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ACHTUNG Abmahngefahr

Dieses Thema im Forum "Coole Seiten" wurde erstellt von Arwed, 11. März 2005.

  1. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Ist ja alles richtig, aber wenn du ständig bei Ebay was verkaufst, dann trifft das schon auf die zu, denn aus reihner nächstenliebe machst du das bestimmt nicht.

    Aber wir kommen von Thema ab.
    Das mit den Abmahnungen ist wirklich schlimm geworden.
    Und dafür gibt es auch keine Versicherung.
     
  2. Gag Halfrunt

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Nein. Es gibt viele Leute, die regelmäßig bei E-Bay sich Sachen kaufen und nicht mehr benötigte, gebrauchte wieder verkaufen -- ohne Gewinnabsicht und im Schnitt mit einem der Nutzung der Sachen entsprechendem Verlust.

    Gewerblich handelst Du, wenn Du Waren einkaufst, um sie mit Gewinn weiterverkaufen zu können.

    Nicht nach oben genanntem Sinne gewerblich handelnde Nutzer mit über 1000 Transaktionen sind keine Seltenheit. Das sind eben die Leute, die auch früher auf Flohmärkte gegangen sind.
    Ich hab 'nen Kumpel, der sich regelmäßig neue Videos und DVDs kauft und sie dann nach ein paar Monaten wieder (zum halben Preis) verkauft. Das ist kein gewerblicher Handel.

    Gag
     
  3. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    wie sieht's eigentlich bei Spenden aus?
    Ich habe ein Gewerbe mit Schein und die Spenden gehen derzeit auf mein Konto ein (bzw. bei PayPal). Muss ich da auch was abdrücken?
     
  4. Speedy

    Speedy Institution

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Was verstehst du unter abdrücken ?

    Einkommenssteuer ?
    Umsatzsteuer ?

    Spenden sind ja auch nur Einnahmen, zumindest bei der Einkommenssteuer sollten die auftauchen.
     
  5. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Spenden sind Veröffentlichungspflichtig-mache Dich transparent. :)
     
  6. berry

    berry Gold Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr


    Dann soll das doch einer versuchen.:D
     
  7. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    kurios ... vergleicht man die eMail-Adressen derer, die einen auf ein vollständiges Impressum (inkl. eMail-Adresse) hinweisen mit denen, die viel und oft Spam versenden, kommt man ziemlich oft auf Übereinstimmungen. Und ich wette, dass manche, die nach einem Impressum (inkl. Telefonnummer) kreischen, gern mal irgendeinen ScheiBdreck per Telefon verkaufen möchten. Und andere wiederum sehen den Inhalt der Homepage und weisen der Adresse im Impressum gleich mal ein Profil zu, um ihn später besser und gezielter bewerben zu können.

    Leute ... seid doch nicht so naiv! Hier ist mal wieder der Datenschutzbeauftragte gefragt.
     
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Es gibt ja einige Leute hier im Forum, die in Ihrer Signatur oder ihrem Benutzerprofil einen Link zu ihrer eigenen Homepage haben. - Bis jetzt hat sich hier (= in diesem Thread) noch keiner gemeldet, der wegen eines fehlenden Impressums "Streß" bekommen hat.

    Insofern kann ich den Gedankengang von Michael (Telefonwerbung) sehr gut nachvollziehen.
     
  9. Michael

    Michael Platin Member

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    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    es geht ja auch nur darum. Telefonnummern werden ebenso gesammelt, wie eMail-Adressen. Als ich vor 7 Jahren mit dem Internet begann, hatte ich auch noch die Telefonnummer auf der Website. Und nahezu täglich hatte ich mit Verkäufern am Ohr zu kämpfen. Das hat extrem nachgelassen, seit ich sowas nicht mehr mache und die inzwischen neue Nummer nirgendwo mehr angebe. Ebenso versuche ich die eMail-Adresse zu verbergen.

    Ein Anwalt hat sich bei mir wegen eines fehlenden Impressums noch nie gemeldet.
     
  10. BruceTwarze

    BruceTwarze Guest

    AW: ACHTUNG Abmahngefahr

    Nochmal ganz kurz zur gewerblichen Nutzung von eBay (auch wenn sich das nicht an das letzte Thema anschließt): Es ist ein wenig gefährlich und fahrlässig, dass Gag Halfrunt vbmenu_register("postmenu_712831", true); hier suggeriert, es sei "einzig und allein die Gewinnabsicht", die eine Gewerbe ausmache... Entschuldigung, aber das ist leider phänomenaler Bullshit!! Ich weiß zwar nicht, wie er darauf kommt, aber ich würde mich nicht darauf verlassen, da es weder das Gesetz, noch die Rechtsprechung so darlegt. Ganz im Gegenteil, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist , wer am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt anbietet. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist hierbei nicht erforderlich!!!

    Viel Erfolg noch :eek:)