkt A Waren einkauft, um sie bei E-Bay oder Flohmarkt B mit Gewinnabsicht wieder zu verkaufen, liegt ein gewerbsmäßiger Handel vor.

    Um die Frage, wie ich darauf komme, zu beantworten: Ich kenne mich in der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung bei E-Bay ein wenig aus.

    Zum Thema mit der Web-Site: Hier werden keine Leistungen gegen Entgelt angeboten. Also liegt auch hier keine Gewerbsmäßigkeit vor.
    Allerdings muss ich Dir insofern Recht geben, dass das TDG in dieser Hinsicht sehr schwammig formuliert ist, so dass die Impressumspflich auch für diejenigen gilt, die nicht in Gewinnabsicht handeln. Also müssen auch Vereine oder z.B. Stadtverwaltungen sich entsprechend daran halten.
    Inwiefern ein Privatmann, der hin und wieder was auf seine Homepage kleistert, auch darunter fällt, wird wohl leider ein Streitfall und ein gefundenes Fressen für die Abmahner bleiben.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2005